Cytomegalie - Kein Immunschutz als Lehrerin

Hallo ihr Lieben,

ich war heute beim FA (8+4) und das Krümelchen war ordentlich am zappeln, das Herzchen hat geschlagen und es ist schon 2cm groß #verliebt
Nun aber zum eigentlichen: Ich habe heute auch erfahren, dass ich keinen Immunschutz bzgl. Cytomegalie habe. Ich bin Lehrerin in Niedersachsen und habe mal gehört, dass das quasi der wichtigste Immunschutz ist. Ist das so? Muss ich mit einem BV rechnen? Es handelt sich um eine weiterführende Schule und die Schüler sind 10 bis 19 Jahre alt. Danke für eure Hilfe!!!

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eigentliche dürftest kein BV kriegen da cytomegalie über den Stuhl übertragen wird und das bei krippenkindern/elementarkimder der fall wäre!

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Ich bin auch Lehrerin in Nds., allerdings im GS-Bereich, und habe auch keinen Immunschutz gegen Cytomegalie. Ich darf weiterarbeiten, weil auf dem Gefährdungsbeurteilungsbogen der LschB dies auch nur für die Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 relevant ist.

Viele Grüße

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Lieben Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich beruhigt :-)
Eine Kollegin, die bereits ein Kind hat, hat letztens mal in ihren Mutterpass geguckt und murmelt dann etwa wie: "Ach ja, Cytomegalie... Das war für xy (unser Schulleiter) ja das Wichtigstet." Das kam mir dann gestern als der FA mir das mitteilte halt wieder in den Sinn... Aber jetzt kann ich die Ferien weiter genießen und mich auf die Schule freuen...

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Deshalb bekommst du kein BV.
Ich bin Erzieherin und auch frisch schwanger ohne Immunschutz gegen Cytomegalie.
Arbeite normal in der Krippe mit Kindern von 0-3. Bin jetzt versetzt worden in den Kindergartenbereich , Kinder 3-6 Jahre.

BV gibt es nur für die Arbeit , wenn du mit Kindern von 0-3 arbeitest.

LG

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Guten Morgen!
Das klingt recht ähnlich wie bei mir.
Ich bin mittlerweile in der 14. Woche und habe seit fast 4 Wochen ein individuelles vorläufiges Beschäftigungsverbot al Lehrerin einer GS-Klasse.

In meiner Klasse gibt es ein behindertes Kind, das Begleitung zur Toilette braucht, d.h. Po abputzen etc.
Normalerweise gibt es dafür eine Begleitung, wenn diese krank ist... tja, wer macht es dann?

Aus diesem Grund gab es für mih obiges Beschäftigungsverbot mit der Auflage, dass die Dienstaufsichtsbehörde meinen Arbeitsplatz überprüft und die Gefährdung beseitigt. Konkret heißt das, wenn das Kind ohne Begleitung kommt, muss es von den Eltern abgeholt werden oder darf halt nicht zur Toilette. Blöd, aber leider nicht anders machbar.

Unter diesen Voraussetzungen wird das BV wieder aufgehoben.
Sollte für dich also kein Kontakt mit Kot, Urin oder (bei Arbeit mit Behinderten) Speichel bestehen, wird kein Risiko bestehen.

Alles Gute!
S.