Hallo Ihr Lieben ,
meine Frage steht ja schon oben . Weiß jemand von Euch auch evtl. ob ich irgendwas bei der Krankenkasse einreichen muss?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Liebe Grüße
mino
Muss ich Mutterschutz beim Arbeitgeber beantragen? Wenn ja wann und wie?
Du musst die Bescheinigung über den ET und einen Vordruck (gibt's oft online) bei deiner KK einreichen. Die regeln dann das weitere mit deinem AG.
Lg
Nina 37+1
Dem Arbeitgeber wird ja der ET mit einer ärztlichen Bescheinigung oder einer Kopie des Mutterpasses mitgeteilt. Mehr muss man da nicht tun. Vom FA erhälst du frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung für die Krankenkasse wg Mutterschaftsgeld.
"tun. Vom FA erhälst du frühestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung für die Krankenkasse wg Mutterschaftsgeld. "
Falsch, seit 1.1. kann die jederzeit ausgestellt werden und ich würde sie mir auch immer früher holen, damit es pünktlich Geld gibt und der Mutterschutz richtig berechnet wird.
Dass man diese Bescheinigung mittlerweile auch vor 33+0 bekommen kann und besser früher, als später holt, hat mir meine Krankenkasse letzte Woche auch gesagt.
Als ich sie dann bei 30+3 haben wollte, meinte die Arzthelferin, dass das nicht stimmt.
Naja..was soll ich machen, wenn sie mir vorher keine geben wollen? Hat mich richtig geärgert!
Hallo.
Du bekommst die Bescheinigung über den vorraussichtlichen ET automatisch von der Frauenärztin. Mittlerweile auch schon vor den früher üblichen 7 Wochen.
Ich hab sie schon in der 15. ssw erhalten. Musst dann nur deine Kontodaten eintragen, original an die KK senden und durchschrift beim Arbeitgeber abgeben.
Liebe Grüße
Soenni
19.ssw
Ja, bei der Kk musst du Mutterschaftsgeld beantragen. Bekommst irgendwann eine Bescheinigung dafür vom FA oder der Hebamme und die gibst du schnellstmöglich ausgefüllt bei der KK ab.