Nochmal Frage zur Berechnung des Elterngeldes

Guten Abend Mitschwangere;-)

ich hatte vor einigen Tagen gefragt und nun sprechen wir gerade daüber, ob der Zweite Vorschlag geht....

Zeitraum der Berechnung des EG - 12 Monate /volle Monate vor MuSchu

Kann ich die Zeiträume,in denen ich auch weniger Gehalt bekommen habe, zur Berechnung nehmen (SS-bedingt zwar krank, allerdings wäre eine Verschiebung der Zeiträume nicht von Vorteil für mich, da:
-krank
-Firma insolvent, Inso-Geld
2013
Sept-Nov. Inso-Geld
Dez. Krankengeld

2014
Januar Krankengeld
Febr-Mai

Juni-Juli Krankengeld
August bis heute Gehalt/ bzw MuSchu

Die Elterngeldstelle würde dann bei einer Verschiebung genau auf diese Monate kommen,...oder geht man dann weiter zurück????
Ich meine,die Monate, wo " normales Gehalt" floss...

Ich hoffe ich habe die Frage verständlich formuliert....:-)

LG
Lila#winke

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Normaler Weise würde dann ja genommen werden November 2013 bis Oktober 2014.

Bei der Variante hättest du Februar, März, April und Mai Einkommen und dann August, September und Oktober, wären 7 Monate mit Einkommen.

Nimmst du nun den Mutterschutz dazu, dann würde ja lediglich der halbe November noch als Gehalt dazukommen, denn Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und zählt wie Krankengeld usw, mit 0 Euro.

Wären also 7,5 Monate.

Verschiebst du um die Monate mit Krankheit in der Schwangerschaft (Juni, Juli 2014), dann würden ja stattdessen September und Oktober 2013 noch dazu genommen.
Damit würdest du dann bei 7 Monaten bleiben.

Somit wäre es sinnvoller auf die Verschiebung auf Grund des Mutterschutzes usw. zu verzichten.

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also gehr die Elternstelle nicht weiter zurückgehen .??

Sie würden also die Monate in denen Insolvenz-und Krankengeld betrachren?

ich hatte gehofft,,das sie aufgrund der Krankeit andere Zeirräume in Betracht ziehen#zitter

Der Nov wäre ja gut (2014), da ich bis zum. 22.11. normales Gehalt bekommen gabe.
Den Monat Dez. 2014 kann ich nicht nehmen, oder??

#winke

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Ja, Insolvenz- und Krankengeldzeiträume, die nicht auf Grund einer (muss nicht diese Schwangerschaft sein!) Schwangerschaft entstehen zählen mit und da beides Lohnersatzleistungen sind mit 0 Euro!

Dezember geht nicht, wenn dein Kind da geboren wird, kommt es erst im Januar, dann geht es!

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Hallo,

ich hab eine andere Frage - kann man denn die Zeiträume frei verschieben?
Ich dachte es zählen IMMER die 12 Monate vor Geburt?

Denn bei mir ists so:
Juli'14 - Dezember'14 Vollzeit gearbeitet
Januar'15 - MuSchu (Anfang Juni'15) Teilzeit mit nur noch 35% Anstellung

Ich hab aber von April'14 bis Juni'14 auch Vollzeit gearbeitet

ET ist der 21.7.'15 vmtl.

Wenn's ginge würde ich natürlich gerne April bis April als Elterngeldgrundlage nehmen...

Oder geht das nur als Selbstständige?

Ich bin da total heillos überfordert :D
Viele Grüße!

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"Ich dachte es zählen IMMER die 12 Monate vor Geburt?"
In der Regel zählen die nicht, sondern es wird automatisch auf die vor dem Mutterschutz verschoben, hier will sie die Verschiebung ja aber auf Antrag weglassen, das geht.

"Oder geht das nur als Selbstständige?"
Bei Selbstständigen wird nur auf Antrag verschoben, aber dafür um ganze Kalenderjahre.

Bei dir wird genommen Juni 2014 bis Mai 2015. Du kannst rechnen, ob das ohne Einkommen im Juni dann mit nur 11 Monaten günstiger wäre nicht nach hinten zu verschieben, aber das bringt ja bei dir nur negatives ;)

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ach super, danke! ich dachte es zählt das Gehalt bis ET (also inkl. MuSchu), aber so wär des ja ohnehin idealer.

Danke, jetzt bin ich um VIELES weiser, das bringt zumindest einen Monat mit minimal mehr Gehalt. Danke!

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