Urlaub vor Mutterschutz

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Laut Geburtstermin (16.02.2015) beginnt mein Mutterschutz am 05.01.2015 und endet am 14.04.2015.

Bei 28 Urlaubstagen im Jahr stehen mir dann ja im Jahr 2015 noch 8 oder 9 Urlaubstage zu.

Weiß jemand ob ich die auch auf 2014 vorziehen kann oder muss ich damit warten bis ich 2017 wieder arbeite?
Oder ist das eine Regelung die der Arbeitgeber kulanter Weise einrichten bzw. entscheiden kann?

LG
#herzlich

1

Irgendwo hab ich gelesen, dass man ihn nicht im Voraus nehmen kann, außer eben mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Da viele AG es gern haben, wenn man alles vorher nimmt (war bei mir und auch bei Freundinnen so), wird deiner wahrscheinlich nix dagegen haben. Frag am besten in deiner Personalstelle nach :)

2

Ich denke auch dass es damit keine Probleme geben sollte. Besser schon auf 2014 vorziehen und ich bin dann schon über Weihnachten weg - wo hier eh nicht viel los ist - als 2017 länger weg bleiben. Denn dann würd ich den Urlaub ja direkt nach der Elterzeit nehmen.

Ich frag einfach mal nach.

3

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach gemacht wird, Urlaub vom Folgejahr zu nehmen, auf den Du noch gar keinen Anspruch hast...

LG

4

Das musst du mit deinem Arbeitgeber klären. Einen Anspruch darauf hast du nicht.

Der Urlaub bleibt ja auch die ganze Elternzeit erhalten, daher kann es durchaus sein, dass sich das ein oder andere Unternehmen denkt, lieber vorher nehmen lassen, das ist glaube ich dann nicht so problematisch wie wenn man das 2 oder 3 Jahre mitschleppen muss.

Muss ja irgendwie über Rücklagen dann in der Bilanz abgedeckt werden, meine ich mich zu erinnern. :-D Deswegen wollen ja viele Firmen, das gar kein Urlaub mit ins neue Jahr genommen wird.

Allerdings, wenn dein Kind 2 Wochen später als errechnet auf die Welt kommt, hast du ja praktisch dann auch wieder mehr Urlaubsanspruch als vorher, weil sich ja dann dein Mutterschutz verlängert. Dann hat das Unternehmen den Urlaub doch wieder an der Backe. Auch wenn es dann nur 1 oder 2 Tage sind.

Würde einfach mal eure Personalabteilung fragen.

5

Hab jetzt was im Internet gelesen, dass es möglich ist den Urlaub vorzuziehen. Es kommt dabei natürlich auf den Arbeitgeber an. Anspruch hat man darauf nicht. Die meisten AG´s finden es aber besser den Urlaub vorzuziehen da man den dann eben nicht mit rumschleppen und evtl. später nicht ausbezahlen muss - falls man doch nicht mehr wieder kommen sollte.

Bin dann mal gespannt wie meine Chefin das haben möchte.

LG
#herzlich

6

9 Tage für 2015 und ob du sie 2014 nehmen darfst entscheidet der AG, rein rechtlich stehen sie dir noch nicht zu.

7

Danke für Deine Antwort.

Ich hab nächste Woche Dienstag meinen nächsten FÄ-Termin. Danach werd ich mal das Gespräch mit meiner Chefin suchen wie es weiter gehen soll.

Hab auch noch keine Feedback bekommen wie und ob ich die neue Kollegin einarbeiten soll usw.

Irgendwie hab ich das Gefühl als ob meine Chefin das total übergeht dass ich schwanger bin.