Lohnt sich Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld bei unserem Gehaltsunterschied?

Hallo, liebe Forenleser/innen,

wir erwarten Ende August dieses Jahres ein Kind.

Aktuell sind wir beide berufstätig und haben die Steuerklassenkombination III(mein Mann) / V(ich), da er 75% unseres gesamten Jahreseinkommens verdient.

Bzgl. Elterngeld schreiben viele Webseiten, dass die Frau, die nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben und das Elterngeld erhält, rechtzeitig in die Steuerklasse IV bzw. V wechseln soll, um mehr Elterngeld zu erhalten.

Da mein Mann wie gesagt schon drei mal mehr verdient als ich und wie wohl durch die Änderung der Steuerklassen in Summe mehr Steuer zahlen werden, möchte ich euch gerne fragen, ob sich der in diversen Webseiten vorgeschlagene Steuerklassenwechsel auch für uns lohnen wird?

Freue mich auf eure Antwort und bedanke mich schon im Voraus!

Lydia

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Hallo,
da geht es dir genau so wie mir, ich bin auch Steuerklasse 5, da mein Mann das doppelte verdient...

Ich habe es einfach durchgerechnet das was wir durch 5/3 momentan mehr haben als bei 4/4 und mein elterngeld auf Steuerklasse 5 bezogen, was zwar geringer ist als bei 4, aber auf die dauer gesehen haben wir mit 5/3 doch mehr raus. Habe zusätzlich unsere Steuerberaterin gefragt die hat auch abgeraten in unserem fall.
Ich weiss jetzt auch nicht ob ein Steuerklassenwechsel 2mal im Jahr zulässig ist, da du ja im August wieder in 3/5 wechseln würdest.
Liebe Grüsse

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Das problem ist das man nur einmal im jahr wechseln kann somit muss dein mann dann bis ende des jahres die 5 behalten.
Das würde ich mir überlegen wenn er soviel verdient.
Ich denke das man das aufs jahr gesehen dann nicht mit dem elterngeld auffangen kann

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Hallo,

ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, da würd ich doch an nen Steuerberater verweisen, so haben wir es auch gemacht.

Aber ich meine, dass du die steuerklasse sowieso nur noch bis 7 monate vor eintritt des muschu wechseln kannst. Die zeiten in denen elterngeld vom nettolohn berechnet wurden sind meines erachtens nach vorbei. Das könnte mit august schon knapp werden...

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Hallo,

zunächst herzlichen Dank für eure Antwort!

Da wir Ende August das Kind erwarten, würde nach unserer Rechnung noch die erforderlichen sieben Monate haben, wenn wir noch im Januar die Steuerklassen wechseln. Oder liegen wir falsch?

Unserer wortkarge vielbeschäftigte Steuerberater ist auch der Ansicht, dass wir die bisherige Kombination beibehalten sollen, da wir am Jahresende und auch nach Steuererklärung in Summe mehr haben werden.

Habe aber zuvor während der Weihnachtsferien (in der der Steuerberater auch im Urlaub war) mit der Steuersoftware von Aldi mit zu erwartenden zum Teil geschätzten Beträgen mühsam berechnet und das Ergebnis war: die Kombination V für mich und III für meinen Mann würde uns am meisten bringen. :-(

Daher sind wir ein wenig ratlos.

Liebe Grüße

Lydia

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Hm...

Ich würd da echt am Montag mal bei der Elterngeldstelle anrufen...

Die 7 Monate gelten ja nicht vor ET sondern vor Muschu und der beginnt ja schon ab Mitte Juli bei dir...

Ist nur ein lieb gemeinter Tip, nicht dass euch da ein Nachteil entsteht..

VLG

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Hattest du im letzten Jahr komplett die 5? Dann ändert ein Wechsel nichts mehr, das hätte spätestens in der 4./5. SSW passieren müssen!

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Ihr seid damit leider deutlich zu spät, wenn du im letzten Jahr durchgängig 5 hattest!

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Hallo,
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Brutto, somit ist die Steuerklasse total egal.

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Elterngeld berechnet Sich aus dem netto nicht aus dem brutto! Da bist du leider falsch informiert

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Unsinn, aus dem Brutto abzüglich einer Pauschale für Steuern abhängig von der Steuerklasse, also ist die Steuerklasse SEHR WICHTIG!

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