Ich brauche mal ganz kurz eure Hilfe - ich weiß, hier im Schwangerschaftsforum sind paar Mamis und bald Mamis mit viel Erfahrung mit dem Elterngeld
Also folgendes:
Meine Kleine kam am 21.08.14 auf die Welt und ich habe für die Lebensmonate 1 bis 12 Elterngeld beantragt. Mutterschaftsgeld für LM 1 und 2 wurde natürlich angerechnet.
So, jetzt möchte mein Mann doch den LM 13 und 14 in Elternzeit gehen und Elterngeld für diese 2 Monate beantragen.
Dem steht doch nichts im Wege oder? Also wir können da ganz normal den Elterngeldantrag für ihn ausfüllen, richtig? Nur den Teil "Fragen an die antragstellende Mutter" können wir weg lassen und halt "Folgeantrag" angeben, richtig?
Vielen Dank fürs Lesen und schonmal Danke für eure Antworten - gerne etwas ausführlicher
Alles gute euch!
Elterngeld für Papa LM 13, + 14,
Es gibt soweit ich weiß fristen bis wann er die beantragen kann
Am besten rufst du bei eurer zuständigen elterngeld behörde an und klärst das mit denen dann bist du auf der sicheren seite
Ja gibt es, da nur 3 Monate rückwirkend gezahlt wird bis zum 16. LM des Kindes ;)
Nein das mein ich nicht
Mein mann hatte sich damals spontan entschloßen und da sagte er das er es schnell beantragen muss da es sonst nicht mehr geht
Er hat bis ende 7./8. Lm zeit gehabt weiß nich genau welcher es war
"Dem steht doch nichts im Wege oder? Also wir können da ganz normal den Elterngeldantrag für ihn ausfüllen, richtig? Nur den Teil "Fragen an die antragstellende Mutter" können wir weg lassen und halt "Folgeantrag" angeben, richtig?"
Genau. Einzige Voraussetzung, einer von euch beiden hat oder hatte mindestens zwei Monate Einkommensverlust, sonst habt ihr nur 12 Monate!
Was genau meinst du mit "Einkommensverlust"? Zählt da das MuSchu Geld, welches ich im LM 1 + 2 bekommen habe?
Die Geburtsurkunde muss ich wahrscheinlich nicht nochmal mitschicken, wenn ich meine Antagsnummer angebe oder?
Danke
Einkommensverlust heißt, dass jemand einkommensabhängiges Elterngeld erhalten hat (also mehr als 300 Euro).
Und genau, die Antragsnummer reicht, du hast die entsprechende Geburtsurkunde ja nur einmal!