Weltreise während Elternzeit: Elterngeldanspruch?

Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage, auf die ich bislang jetzt nicht so die Antworten gefunden habe, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Eine gute Freundin, die nächstes Jahr ihr erstes Kind erwartet, möchte mit ihrem Mann für ein ganzes Jahr während der Elternzeit die Welt umreisen inkl. Baby.
Die Frage, die sich den beiden stellt: hat sie weiterhin Anspruch auf das Elterngeld, auch, wenn sie sich für ein ganzes Jahr nicht an ihrem Wohnort aufhält?
Die Wohnung werden die beiden natürlich nicht kündigen, das wäre ja blöd, weshalb auch der Wohnsitz bestehen bleibt.
Weiß das jemand? Hat man während der Elternzeit eine "Anwesenheitspflicht" in Deutschland? Und wenn ja, wie lange kann diese unterbrochen werden?!

Sind Expertinnen unter uns, die sich diesbezüglich evtl. auskennen?
Achja, und wie ist das dann mit dem Kindergeld? Gilt da das gleiche?

#kratz #kratz

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Hallo,

solange der 1.Wohnsiz in Deutschland bleibt, können sie soviel rumreisen wie sie lustig sind! Der Anspruch bleibt.

VG

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Ich bin zwar keine Expertin ..... aber hier mal eine rechtliche Einschätzung, die auf dem SGB und Steuergesetzen beruht (denn Elterngeld ist ja steuerpflichtiges Einkommen):

BEEG § 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,....

Was ist jetzt der gewöhnliche Aufenthalt?

Eine genauere Legalddefinition findet sich in der Abgabenordnung:

Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

Der Urlaub wäre ja in diesem Fall davon ausgenommen, solange er nicht mehr wie ein Jahr dauert, also der Bezug des Elterngeldes unproblematisch.

#winke

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Krass, da haben die sich ja was vorgenommen....
Eigentlich sollte es keine Probleme mit Kinder/Elterngeld geben.
Wohnsitz ist ja weiterhin Deutschland.
Die beiden werden auch nicht während der Weltreise woanders arbeiten? Oder andere Leistungen im Ausland beziehen?

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Ja, sie haben Anspruch, kenne einige, die länger Reisen in der Zeit gemacht haben.

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Kindergeld auch?
Hatte da mal was läuten hören, man müsse sich 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten.

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Wenn das um Kalenderjahre geht, sollte das ja sogar hinzubekommen sein ;)

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