Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, paar Fragen!

Guten Morgen Ihr Lieben,

verteile erstmal einen Kaffee oder Tee wer möchte :-)

Habe um 9 Uhr meinen Frauenarzttermin.

Befinde mich im Moment im Beschäftigungsverbot und meine Frauenärztin schreibt es mir immer von Termin bis zu Termin aus.

Nun meine Frage, ich bin jetzt in der 25. Woche und es ist nur noch heute und in vier Wochen ein Termin bei der Ärztin und der Rest soll dann bei der Hebi gemacht werden.

Das Beschäftigungsverbot läuft bis Anfang Mutterschutz oder? Wer legt den Termin zwecks Mutterschutz fest? Also das genaue Datum?

Muss ich da irgendein Formular beantragen? Bekomme ich das das automatisch? Also zwecks Mutterschaftsgeld oder wie läuft das?

Bin etwas planlos.

Dann noch ne Frage bezüglich Elterngeldantrag. Den Abschnitt für den AG gibt man den vor der Geburt schon ab zum ausfüllen oder danach?

Bitte helft mir.

Wünsche euch nen schönen Tag.

Liebe Grüße
Sina mit zappelndem Babyboy inside ;-) #verliebt

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Guten Morgen,

Der Mutterschutz errechnet sich anhand deines ET. Kannst du dir im Internet berechnen lassen. Du bekommst von deinem FA eine Bescheinigung wo der voraussichtliche ET drin steht, (bei mir erst 1-2 Wochen vor Mutterschutzbeginn) die du mit dem Antrag (online oder bei KK Anfragen) bei deiner KK abgibst.

Beim Elterngeld kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße,
snuppy mit Babygirl inside 31+5

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Also zwecks Mutterschutz. Ich bekam vom Arzt einen Zettel, sieht ähnlich aus wie ein Rezept über den mutmaßlichen Termin der Entbindung. Dort steht der ET und der letzte Arbeitstag drauf. Auf der Rückseite musste ich Bankverbindung eintragen und Angaben über meine Arbeitsstelle und Arbeitsverhältnis machen. Das ging zur Krankenkasse. und der Durchschlag nur mit ET und letzten Arbeitstag ist für den AG.

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Der Mutterschutz beginnt immer 6 Wochen vor dem errechneten ET. Egal wann du dann wirklich entbindest. Also bei Dir am 29.01.2015 !! Das wäre der erste Tag des Mutterschutzes.

Den ET teilst du deinem Arbeitgeber mit (durch eine Kopie aus dem Mutterpass oder eine Bescheinigung vom Frauenarzt) und dann gibt es nichts weiter zu tun, als bis zu diesem Tag zu warten. Wenn es eine separate Personalabteilung bei euch gibt, wird die das in der Personalakte so vermerken.
Seid ihr ein kleiner Betrieb, und hängt irgendwo ein Kalender im Pausenraum, würd ich das da mal so markieren :-p

Wie lange dein BV noch läuft, kann dir nur deine Ärztin sagen. Kann sein, dass sie dir beim letzten Termin das BV bis zum Mutterschutz ausstellt. Sie kann es aber auch wieder befristen und du holst es dir alle 4 Wochen in der Praxis ab. Das musst du mit ihr abklären.

Für das Mutterschutzgeld bekommst du von der Ärztin eine Bescheinigung, meistens in der 34. SSw. Diese schickst du an deine Krankenkasse und an deinen Arbeitgeber (Kopie nicht vergessen für den Notfall !!!).

PS:

Dein Mutterschutz beginnt am 29.01.2015 und endet am 08.04.2015. Egal ob dein Kind früher entbunden wird. Kommt dein Kind später, so zählen die 8 Wochen erst ab dem Tag der Entbindung und der Mutterschutz verlängert sich dementsprechend.

#winke

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Ich dachte immer der Mutterschutz fängt 6 Wochen vor ET an?
Oder hast du dich verschrieben? Aktuell steht noch der 13.02.15 als ET im MP.

Mhh und den Teil vom Elterngeldantrag? Wann geb ich den beim AG ab?

Danke für deine ausführliche Antwort.

LG
Sina

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In Deiner Visitenkarte steht der 9.02. als ET #winke

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Hallo,

den Beginn des Muttershcutzes kannst du ja selbst ausrechnen, 6 Wochen vor ET.

Die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld holst du heute oder nächsten Termin bei deinem FA ab. Seit Anfang des Jahres dürfen diese bescheinigungen auch schon VOR der 33. SSW ausgestellt werden, wissen nur noch nicht alle Ärzte.

lg, verena