6 Monate Elternzeit incl. Mutterschutz, wann beantragen?

Hallo Allerseits,

ich lese schon seit einigen Monaten hier mit aber da es mein erster Beitrag ist stelle ich mich kurz vor:
Ich heiße Andreas, bin 30 Jahre alt und meine Frau erwartet ende Februar (ET 25.02.15) unser erstes Kind. Unsere Arbeitssituation sieht so aus, dass meine Frau eine halbe Stelle im öffntlichen Dienst hat und ihr Vertrag bis ende 2015 bereits verlängert wurde. Ich bin zur Zeit noch mit meiner Promotion beschäftigt und habe ebenfalls eine halbe Stelle, die aber ende März 2015 endet und vermutlich nicht verlängert werden wird.

Unser Plan sieht so aus, dass meine Frau sich die ersten 6 Monate um das Kind kümmert und ab September dann wieder arbeiten geht. Ich werde ab April vermutlich erstmal meine Doktorarbeit schreiben müssen und bin dann bis auf weiteres wohl erstmal arbeitslos sein oder ich werde von meinem Chef mit einem 450€-Job noch ein paar Monate überbrückt, aber das ist noch nicht sicher.

Ab September werde ich dann die Betreuung übernehmen.

Nun zu meiner eigentlichen Fragen:
1. Bis wann muss meine Frau ihrem Arbeitgeber mitteilen dass sie Elternzeit nimmt? 7 Wochen vor ET? oder 7 Wochen vor ende des Mutteschutzes?

2. Kann man Elternzeit Taggenau enden lassen? also z.B. zum 31.08.15 oder muss das immer in vollen Monaten enden? also 6 Monate wäre ja dann der 26.08.15

3. Was ist, sollte das Kind früher geboren werden? bleibt es bei 14 Wochen Mutterschutz oder hat man dann nur die 8 Wochen danach? und ändert der tatsächliche ET dann automatisch das Ende der Elternzeit, auch wenn man weniger als 1 Jahr nimmt?

4. Da ich ja dann kein Arbeitsverhältnis mehr habe, muss ich dann wohl dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich mich ab September um das Kind kümmern werde. Das geht aber erst, wenn ich dann wirklich Arbeitslos bin, oder? also erst nach der Geburt. Nicht dass ich da aufgrund irgendwelcher Fristen Probleme bekomme.

So ich glaube das war es erstmal mit Fragen... dass Elternzeit und Elterngeld nicht unmittelbar in Verbindung stehen habe ich bereits verstanden, meine Fragen beziehen sich daher auch nur auf die ElternZEIT :)

Vielen Dank schon mal an alle die bis hier her gelesen haben #winke

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Puh das sind ja ganz schön viele Fragen auf einmal ;-) und wahrscheinlich auch gar nicht so leicht zu beantworten.

Ich würde euch empfehlen lasst euch mal einen Termin bei eurer Elterngeldstelle geben, die müssen euch solche Fragen ja beantworten können :-D

Die Mutterschutzfrist ist immer 6 Wochen davor und 8 Wochen danach, kommt das Kind eher verlängert sich dementsprechen die Mutterschutzfrist um die Zeit danach, quasi sind es immer 14 Wochen.

Wenn du jetzt schon weist das du Arbeitslos wirst musst du das eh 3 Monate vorher dem Amt mitteilen und da kannst du denen auch gleich sagen das du in Elternzeit gehst

Das hab ich im Netz gefunden zur Beantragung:

Laut Gesetz muss man beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor ihrem geplanten Beginn die Elternzeit beantragen. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Man muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nimmt. Wer nur für das erste Lebensjahr des Kindes Elternzeit beantragt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Der Arbeitgeber muss dem Antrag in der Regel stattgeben.

Auch für die Partnermonate, gemeinhin als „Vätermonate“ bezeichnet, gilt die Antragsfrist von sieben Wochen.

Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen in Elternzeit geht. Sie können sie auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Als Elternzeit für Väter werden die Partnermonate gern direkt in Anschluss an die Geburt genommen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

LG

Antje

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"Ich würde euch empfehlen lasst euch mal einen Termin bei eurer Elterngeldstelle geben, die müssen euch solche Fragen ja beantworten können"
Warum sollten sie dies können? Sie haben ja mit Elternzeit eigentlich nichts am Hut!

"Die Mutterschutzfrist ist immer 6 Wochen davor und 8 Wochen danach, kommt das Kind eher verlängert sich dementsprechend die Mutterschutzfrist um die Zeit danach, quasi sind es immer 14 Wochen."

Nö, das ist die Mindestzeit;)
Kommt das Kind 4 Tage später hat man 6 Wochen und 4 Tage vor der Geburt und 8 nach der Geburt, kommt es als Mehrling oder Frühchen, sind es statt 8 Wochen mit denen man rechnet ja sogar 12!

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Hallo Antje, vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schon etwas weiter :)

"Wenn du jetzt schon weist das du Arbeitslos wirst musst du das eh 3 Monate vorher dem Amt mitteilen und da kannst du denen auch gleich sagen das du in Elternzeit gehst"

Ja, das ist die Frage, ob ich in Elternzeit gehen kann wenn ich arbeitslos bin, oder ob man dafür nicht eine Stelle braucht.

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Vorweg, Elternzeit wird nicht beantragt, sondern nur angemeldet!

1. 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes, das ist in der Regel eine Woche nach der Geburt.

2. Elternzeit kannst du nehmen, wie du willst, aber Elterngeld gibt es nur für Lebensmonate des Kindes, sprich das Kind kommt am 26., dann endet der Lebensmonat am 25., andernfalls gibt's dann noch Geld bis z.B. 30. weiter, aber damit sind dann zwei Monate verbraucht oder aber man steht die fünf Tage ohne Geld da. Außerdem verliert deine Frau bei Elternzeit bis Ende des Kalendermonates dann dafür den Urlaubsanspruch für den Monat, endet die Elternzeit z.B. am 299. hat sie für den kompletten September Urlaubsanspruch!

3. Dann gibt es 8 Wochen und die Tage, die vorher fehlen nach der Geburt an Mutterschutz. Entsprechend länger hat man dann auch Zeit die Elternzeit anzumelden.
Ja, der tatsächliche ET ändert das Ende der Elternzeit, deshalb meldet man ja auch erst nach der Geburt an. Einfach, weil du ja nur für Lebensmonate Elterngeld bekommst. Aber du könntest auch selber eben eine Ende ohne Elterngeld bestimmen.

4. Bist du bei der Agentur für Arbeit denn als arbeitssuchend/ arbeitslos registriert? Wenn nicht, musst du das niemandem mitteilen, musst nur sehen, ob du über deine Frau Familienversichert sein kannst.
Elternzeit hast du keine!

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Hallo Susannea,

vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir wirklich weiter #pro

bei Punkt 4 sieht es so aus, dass ich wohl auf Geld vom Amt angewiesen sein werde, also dort auch als Arbeitslos registriert sein werde. Die Frage ist ja dann, ob das Arbeitsamt Probleme macht, wenn ich ab April Arbeitslos gemeldet bin und ab September meine Tochter betreuen werde (da meine Frau wieder arbeiten geht). Es ist ja nicht sehr realistisch in der Zeit noch eine Stelle zu finden, und dann Quasi mit Elternzeit zu beginnen... da Zeigt einem ja jeder Arbeitgeber den Vogel. Dazu kommt ja noch dass ich mit meiner Promotion ende März noch nicht fertig sein werde (mir bzw. meinem Chef geht lediglich das Geld aus). Dass das Arbeitsamt das nicht gerne sieht, dass ich mit deren Unterstützung schreiben will, kann ich mir schon vorstellen.

Hinzu kommt dass ich erst seit Juli diese halbe stelle habe und vorher ein Stipendium hatte, was nicht als Einkommen zählt (daher beim Elterngeld nicht angerechnet wir und auch nicht zu ALG-I berechtigt). Aber das ist ein anderes Problem...

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Du kannst ab a zur Kindererziehung zu Hause bleiben, ALGI-Anspruch hast du ja scheinbar nicht, daher musst du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehen, bist dann aber in der Zeit auch nicht als arbeitslos bzw. vermittelbar registriert.
Hoffst du, dass ihr ALGII erhaltet?
Oder welche Gelder erhoffst du dir?

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zu Deiner 4. Frage:

Du solltest auf jeden Fall mit der Arbeitsagentur sprechen, in welchem Zeitraum Du die Kinderbetreuung übernehmen möchtest. Denn in dieser Zeit stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und das sollte so auch kommuniziert sein. Wenn die Agentur Dir einen Job anbietet, wirst Du ihn ja nicht annehmen können solange Du euer Kind betreust.

Ansonsten gilt wie üblich die 3-Monats-Frist zu Vorstellung bei der Arbeitsagentur wenn Du bereits weißt, dass Du arbeitslos wirst.

Liebe Grüße #winke