Huhu ihr lieben.
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir helfen .
Ich bin seit März 2013 dauerhaft krank geschrieben. Von Beruf bin ich eigentlich erzieherin und arbeite im u 3 Bereich . ( vertag bis November 2015 ) . Da ich nicht gegen alles immun bin ( zytomegalie und Mumps ) könnte ich ein beschäftigungsverbot bekommen.
Das hätte den Vorteil das ich mein komplettes gehalt während der Schwangerschaft bekommen und das es beim Elterngeld berücksichtigt wird.
Nun weiß ich gar nicht wie das ganze von statten geht....Muss ich mich erst gesund schreiben lassen und kann dann ins beschäftigungsverbot? Reicht es wenn mein Arzt einfach ein Beschäftigungsverbot ausstellt?
Krankengeld und beschäftigungsverbot
Hallo,
eigentlich müsste das dein Arzt wissen? Ich war im Oktober für zwei Wochen krank geschrieben. Währenddessen haben mein Chef und meine Ärtzin beschlossen mir ein Beschäftigungsverbot zu geben und somit war automatisch meine Krankmeldung aufgehoben.
LG
Huhu,
also bei mir war es so das für den Krankengeldgrund die Sache abgeschlossen sein musste und dann bekam ich das Beschäftigungsverbot aufgrund einer anderen Diagnose. Dann ist es mit dem vollen Gehalt alles geregelt weil beide Sachen bei mir unterschiedlich waren.
Wenn du noch fragen hast. Meld dich gern per pn.
liebe Grüße
bienesum1990
Also muss ich mir quasi bescheinigen lassen das ich arbeitsfähig bin und mir dann ein beschäftigungsverbot ausstellen lassen ? Muss ich dazu noch einen Tag tatsächlich gearbeitet haben ?
Hi,
Also ich musste mich gesund schreiben. Und an dem ersten Tag wo ich quasi gesund war, habe ich das beschäftigungsverbot bekommen.
Viele grüße
Also ich bin seit ferb '14 krank gewesen. Seit 9/14 im Bv (bv durch AG) ich musste nicht vorher gesund geschriebn werden und bin direkt vom krank ins bv.
Der Arzt kann einfach das BV aufstellen oder der AG.....es ist ja für dich nicht vom Vorteil, wenn du ins Krankengeld rutschst...
Ich wäre da sehr vorsichtig. Denn mir wurde gesagt, wenn man länger Krankengeld bekommt, dass man dann bei BV nicht volles Gehalt bekommt. Da es auch Sozialleistungen sind. Am besten erfragst du das bei der Krankenkasse, damit du nichts falsch machst.
Lg
Meli
Ja das kann sein. Aber zumindest wird es dann als Einkommen beim elterngeld berechnet . Krankengeld ja nicht.