Elterngeld, Erklärung Einkommen, Rubrik Z

Hallo ihr Lieben,

ich sitze grade vor dem Elterngeldantrag (hab ja Zeit schonmal alles vorzubereiten).

Ich hab das Formular Niedersachsen 1/2014 für Geburten bis 30. Juni 2015 vor mir und hänge an der Rubrik Z auf dem Zettel zur Erklärung zum Einkommen fest.

Da steht:
"Haben Sie Elterngeld für ein älteres Kind oder Muttschaftsgeld vor der Geburt des Kindes bezoges? Oder haben Sie einer Mutterschutzfrist (nicht als Beamtin) ohne Bezug von Mutterschaftsgeld unterlegen (z.Bsp. Minijob?)"

Mein erster Gedanke: Ja klar werde ich Mutterschaftsgeld vor der Geburt meines Kindes beziehen und kreuze als ja an.

Hinter dem ja steht jetzt aber:
"Maßgeblich ist das Einkommen aus dem Zwölf Kalendarmonaten vor dem Beginn der Elterngeld- bzw. Mutterschaftsgeldzahlung (sind nur bestimmte Monate betroffen, werden diese entsprechend zurückverlagert.

Wie jetzt? Damit wird dann nur gesagt, dass die Zwölf Monate anfangen bevor das Mutterschaftsgeld bezogen wird? Das heisst wenn ich jetzt an 24.01.2015 in den Mutterschutz gehe ist der Berechnungszeitraum ab Januar 2014?

ET ist am 07.03.2015 dachte bis jetzt, dass dann ab März 2014 der Berechnungszeitraum ist.

Hoffe ich konnte mich verständlich genug ausdrücken und ihr könnt mir vielleicht helfen.
Vielen Dank und Lieben Gruß

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Die Frage bedeutet ob du quasi schon ein Kind hast und dafür vor der Geburt des dann ja 2. Kindes Bezüge bekommst

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Es ist mein 1. Kind. Muss ich dann Nein ankreuzen?

Da steht ja : Elterngeld für ein älteres Kind (NEIN) oder vor der Geburt des Kindes Mutterschutzgeld bezogen (JA) oder meinen die damit auch ein älteres Kind?

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Es hat Klick gemacht nachdem ich 3mal das Infoblatt gelesen habe. Ich muss Ja ankreuzen weil der Zeitraum des Bezuges des Muschu-Geldes nicht angerechnet wird.

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"Das heisst wenn ich jetzt an 24.01.2015 in den Mutterschutz gehe ist der Berechnungszeitraum ab Januar 2014?"
Genau so.

"ET ist am 07.03.2015 dachte bis jetzt, dass dann ab März 2014 der Berechnungszeitraum ist."
Nein, weil ja die Monate mit Mutterschaftsgeld ersetzt werden müssen.

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Danke! So habe ich es jetzt auch verstanden :)

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Jetzt hab ich die Frage auch verstanden musst mir dazu aber erstmal mein elterngeldantrag raus suchen. Aber Antwort hast ja schon