Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine Frage an die Mehrfachmamis.
Ich habe letztes Jahr im Dezember meinen Sohn geboren. Er ist also jetzt 10 Monate alt.
Vorher habe ich ganz normal bei meinem Arbeitgeber als Vollzeitkraft gearbeitet.
Elternzeit habe ich für zwei Jahre beantragt.
Auch das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre aufteilen lassen.
Meine Elternzeit und mein Elterngeld bekomme ich daher noch bis Mitte Dezember nächstes Jahr.
Nun habe ich Anfang des Wochenendes einen SS-Test gemacht und der war positiv.
Das war gar nicht so geplant, aber jetzt ist es nun einmal so, wie es ist und der Kleine wird schon nächstes Jahr im Sommer großer Bruder.
Wie läuft das dann mit dem Mutterschutzgeld, Elterngeld ect.?
Ich mache mir große Sorgen um das Finanzielle.
Im Internet findet man da ganz unterschiedliche Texte.
Hatte vielleicht jemand die selbe Situation und kann mir aus Erfahrung berichten?
Natürlich werde ich mich demnächst bei meiner Stadt informieren. Aber bis dahin würde ich mich um Antworten schon freuen.
LG
Mojo
Wieder schwanger in Elternzeit - Elterngeld?
Hallo,
Ich bin genau in der gleichen Situation.
Unser Zwerg ist vom 11.12.13 und 10 1/2 Monate alt.
Ich bin nun auch wieder schwanger habe vor ein paar Tagen auch positiv getestet.
Bei uns ist es allerdings geplant gewesen.
Ich denke du bekommst die 300€ Standard + den geschwisterbonus von 75€ = 375€ Elterngeld.
Lieben Gruß,
Nadine
Vllt hast du ja Lust dich n bissl mit mir auszutauschen. Dann melde dich gerne
Ach ist ja witzig. Mein Mäuschen ist am 17.12.2013 gekommen.
Ja das mit dem Mindestsatz + Geschwisterbonus hab ich mir schon gedacht.
Das wird es dann aber nur ein Jahr geben oder?
Dann sind unsere Kleinen nur 6 Tage auseinander wie schön!
Ja soweit ich weiß gibt es das nur ein Jahr aber Kinderzuschlag gibt es länger... Kommt halt auf euer Einkommen an. Aber das Elterngeld vom großen läuft ja auch weiter
Du bist ja jetzt pflichtversichert über deinen Mann oder? Dann fällt MuSchGeld weg. Und dann für kind Nr 2 wirst du 375€ bekommen soweit ich weiß. + das erziehungsgeld für deinen großen. Du kannst ja auch noch betreuungsgeld beantragen wenn dein großer nur bis max 5h in die kita geht. Bleibt er ganz zu hause dann erhöht sich das. In einigen Bundesländern gibt's auch noch bundesbetreuungsgeld, wenn dein Kind def. nicht in die einrichtung geht
Und eventuell Kinderzischlag Max 140€ Pro Kind
Wieso sollte sie über ihren Mann versichert sein und warum sollte das Mutterschaftsgeld wegfallen???
Mutterschaftsgeld: bekommst du natürlich von der KK ganz normal, aber um den AG-Zuschuss zu bekommen musst du deine laufende Elternzeit für den neuen Mutterschutz beenden. Ich glaub das ist paragraph 16 BEEG.
Elterngeld: wichtig sind die 12 Monate vor dem Mutterschztz. Fallen hier noch Bezugsmonate vom Eltetngeld rein (Bezug=die ersten 12 Monate Kind 1) werden diese mit Monaten vor deinem 1. Mutterschutz ersetzt.
Elternzeit kannst du natürlich auch wieder normal anmelden für Kind2
lg, verena
Zum Elterngeld kann jch dir jetzt nicht weiterhelfen, aber wenn du deine aktuelle Elternzeit zum MuSchu kündigst bekommst du ganz normal MuSchugeld wie beim ersten Kind auch.
Und noch was zum EG von Kind 1.
Schau mal in deinen EG Bescheid, du bekommst definitiv nicht bis Mitte Dezember Geld.
Man bekommt nur 22 Monate azsgezahlt. Bei dir ist die letzte Zahlung wahrscheinlich dann im Oktober.
Nur zur Info. Nicht das ihr dann aus allen Wolken fallt, wenn nix mehr kommt.
LG bellis