Hallöchen,
mein MuSchu beginnt am 10.12.14, ET ist am 21.01.15.
Unsere Firma zahlt immer mit dem Dezembergehalt Weihnachtsgeld.
Habe ich Anspruch auf die Auszahlung des Weihnachtsgeldes, wenn ich in dem Monat im Mutterschutz bin?
Wenn ja, in welchem Gesetz steht das genau?
Bei meinem 1. Kind wurde mir da nichts gezahlt, allerdings lief da einiges schief, auch in punkto Urlaubsanspruch.
Anspruch auf Weihnachtsgeld im Mutterschutz?
Mutterschutz zählt ja zur "Arbeitszeit" also hast du auch Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Ich bekome sogar nächstes Jahr anteilsmäßig weihnachtsgeld. Mutterschutz endet April 2015.
huhu,
also ich weiß leider nicht ob es im Gesetz steht oder nicht.
Aber bei uns ist das so das man es "anteilig" bekommt, also beim ersten war ich bis 29.09. im Mutterschutz und dann in Elternzeit da habe ich für die "gearbeiteten" Monate 1-9 dann Weihnachtsgeld bekommen.
Mein Et ist der 05.01 und ich bin ab 24.11. im Mutterschutz und bekomme für das ganze Jahr dann Weihnachtsgeld da der MuSchu ja als "gearbeitet" zählt.
Steht dir auf jeden Fall zu, da du im Mutterschutz sowie auch in Elternzeit ja trotzdem dem Betrieb angehörig bist und nicht benachteiligt werden darfst!
Mein MuSchu beginnt am 29.10. und ich bekomme auch Weihnachtsgeld
( habe extra mit meiner Chefin darüber gesprochen, denn Ihr Mann ist Anwalt und weiß es ganz genau ). Ein Gesetzt bzw. Paragraphen hab ich dazu leider nicht parat.
Eigentlich ja, da der Mutterschutz und auch die Elternzeit als Betriebszugehörigkeit zählen...ich habe damals in der Elternzeit volles Weihnachtsgeld bekommen,
Danke für eure Antworten.
Könnte mich grade wieder ärgern, weil es beim 1. Kind wieder unterschlagen wurde und das war ja wie gesagt nicht die einzige Sache.
Dieses Mal bin ich aber besser informiert und jetzt kam halt die Frage mit dem Weihnachtsgeld noch dazu.
D.h., ich hätte für Jan - März anteilig noch Anspruch für 2015.
ja auch für 2015 hast du Anspruch.
Jetzt kommt natürlich noch ne Frage auf:
Wie steht es in der Elternzeit? Nach meinem Mutterschutz werde ich 3 Jahre Elternzeit anmelden und 2 Jahre zu Hause bleiben.
Auf dieser Homepage steht, dass man eventuell Anspruch auf Weihnachts- und URLAUBSGELD hat, ich müsste meinen Arbeitsvertrag mal rauskramen:
Elternzeit – Sonderzahlungen: Anspruch auf Leistungen, welche die Betriebstreue belohnen
Da das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers während der Elternzeit lediglich ruht, muss er während der Elternzeit Gratifikationen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewähren, da dort die Betriebstreue belohnt wird. Unter Umständen kann er jedoch den Umfang dieser Leistung im Rahmen von Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag kürzen.
http://www.juraforum.de/lexikon/elternzeit-sonderzahlungen
Steht Dir definitv zu, sowohl im Mutterschutz als auch in der Elternzeit, das gleiche gilt übrigens auch für Urlaubsgeld...
Beides natürlich nur, wenn es im Arbeitsvertrag festgelegt ist...
Weißt du zufällig wie das mit Kleidergeld aussieht! Bin aber seit Anfang der Schwangerschaft freigestellt!
Nein, keine Ahnung...