Muss ich Mutterschutz beim Arbeitgeber beantragen? Wenn ja wann und wie?

Hallo Ihr Lieben :-),

meine Frage steht ja schon oben :-). Weiß jemand von Euch auch evtl. ob ich irgendwas bei der Krankenkasse einreichen muss?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten #danke

Liebe Grüße
mino

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#winke

Du musst die Bescheinigung über den ET und einen Vordruck (gibt's oft online) bei deiner KK einreichen. Die regeln dann das weitere mit deinem AG.

Lg
Nina 37+1

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Dem Arbeitgeber wird ja der ET mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Kopie des Mutterpasses mitgeteilt. Mehr muss man da nicht tun. Vom FA erhälst du frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung für die Krankenkasse wg Mutterschaftsgeld.

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"tun. Vom FA erhälst du frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung für die Krankenkasse wg Mutterschaftsgeld. "
Falsch, seit 1.1. kann die jederzeit ausgestellt werden und ich würde sie mir auch immer früher holen, damit es pünktlich Geld gibt und der Mutterschutz richtig berechnet wird.

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Dass man diese Bescheinigung mittlerweile auch vor 33+0 bekommen kann und besser früher, als später holt, hat mir meine Krankenkasse letzte Woche auch gesagt.
Als ich sie dann bei 30+3 haben wollte, meinte die Arzthelferin, dass das nicht stimmt.

Naja..was soll ich machen, wenn sie mir vorher keine geben wollen? Hat mich richtig geärgert!

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Hallo.
Du bekommst die Bescheinigung über den vorraussichtlichen ET automatisch von der Frauenärztin. Mittlerweile auch schon vor den früher üblichen 7 Wochen.
Ich hab sie schon in der 15. ssw erhalten. Musst dann nur deine Kontodaten eintragen, original an die KK senden und durchschrift beim Arbeitgeber abgeben.

Liebe Grüße
Soenni
19.ssw

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Ja, bei der Kk musst du Mutterschaftsgeld beantragen. Bekommst irgendwann eine Bescheinigung dafür vom FA oder der Hebamme und die gibst du schnellstmöglich ausgefüllt bei der KK ab.