Muster Elternzeitanträge Arbeitgeber

Hallo ihr Lieben,

ich bin derzeit in der 15.SSW und versuche jetzt schon so viel wie möglich zu erledigen, da ich gerade Urlaub habe.

Dazu zählt auch schon der Elternzeitantrag für meinen Arbeitgeber weitestgehend vorzubereiten.

Ich habe schon im Internet nachgesehen, aber ich tu mich trotzdem schwer dieses Schreiben auszuformulieren#zitter

Meine Zwillinge sollen am 31.01.2015 zur Welt kommen, da es aber Zwei sind, denke ich dass sie evtl. 2 Wochen eher kommen. Die Mutterschutzfrist endet ja 12 Wochen nach der Geburt, aber wie ist das mit der Mutterschutzfrist vor der Geburt, wenn die Zwillinge eher kommen, was wird dann beispielsweise mit den 2 Wochen davor? Werden die hinten angerechnet, sodass es dann noch 14 Wochen sind?#kratz

Ich seh mit den Fristen gar nicht durch.#schwitz Ich weiß weder wann die Elternzeit von der Frist her beginnt (also das genaue Datum) noch weiß ich wann sie datumsmäßig endet. Ich möchte gern 12 Monate Zuhause bleiben.

Habt ihr evtl. Mustervorlagen wie ihr die Elternzeit bei eurem AG beantragt habt?

Ich danke euch;-)

1

Wie das mit den Fristen bei Zwillis ist weiß ich nicht genau, aber normalerweise spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Das wäre bei einem Kind spätestens eine Woche nach der Geburt, weil die EZ nach dem Mutterschutz beginnt. Das genaue Datum weißt du ja sowieso erst wenn deine Kinder geboren sind.
Ich hab im Netz gute Vorlagen gefunden, die ich verwenden werde:

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Muster für einen Antrag beim Arbeitgeber
auf Elternzeit
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(Name; Abteilung, Personalnummer, Kostenstelle etc. wenn vorhanden)
An
(Personalabteilung des Arbeitgebers)

Antrag auf Elternzeit

(Anrede)
Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind (Vorname, Name; - ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum). Die Elternzeit soll beginnen am (Tag/Monat/Jahr) und enden am (Tag/Monat/Jahr).

Die zweite Phase der Elternzeit soll beginnen am (Tag/Monat/Jahr) und enden am (Tag/Monat/Jahr). (ggf. streichen)

Die oben stehende Elternzeit wird nur unter der Bedingung in Anspruch genommen, dass mir eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht wird. Meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung füge ich bei. (ggf. streichen)

Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung bzw. um ein klärendes Gespräch.
(Datum, Unterschrift)

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Vielleicht hilft dir das.

LG ...sonnenblume...

2

Danke dir für deine Antwort, aber so richtig sind meine Fragen damit auch nicht beantwortet. So ein ähnliches Muster habe ich selbst schon im Internet gefunden aber ich kann es eben nicht auf mich umschreiben, weil ich nicht weiß wie ich zum Beispiel Beginn und Ende der Elternzeit ausrechne. Trotzdem danke!

3

Also Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET und endet 8 Wochen bzw. bei Mehrlingen/Frühchen oder sogenannten Mangelgeburten 12 Wochen nach der Geburt bzw. ET.

Wenn die Kinder nun angenommenerweise 2 Wochen vor dem ET kommen, dann wird trotzdem ab dem ET 12 Wochen gerechnet. Kommen sie nach dem ET dann wird ab dem Tag der Geburt 12 Wochen gerechnet. Deine Elternzeitmitteilung kannst du schon mal schreiben und lässt es soweit offen. Die Mitteilung muss ja erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG sein und somit hast du viel zeit. Bereite es vor und wenn die Kinder da sind die Daten eintragen und abschicken. Kleine Feinheit hierbei, wenn du sagst 1-Jahr, dann ist der erste Arbeitstag der Geburtstag. Wenn du planst dann erst mal in Teilzeit zu arbeiten, dann schreibst du rein zwei Jahre und nach einem Jahr kommst du in Teilzeit wieder. Hat u.a. Den Vorteil, dass du weiterhin im vollen Kündigungsschutz bist.

4

Das genaue Datum des Beginns kannst du erst nach der Geburt wissen. In der Regel sollte der 19.4. der Beginn der Elternzeit sein, wenn deine Kinder früher oder am Termin kommen, kommen sie später, dann verschiebt sich der Beginn nach hinten. Deshalb kann man Elternzeit erst nach der Geburt anmelden und es vorher ohne Daten nur vorschreiben!

5

Dankeschööön :-) Das ist aber auch gar nicht so einfach sich in dem Anträgedschungel zurechtzufinden #augen

6

Ende der Elternzeit kannst ´du erst Recht nicht wissen, weil das eben genau am 1. Geburtstag ist. Wenn der Partner maximal 2 Monate zu Hause bleiben will, kannst du bei Zwillingen aber bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen:

10 Monate mit 65%+300 Euro Mehrlingszuschlag für das 1. Kind und 10 Monate 300 Euro Mindestelterngeld + 300 Euro Mehrlingszuschlag für das 2. Kind, dann 2 Monate 65% und 300 Euro Mehrlingszuschlag für Kind 1 und dann 2 Monate 65% und 300 Euro Mehrlingszuschlag für Kind 2.