Hallo ihr lieben,
sorry wenn ich mit einer Frage nerve aber die Frau von meiner Versicherung hat mich verwirrt. War auch nicht wirklich freundlich zu mir
Ich bin bis Ende des Jahres als Werkstudentin angestellt. Muschu beginnt ca. 5-6 Tage vor Ende des Vertrages (Ende Dez läuft der aus)
Sie sagte mir, ich bekomme dann danach Krankengeld und zwar 70% von meinem Brutto lohn. Da ich nie regelmäßig verdiene, wird das wohl zusammen gerechnet. Stimmt das wirklich? wäre ja schön für die Wochen vor der Geburt und nach der Geburt noch 70% Lohn zu bekommen... Ich dachte ich krieg nur diese 13 Euro.
Danke !!
Mutterschaftsgeld - Studentin - über 450 Job
Hi! Wenn das Arbeitsverhaeltnis endet u. mann krank geschr. wird,bzw. in mutterschutz ist,bekommt man wohl wirklich boch Krankengeld.Unglaublich aber wahr;)
Bei ner Freundin die aber nicht ss war, die sich arbeitslos gemeldet war (nur 1monat), hat ne Bekannte (kk mitarbeiterin) gesagt,sie haette sich auch 1Monat Krank melden kÒnnen statt Arbeitslos , da es ihr sowieso nicht gut ging.Also daher muesste es auch in Mutterschutz möglich sein...
krass... dann habe ich ja echt Glück, dass der Muschu noch anfängt bevor der Vertrag ausläuft, oder?
Schlimmstenfalls waerst du Krank bis zum Mutterschutz u. wuerdest Krankengeld bekommen.Ich dachte auch Krankengeld bekommt man nur,wenn man im Arbeitsverhaeltnis steht,anscheinend nicht.Also auch im Anschluss nach dem Arbeitsertrag kann man Krankengeld bekommen.Wahnsinn ne darauf wuerde man ja nie im Leben kommen:))
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/blog-news/krankengeld-und-ende-des-arbeitsverhaeltnisses/
Hier steht auch speziell.was.zu Mutterschutz.Wenn dein Vertrag zu ende geht bist du im Mutterschutz sogar weiter versichert. Im.erziehungsurlaub weiss ich abe nicht,wie das dann ist...
ich zahle eh die Beiträge selber, von daher ist es egal. Danke!
achja bist ja studentisch versichert.ojeeee soweit ich weiss hat man kein Anspruch auf Krankengeld ,wenn man studentisch versichert ist. Wie das dann mit Mutterschutz ist weis ich nicht.Muesst aber moeglichsein.Hattest du der kk mitarbeiterin gesagt,dass du studentisch versichert bist?
Ja, kriegst du, du erhältst Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Damit wärst du dann aber darüber pflichtversichert und beitragsfrei während des Elterngeldbezuges.
Also frag da mal die Vorgesetzte!