Elterngeld und Partnermonate

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zum Elterngeld, ich werde aus den ganzen Paragraphen einfach nicht schlau.

1. Kann mein Partner seine zwei Partnermonate auch aufteilen? Z.B. einen Monat direkt nach der Geburt und den zweiten Monat irgendwann später?
2. Wenn ich im Mutterschutz bin, wird mir das ja auf die Elternzeit und das Elterngeld angerechnet. D.h. Ich habe nur 12 Monate Elterngeld. Wenn mein Partner jetzt den ersten oder die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt, während ich im Mutterschutz bin, dann habe ich insgesamt nur 10 Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug, richtig?
3. Kann mein Partner dann auch unbezahlte Elternzeit nehmen und währenddessen z.B. halbtags arbeiten, damit mein Anspruch auf Elterngeld nicht verloren geht?
4. Gibt es Elterngeld nur die ersten 14 Monate nach der Geburt? D.h. mein Partner könnte keinen Monat bezahlte Elternzeit im z.B. 20.Monat nehmen?

#schwitz

Danke! #blume

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1. Ja kann er.

2. Richtig.

3. Ja kann er. Er darf in seiner Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten.

4. Auch richtig.

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Danke! #blume

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Hallo, ich versuche mal zu antworten.

1. Ja, das geht. Muss er nur bei der Anmeldung angeben, wann er den zweiten Monat nehmen will.

2. Ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe. Du bekommst 12 Monate Geld, wobei 8 Wochen davon Mutterschaftsgeld kommt. Das ist unabhängig davon, wann dein Partner seine Monate nimmt. Er bekommt dann Elterngeld, wenn er die zwei Monate nimmt. Nimmt er sie zeitgleich mit dir, bekommt ihr eben gleichzeitig Elterngeld.

3. Es hat mit deinem Elterngeld nichts zu tun. Grundsätzlich können beide Partner jeweils drei Jahre Elternzeit nehmen und dabei zwischen 15 und 30 Stunden arbeiten. Die ersten 24 Monate müssen verbindlich 7 Wochen vor Antritt angemeldet werden.

4. Weiß ich nicht ganz sicher, müsste aber gehen.

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Soweit alles richtig. 14 Monate gibt es aber nur wenn dein Mann 2 Monate hinten dran hängt (Lebensmonat 13+14 vom Kind). Du beziehst immer nur 10 Monate Elterngeld da der Mutterschutz angerechnet wird egal ob dein Mann Elternzeit nimmt oder nicht. Wenn er keine nimmt bekommst du deswegen nicht zwei Monate mehr.

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14 Monate gibt es aber nur wenn dein Mann 2 Monate hinten dran hängt (Lebensmonat 13+14 vom Kind)

Der Mann bekommt Elterngeld wenn er 2 Monate Elternzeit nimmt, wann er die dann nimmt ist egal, es muss nicht hinten dran gehangen werden. Er kann seine Elternzeit auch zeitgleich mit der der Mutter nehmen und bekäme dann für die 2 Monate Elterngeld.

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Ja gut, letzteres wusste ich ;-)
Ist leider ein bißchen blöd, weil genau dann die Monate sind, wo in der Firma viel los ist und mein Mann nicht weg kann.

Da fällt mir noch eine Frage ein: Kann ich zwischendurch auch unbezahlte Elternzeit nehmen? Dann könnte mein Partner bezahlte Elternzeit nehmen, wann es auf der Arbeit passt und ich könnte Monat 13 und 14 auch noch bezahlte Elternzeit haben?

#winke

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unabhängig von den anderen schon richtigen Antworten noch mal deutlich:

ElternZEIT und ElternGELD sind 2 verschiedene Sachen!

Elternzeit reichst du beim AG ein, jeder kann bis 3 Jahre nehmen, auch gleichzeitig. Die werden natürlich nicht bezahlt

Damit man nicht ohne Geld dasteht, gibt es das Elterngeld, das beantragt man aber extra. Und dort gilt dann die 14Monate Regel.

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Also Punkt 2 ist nicht ganz richtig. Du bekommst theoretisch 12 Monate Elterngeldbezug, davon gehen die 2 Monate Mutterschutz aber ab. Wenn dein Mann die Partnermonate nicht nimmt, bleibt es trotzdem nur bei den 10 Monaten. die 2 zusätzlichen Monate sind für den Partner bestimmt, wenn er sie nicht nimmt, erhöht das nicht deinen Anspruch auf Elterngeld.

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1. Ja, kann er.

2. Wann dein Partner seine Monate nimmt ändert an der Anzahl von 12 Monate, inklusive Monate mit Mutterschaftsgeld nach der Geburt nichts.

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3. Wie gesagt, ihr habt insgesamt 14 Monate, da geht nichts von verloren, wenn er ihn zeitgleich zu dir in Anspruch nimmt!

4. Ja, so ist es. Nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.