Vielleicht kann mir die ein oder andere hier helfen.
Und zwar kam meine Kleine im Juni zur Welt,ich habe 2 Jahre Elternzeit und bekomme auch das Elterngeld gesplittet auf 2 Jahre. Vor der Geburt war ich von Anfang an im BV,das ist immer so in unserem Job.
Jetzt zu meiner Frage,wenn ich in der Elternzeit schwanger werde,wie läuft das ab mit der Elternzeit und dem Elterngeld?bekomm ich das ganz normal weiter,oder muss ich die Elternzeit gleich kündigen?oder läuft das weiter bis zum Mutterschutz vom 2ten Kind?und wieviel würde ich an Mutterschatfsgeld bekommen?wird das ganz normal mit meinem Lohn wieder berechnet,was ich vor der SS verdient habe?
Und wieviel Elterngeld bekomm ich beim 2ten?wieder wie beim ersten,oder wird das dann nur 300€ ? Hab gehört Elternzeit wird als nicht gearbeitet gezählt?
Bin noch nicht wieder schwanger,würden aber gerne anfang nächstes Jahr wieder anfangen zu üben :)
Sorry ich wusste nicht wo ich es sonst hätte reinstellen sollen
Würde mich über ein paar Antworten freuen
Schwanger in der Elternzeit
Ganz schön viele Fragen auf einmal, ich versuche sie mal der Reihe nach zu beantworten:
"läuft das ab mit der Elternzeit und dem Elterngeld?bekomm ich das ganz normal weiter,oder muss ich die Elternzeit gleich kündigen?" Elterngeld wird auch schwanger normal weiter gezahlt, Elterngeld kann ohne Zustimmung des AGs erst zum Mutterschutz beendet werden.
"?und wieviel würde ich an Mutterschatfsgeld bekommen?" Wenn du die Elternzeit zum Mutterschutz beendest das was du beim 1,. Kind bekommen hast, wenn der Vertrag noch existiert.
"Und wieviel Elterngeld bekomm ich beim 2ten?wieder wie beim ersten,oder wird das dann nur 300€ ? Hab gehört Elternzeit wird als nicht gearbeitet gezählt?" Das hängt von dem Abstand der Kinder ab, denn es zählen ja die 12 letzten vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz, wobei Monate mit Elterngeldbezug (also nur 12!) nicht berücksichtigt werden, sondern durch Monate davor ersetzt werden.
Elternzeit zählt nur wie nicht gearbeitet, wenn du nicht gearbeitet hast, Elterngeldbezugsmonate werden ersetzt.
Ich hoffe, damit sind die Fragen alle beantwortet!
Hallo,
kann Dir nicht alle Fragen beantworten - aber Elterngeldbezugszeiten kannst Du wohl bei einer erneuten Beantragung von Elterngeld so berücksichtigen lassen, so dass diese Zeit "übersprungen" wird und dann die Verdienste davor berücksichtigt werden. Zumindest ist das so, wenn man das Elterngeld 12 oder 14 Monate bezieht. Das würde bedeuten, dass Du nicht nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommst, sondern auch die Zeit vor Deinem ersten Kind berücksichtigt wird (Plus evtl. dem Geschwisterbonus).
D.h. wenn Du z.B. einen Abstand von 18 Monaten hast (bei 12 Monaten Elterngeld) dann werden die Monate 13-18 berücksichtigt (6 Monate) und dann noch 6 Monate vor der Geburt von eurem ersten.
Wie genau das aber bei einem gesplitteten Elterngeldbezug aussieht kann ich nicht sagen und würde würde Dir diesbezüglich einfach mal raten bei der Elterngeldstelle anzurufen. Bei uns in BW ist das die L-Bank und die gibt einem wirklich kompetent Auskunft und kennt sich wirklich prima aus!
LG nz.kiwi
Ok super danke :)
Bin auch aus BW,dann werde ich mal bei der L-Bank anrufen.
"Wie genau das aber bei einem gesplitteten Elterngeldbezug" Der Bezug wird nicht gesplittet, sondern nur die Auszahlung, sprich, es ist genauso wie du erklärt hast und ab dem Bezugsende ist es egal ob Elterngeld gezahlt wird oder man nur so in Elternzeit ist!
Bei 18 Monaten ist es sehr unwahrscheinlich, dass 6 Monate ersetzt werden und 6 zählen, weil ja der Mutterschutz auch nicht zählt und weil immer nur ganze Monate berücksichtigt werden dürfen. Es ist bei 18 Monaten eher von nur 3-4 Monaten auszugehen, die berücksichtigt werden und der Rest ersetzt ;)
Oha. Das ist aber ein ganz schwieriger Fall, zumal sich im Bereich Elterngeld nächstes Jahr viel ändert.
Ich könnte dir höchstens ein paar generelle Dinge mit auf den Weg geben.
Es empfiehlt sich teilweise, die Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes für das nächste Kind zu beenden. Du würdest damit wieder für 14 Wochen dein Gehalt bekommen. Du kannst die nicht genommene Elternzeit später noch nehmen. Auch hier ändert sich nächstes Jahr die Rechtslage: Jetzt kannst du die Elternzeit auf zwei Zeiträume ausdehnen: 24 Monatr nehmen, 12 Monate später nehmen mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ab irgendwann im nächsten Jahr ist die Aufteilung auf drei Zeiträume ohne die Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Wenn du von einer Elternzeit in die nächste Elternzeit übergehst, kannst du dir 12 Monate ausklammern bei der Elterngeldberechnung, das heißt z.B. du bist 12 Monate in Elternzeit für Kind 1, ein Jahr später kommt Kind 2. Dann kannst du die Monate mit "Verdienst" Elterngeld ausklammern und die 12 Monate vorher werden berücksichtigt. Wäre lukrativ, wenn du da normal Gehalt bezogen hast.
Wenn Kind 2 kommt, sehe ich bei dir Probleme. Du kannst ja höchstens 12 Monate ausklammern, so dass du ohne schnelle Geburtenfolge wohl nur das Mindestelterngeld bekommst.
Nur zur Info: Mit der Gesetzesänderung nächstes Jahr gibt es wohl auch nicht mehr die Möglichkeit der halbierten Auszahlung.
Danke ;)
Ouh man das hört sich sehr verzwickt an,vielleicht sollte ich doch erstmal wieder arbeiten bevor Kind 2 kommt
So mache ich das auch
Stimmt,am besten schnell das 2. Kind bekommen,damit du hinterher genauso viel bzw. mehr bekommst.Ich habe auch 2 Jahre Elternzeit genommen,mir das Geld splitten lassen.
Leider hat es mit der zweiten Schwangerschaft länger gedauert,so dass Kind 2 quasi zum 2. Geburtstag der ersten Tochter kommt.Bekomme 300 Euro Mindestsatz+75 Euro Geschwisterbonus.Da ich die erste dann noch nicht in die Kita schicke,kommen noch 150 Euro Betreuungsgeld hinzu.
Wie groß ist bei euch der Altersunterschied konkret? Denn bei 24 Monaten sind ja Monate mit EInkommen von vor der 1. Geburt dabei, wenn du nicht Beamtin bist.
Es werden vermutlich genau 25 Monate,bin aber auch Beamtin.
Hatte aber bei der Elterngeldstelle angerufen und mich informiert (ohne das Sie wussten,dass ich Beamtin bin) und die haben mir die Info gegeben.