"Arbeitszeitbestätigung" vom AG beim Elterngeldantrag

Hier wurde in den letzten Tagen öfter die Frage gestellt, wann man die Unterlagen für's Elterngeld dem AG zum Ausfüllen vorlegt.

Nun meine Frage:

WANN braucht man diese Arbeitszeitbestätigung überhaupt? Braucht man die immer, oder nur, wenn man nach der Geburt während des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten geht.
Das wäre bei mir nämlich nicht der Fall. Ich beantrage 2 Jahre EG und gehe nach der Auszahlungsphase wieder arbeiten.

Habe auch folgenden Link gefunden:
http://www.vaeter-zeit.de/elterngeld-01/antrag-stellen.php
und da steht folgendes:

"Arbeitszeitbestätigung: Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten möchten, müssen Sie sich das von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen mit der genauen Angabe über die vereinbarte Arbeitszeit."

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Ich verstehe das so das man diesen Teil nur brauch wenn man wiegesagt innerhalb der Eltenzeit noch Teilzeit arbeiten geht!so wird es in den Unterlagen ja zumindest beschrieben!

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Ich verstehe es sogar so, dass man den nur braucht, wenn man während dem ElternGELDbezug Teilzeit arbeiten geht.
Ich habe z.B. 3 Jahre EZ beantragt, 2 Jahre EG und gehe nach 2 Jahren wieder arbeiten (das fällt nicht in den Bezugszeitraum vom EG).

Oh weih ... ich hatte den Zettel mit der Bescheinigung zwar gesehen, aber es dann als unwichtig angesehen, weil ich dann halt dachte man braucht es nicht. Aber grade weil die Frage in den letzten Tagen vermehrt aufkommt bin ich wieder unsicher.

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Oh, ich sehe grade, dass in dem Link, den ich selbst gepostet habe *pfeif* #hicks nicht "während der Elterngeldzeit" sondern "während der Elternzeit" steht ... #kratz#kratz

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