Dumme Frage bzgl. Elterngeld

Hallo ihr Lieben #winke

bitte nicht mit Steinen werfen, ich entschuldige mich schon vorab. #schein

Also ich stehe grad völlig auf dem Schlauch was folgende Frage angeht:

Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen und mein Mann zwei Monate. Er möchte den ersten Monate nach der Geburt nehmen (also 1. LM) und den 14. LM. Geht das überhaupt so? #kratz

Bekommt er dann im 1. LM 67% seines Gehalts und ich bekomme dann vom 2. LM bis 13. LM 67 % meines Gehalts? Im 14. LM er dann wieder 67 % seines Gehalts?

Kann er auch nur den 1. LM nehmen und ich danach 12 Monate? Ohne den 14. LM?

Ich bin so verwirrt, ich glaube, ich brauche einfach mal eine gute Nacht Schlaf um wieder klar denken zu können! #augen

#danke für alle, die das lesen und nicht mit Steinen werfen. ;-)

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Du kannst den ersten Monat für Dich nicht ausklammern, da bist Du ja im Mutterschutz. Wenn Du Mutterschaftsgeld beziehst, wird das auch angerechnet.

Soweit ich weiß, muß Dein Mann mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, um Anspruch auf Elterngeld zu bekommen. Aber natürlich kann er auch den ersten nehmen, parallel mit Dir.

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Danke #blume

Ja ich fände es nicht schlecht, wenn wir beide im ersten Monat zuhause wären. Dann hätte immer einer von uns Zeit sich um den "Großen" zu kümmern, der dann ja 34 Monate ist.

Das wäre glaube ich ganz nett für unseren Sohn, um sich langsam an die neue Situation zu gewöhnen. Aber natürlich würde es auch irgendwie so gehen. Ist halt nur blöd dann, weil wir keine Verwandten in der Nähe haben und mein Mann von morgens bis spät abends außer Haus ist.

Danke für deine Antwort.

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Also erst einmal zur ElternZEIT: wenn du nach einem Jahr nich tgleich wieder voll einsteigen möchtest, solltest du 2 Jahre Elternzeit nehmen. Dann kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten im 2. Jahr.

ElternZEIT habt ihr beide Anspruch auf bis zu 3 Jahre.

Zum Elterngeld: dein Mann muss 2 Monate nehmen um überhaupt Elterngeld zu bekommen. Diese müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate vom Kind liegen und können auch parallel zu dir sein.

Du selbst bekommst aber trotzdem nur bis zum 12. LM Elterngeld, da Elterngeld immer ab gEburt beantragt werden kann und nur durch Anrechnung des Mutterschaftsgeldes sich die Auszahlung um 8 Wochen nach hinten verschiebt. D. h. im 13. LM bekommt ihr beide kein Elterngeld. Er bekommt 1. und 14. Monat und du bist zum 12.

lg, verena

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Danke für die Antwort. #blume

Mein Mann darf doch dann auch wenn er Elterngeld bezieht bis zu 30 Wochenstunden arbeiten gehen, oder?

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Ja das darf er. Allerdings wird sein gehalt aufs Elterngeld angerechnet.

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Also so wie ich das verstanden habe bekommst du volles Gehalt in den 1. zwei Lebens Monaten da du ja noch im Mutterschutz bist. Danach bekommst du auch 67%

Dein Mann würde dann 67% bekommen..
Und wenn du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst dann kann er nur den 13. LM nehmen den 14 gibt es dann garnicht es sei denn er nimmt den 1. nicht mehr. Er bekommt egal in welchem LM 67%

Deine 8 Wochen Mutterschutz zählen schon für deine 12 Monate..

Mein Mann nimmt den 9. LM und den 13.

Das ist schon alles kompliziert...
Musste mir das auch 100 mal erklären lassen.
Ich hoffe ich hab es etwas verständlich geschrieben. Alles gute.

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Natürlich kann der Mann LM 1 und 14 nehmen, wieso sollte das nicht gehen?

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Aso ich dachte die mûssen hinter einander weg genommen werden, ohne Pause.
Aber gut zu wissen. Danke

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Kurze Anmerkung. Ich stimme den Mädels zu. 2 Monate sind das Minimum für den Partner und wie das aufgeteilt wird, ist eure Sache. ABER: Ich würde nicht unbedingt auf die 67% pochen. Je nach Einkommen kann das nämlich auch weniger sein, wenn ich mich nicht irre.

Zitat:
"Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent).

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro"

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

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65% ist der normale Satz, es sei denn Mann kommt über 2700 Euro Bemessungsgrundlage.

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Mein Mann verdient mehr als 2000 € Brutto, d.h. er bekäme nur 65%? #schock

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"Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen und mein Mann zwei Monate. Er möchte den ersten Monate nach der Geburt nehmen (also 1. LM) und den 14. LM. Geht das überhaupt so? "
Natürlich geht das.

"Bekommt er dann im 1. LM 67% seines Gehalts und ich bekomme dann vom 2. LM bis 13. LM 67 % meines Gehalts? Im 14. LM er dann wieder 67 % seines Gehalts?"
Nein, du bekommst ja ab Geburt Mutterschaftsgeld und dann bis Ende des 12. LM ab dem Ende Elterngeld. Dein Mann 65% seines Gehaltes im 1. und 14. LM, im 13. bekommt also keiner Elterngeld!

Er muss zwei nehmen, um Elterngeld zu erhalten!