Hallo ihr lieben,
habe gerade Kontakt mit unserer Personalabteilug gehabt. Ich bin jetzt im MuSchu und habe die Info erhalten, den Elternzeitantrag formlos, schriftlich abzugeben.
So, jetzt ist es so, dass die Chefs (alle miteinander, sind fünf an der Zahl) gerne mal meinen, das hätte man so nicht vereinbart obwohl man das schriftlich hat. Die finden immer eine Lücke oder eine "komische" Formulierung und meinen dann, dass es zweideutig wäre usw. usf.
Jetzt habe ich natürlich etwas bammel, den Antrag falsch zu formulieren
Möchte gerne drei Jahre Elternzeit nehmen, mit der Option nach Vollendung des ersten ODER zweiten Jahres in Teilzeit zu arbeiten und die wöchentlichen Arbeitsstunden erst dann, wenn es soweit ist mit der Firma festzulegen.
Wie kann ich es denn am besten formulieren? Kann und darf ich überhapt eine Option nennen nach 1 ODER 2 Jahren in TZ zu arbeiten?
Ich möchte halt nach einem Jahr schauen wie es finanziell bei uns aussieht, wenn gut, dann würde ich nach dem 2. Jahr in TZ arbeiten.
Ich hoffe ich habe mich nicht doof ausgedrückt!
Danke für Eure hilfe
LG Sally mit Babygirl 35. SSW
Elternzeitantrag 3 Jahre, mit Option nach 1 ODER 2 Jahren in Teilzeit zu arbeiten?
Erstmal meldest du Elternzeit nur an, nur Teilzeit beantragst du und das nach der Geburt!
Dann kannst du es natürlich machen und zwar folgendermaßen: Hiermit melde ich Elternzeit nach dem Mutterschutz bis zum xxx an (Ich würde nur 2 Jahre erstmal anmelden, das 3. kannst du dann bei Bedarf anhängen, musst aber z.B. nicht wenn weiterer Nachwuchs kommt usw.).
Voraussichtlich möchte ich ab dem xxx Teilzeit in Elternzeit im Betrieb mit 15-30h Woche (genaue Anzahl wird später mitgeteilt) arbeiten.
Bitte bestätigen Sie mir Anmeldung und Antrag.
Hallo Susanne,
du bist super, hattest auch auf meine Frage bzgl. dem Elterngeld viel geholfen!!!!!
Danke und liebe Grüße
Ich befürchte du musst dich jetzt schon für die ersten 2 Jahre festlegen und diese nach der Geburt anmelden. (Hab dich doch richtig verstanden, dass du entweder 1 oder 2 Jahre mit 0 Stunden/ Woche in Elternzeit willst und als b Alternative im 2. Jahr oder im 3. mit Teikzeit anfängst)
Das dritte Jahr darfst du dann kurz vor Ablauf des 2. Jahres festlegen.
Frag doch mal bei Elterngeldstelle oder beim Anwalt nach.
LG
Feli
Nur Elternzeit muss man festlegen, Teilzeit kann bis 7 Wochen vorher beantragt werden.
Naja ok, es gibt die Elternzeit (Kündigungsschutz und 0-30h) und Teilzeit (je nach Vertragsvereinbarung, ohne Kündigungsschutz).
Ich dachte der Threadstarterin ging es um Elternzeit und daher denke ich, dass diese zwar nach der Geburt angemeldet werden kann, aber definitv bis 2 Jahre im Voraus festgelegt werden muss. Ich schau mal ob ich das Gesetz dazu finde.
mal noch ne frage an die Mädels die sich auskennen... unkündbar ist man dann doch
trotz der teilzeit in elternzeit, oder? Was würde man an ArbeitslosenGeld bekommen wenn man nach dem Jahr teilzeit gekündigt werden würde? erfolgt die Berechnung dann auf Basis der teilzeitBeschäftigung? ich hab so einen beschissenen Arbeitgeber... geht gar nicht. rechne mit dem schlimmsten...
Unkündbar bist du nie wirklich, aber genau wie nur Elternzeit bist du nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündbar (ist ja in der Schwangerschaft auch so).
Die Berechnung erfolgt auf Antrag nach dem Gehalt von vor der Elternzeit bzw. evtl. fiktiv mit Vollzeitgehalt.
Zeiten mit Kindern unter 3 Jahren kannst du ausklammern lassen.
Oh super, danke dir!