Berufsverbot

Darf der FA ein berufsverbot aussprechen, wenn die Firma kein Betriebsarzt hat?
Die Firma hat mit ja schon schriftlich ein berufsverbot zugeschickt, aber wo ich jetzt auf einmal mit dem.Betriebsarzt drauf zu sprechen kam, war die Chefin erschrocken...da sie ja kein haben...ich hatte mit dem Registrierungspräsidium gesprochen und die sagten das egal wie groß die firma ist, ein betriebsarzt brauchen ( na bekommen die noch ein auf den deckel)
So weit so gut, jetzt hatte es sich so angehört das meine chefin den berufsverbot zurück ziehen möchte und mich doch anderweitig beschåftigen möchte, auch im gleichen haus, wo se mit polyetilen und gummi arbeiten!
Aber berufsverbot ist doch wie eine krank schreibung, die machen sich doch versicherungstechnisch strafbar wenn sie es zurück ziehen sollten

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Hey. Ich habe auch BV meine FA meinte entweder stellt es meine Chefs aus oder sie macht das. Sie hat dies dann drei Wochen später nach meinem Krankenhausaufenthalt ausgestellt. Meine Leitung hat das dann an den Betriebsarzt geschickt.

Ob sie sich strafbar macht wegen Versicherungstechnischengründen weiß ich nicht. Vielleicht kann dir die Arbeitnehmerkammer helfen?

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Ok danke ;) ich bin ja auch schon 3 wochen krank geschrieben, der FA meinte bis es geklärt ist
Jetzt hab ich mir morgen schon ein FA termin geholt, normal hätte ich erst nächste woche Freitag ein!
Aber ich möchte das jetzt endlich geklärt haben

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Ich gehe zunächst davon aus, dass du ein Beschäftigungsverbot erhalten hast und kein Berufsverbot. Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge.

Wenn deine Chefin die Möglichkeit hat dich andersweitig im Betrieb einzusetzen ohne dabei gegen das Mutterschutzgesetz zu verstossen, so ist das natürlich ihr (und auch dein) gutes Recht und da kann sie das Beschäftigungsverbot auch zurückziehen.

Der FA darf eigentlich kein Beschäftigungsverbot ausstellen, wenn es aus betrieblichen Gründen ist. Er stellt es aus rein medizinischen Gründen aus.

Ich versteh nur nicht so ganz, warum du mit dem Regierungspräsidium gesprochen hast, nachdem du das Beschäftigungsverbot erhalten hast?

Und nein Beschäftigungsverbot hat nichts mit Krankschreibung zu tun.

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Da meine firma kein betriebsarzt hat, sollte ich beim Regiszrierungspräsidium nach fragen wie es jetzt weiter geht usw

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Hä? Das ist ja nun eigentlich gar nicht deine Aufgabe...

Für deine Chefin wäre da auch eigentlich eher die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner, um zu wissen, wie es nach der Ausstellung des Beschäftigungsverbotes weitergeht.

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Einen Betriebsarzt braucht man eigentlich erst ab einer gewissen Größe der Firma.

Willst du denn kein Beschäftigungsverbot? Oder warum hast du mit dem Regierungspräsidium gesprochen?
Und überhaupt braucht es gar keinen Arzt, um ein BV auszusprechen (weder FA noch BA), das macht in den meisten Fällen einfach die Chefin, wenn es keinen Arbeitsplatz gibt, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht.
Und wie schon geschrieben: wenn sie so einen Arbeitsplatz für dich schaffen kann (offensichtlich ja auf deinen Antrieb hin), dann kann sie das BV widerrufen und dich bis zum Beginn des Mutterschutz 6 Wochen vor ET arbeiten lassen.
Wie auch schon geschrieben hat das mit einer Krankschreibung überhaupt nichts zu tun (weil du ja nicht krank bist).

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Doch hatte bei mein 1ten Sohn auch berufsverbot, da ich in der produktion tätig bin,mit mit schweren dämpfen und so
Aber es ist seit vorriges jahr neu, das der Betriebsarzt jetzt auch sein OK geben muss
Von der Firma hab ich ein Betriebsverbot bekommen, den sie wahrscheinlich zurück ziehen möchte

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Naja, wenn nicht jeder Betrieb einen Betriebsarzt hat kann es ja keine Pflicht sein, dass der über das Beschäftigungsverbot (immer noch nicht Berufsv. ;-) ) mitentscheidet.

Stimmt auch nicht. Ich habe auch ein generelles BV durch meinen Chef bekommen ohne dass ein Betriebsarzt beteiligt war.

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Du meinst sicher ein Beschäftigungsverbot und Berufsverbot.

Das BV muss dir dein AG ausstellen. Wenn er dir einen sicheren Arbeitsplatz nach MuSchG anbieten kann, brauchst du kein BV. Warum auch?

Jede Firma hat einen Betriebsarzt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn ihr keinen habt, rufst du bei der IHK an, oder wer fur euch zuständig ist und die geben dir Adressen.

Der FA (und jeder andere Arzt) kann dir nur ein individuelles BV ausstellen. Das bedeutet, das du einen sicheren Arbeitsplatz nach MuSchG hast, trotzdem Gefahr für Mutter und Kind besteht, wenn du weiter arbeiten gehst. Z.B. weil die psychische Belastung zu groß ist oder du eine Unterversorgung der Plazenta hast und keinen Stress haben darfst.

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Ich bin auch blutdruck patient, also zu hoch...und in der produktion steh ich normal 8std und ner halben stunde pause

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8 Stunden Stehen ist kein sicheres Arbeiten nach MuSchG. Wenn dir der AG keine Alternative anbieten kann, dann muss er dir das BV geben.