mutterschaftsgeld, elternzeit und elzerngeld bei 450 €

Hallo liebe baldige mamis, hab mal mehrere Fragen und hoffe man kann sie mir beantworten... Also ich hab bis vor kurzem nur auf 450 Euro Basis gearbeitet,bin nu aber wegen bestimmten gründen im bv.... Mein vertag läuft nur bis zum 10.11(Jahresvertag, chef Lässt ihn dann auslaufen) und ich geh ab den 16.10 in Mutterschutz, Bekomme ich denn jetzt trotzdem so mein elzerngeld /mutterschaftsgeld wie als würde ich weiterarbeiten? Oder wird mir da irgendwas abgezogen oder sonstiges? Muss ich mich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden? Und darf ich 2 Jahre elternzeit nehmen und wenn ja wieviel Geld gibt es dann? Haben noch eine 20monate alte tochter hier falls das irgendwie ne Rolle spielt... Wäre toll wenn mich jemand mal aufklärt da ich mich langsam darum kümmern möchte... Und wenn ich jetzt bei der Eltern gelsstelle anrufen würde würde man nur patzige antworten bekommen oder garkeine... LG

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Hallo,

Ich habe selber einen 450 Euro Job und hatte mal meine Krankenkasse angerufen. Die sagten mir das die mutterschaftsstelle zuständig ist. Einfach mal googlen und da nach Fragen :-)

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Also erst einmal, Elternzeit kannst du gar keine nehmen, wohl aber zu Hause bleiben. Bleibt nur die Frage, wie du jetzt krankenversichert bist und dann eben in der Zeit auch,
Elterngeld gibt es ganz normal auch ohne Elternzeit. Mutterschaftsgeld ist eine gute Frage, das müsstest du mal direkt beim BVA nachfragen.

Arbeitslos melden kannst du dich natürlich, aber nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Wie viel Elterngeld du erhältst, hängt davon ab, was du verdient hast. Vermutlich gibt es aber nicht viel mehr als den Sockelbetrag von 300 Euro oder 150 auf zwei Jahre verteilt bzw. 75 bzw. 37,50 Euro Geschwisterbonus dazu.

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Hallo,

bin auch eine 450€ Kraft. Mutterschaftsgeld erhälst du, weil du zum Beginn der Schutzfrist noch beschäftigt bist. Allerdings erhälst du das Mutterschaftsgeld nicht von der Krankenkasse und deinem Arbeitgeber, sondern von der Mutterschaftsgeldstelle. Auf deren Homepage kannst du dir den Antrag und auch den Wisch, den dein Arbeitgeber ausfüllen muss ausdrucken. Es gibt einmalig max. 210 €.

Elterngeld errechnet sich anhand deines Verdienstes der letzten 12 Monate vor Geburt. Du errechnest den Durchschnittslohn pro Monat und kannst anhand dessen dein Elterngeldbetrag berechnen (hier gibt es auch diverse Elterngeldrechner im Internet). Mindestens aber erhälst du die 300€.

Du kannst den Erhalt des Elterngeldes natürlich auch auf 2 Jahre splitten. Das heißt, du bekommst dann jeden Monat die Hälfte. Elternzeit musst du dafür nicht beantragen. Im Grunde ist die Elternzeit sowieso überflüssig bei dir, da du ja nicht beschäftigt bist, wenn dein Kind geboren wird. Also bei wem möchtest du Elternzeit einreichen? ;)

Ob du dich arbeitslos meldest hängt davon ab, was du sonst noch machst. Also ich bin Studentin, da macht es keinen Sinn, denn ich bekomme eh kein Geld. Für meine Kinder würde es zwar etwas geben, aber da komme ich mit Kinderzuschlag und Wohngeld besser weg. Kommt wie gesagt auf deine Situation an. Wenn du theoretisch Alg2 bekommen würdest, ist zu beachten, dass das Elterngeld vollständig als EInkommen angerechnet wird. Wieviel letztlich bei rumkommt kannst du dir anhand der Regelsätze und deinem Einkommen bzw. auch dem Einkommen deines Partners errechnen. Auch hier findest du diverse Rechner im Internet.

Übrigens kannst du zusätzlich zum Elterngeld den Geschwisterbonus beantragen, da deine Kleine unter 3 Jahren ist. Das sind 10% von dem Elterngeld, welches du für dein Neugeborenes erhälst. Mind. 75€, max. 180€.

Achja, geht deine Kleine in eine Tagesbetreuung, oder betreust du sie zu Hause? Falls du sie zu Hause betreust kannst du noch Betreuungsgeld beantragen, falls du das nicht schon getan hast ;)

Dann noch eine Frage zum Schluss. Bekommst du Lohnfortzahlung im BV?

LG,
Sternchenmami + Merle (4 J.) + Matilda im Bauch (34+3)

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"Wenn du theoretisch Alg2 bekommen würdest, ist zu beachten, dass das Elterngeld vollständig als EInkommen angerechnet wird. "
Nein, würde es bei ihr nicht, da es aus Erwerbstätigkeit ist, hat sie einen Freibetrag von 300 Euro!

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das stimmt. Habe ich vergessen. Nur wenn sie vorher nicht erwebstätig gewesen wäre, wäre es angerechnet worden.

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