Hallo!
Meine Frage steht ja schon oben: warum soll man die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt machen? Nur weil man da mehr Zeit hat oder hat das sonst noch Gründe?
Der Vater steht doch auch ohne den Wisch als Vater in der Geburtsurkunde vom kleinen Zwerg mit drin oder?
Und das geteilte Sorgerecht kann man doch dann auch noch beantragen oder?
Vielleicht weiss da einer von euch mehr drüber?!?
LG babsi
Warum vorher Vaterschaftsanerkennung?
Ich kann mich dunkel erinnern, hier mal gelesen zu haben, das wenn dir was während der Geburt passiert, das Kind nicht zum Kindsvater kommt, wenn er kein Sorgerecht hat und die Vaterschaft nicht anerkannt ist... deswegen machen es manche wohl vorher?!
Und wenn die Kinder geboren werden, haben sie wohl automatisch den Nachnamen der Mutter... hat man vorher die Vaterschaftsanerkennung gemacht, ist es aber kein Problem, das die Kinder den Namen des Vaters bekommen. Will man das hinterher ändern, muss man zum Jugendamt und dann noch für eine Namensänderung bezahlen.
Hoffe, konnte dir helfen...
Also, als unser Großer auf die Welt kam (2001), waren wir noch nicht verheiratet.
Wir waren ganz normal nach der Geburt zum Anmelden auf dem Standesamt und das wurde alles in einem Aufwasch gemacht.
Erst ein Formular Vaterschaftsanerkennung, dann die Anmeldung des Kindes mit Geburtsurkunde, in der der Vater dann auch gleich drinstand.
Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum man das getrennt machen sollte...
Mit dem getrennten Sorgerecht (oder gemeinsamen?) kenn ich mich nicht so aus.
LG Ulrike
Fall aus meiner Bekanntschaft: Nach problemloser Schwangerschaft auf einmal Notkaiserschnitt, Kind wird in anderes KH verlegt, Mutter ist noch k.o. von der Operation.
Ohne Sorgerecht hat der Kindsvater dann ja nicht mal das Recht, sein Kind ohne weiteres zu sehen, geschweige denn eventuell anstehende medizinische Entscheidungen zu treffen!
Klar kann man die Formalitäten auch hinterher erledigen, aber wenn (!) Du Dir sicher bist, daß er Sorgerecht bekommen soll, warum warten?
Wir haben die ganzen Formalitäten auch vor der geburt gemacht.
Zum einen, da wir wissen, dass wir nächstes jahr heiraten wollen. D.h. das Kind soll den namen von meinem verlobten annehmen, dann brauchen wir die namensänderung nicht bezahlen.
Und zum anderen falls was mit mir sein sollte, das er auch rechte hat und eingreifen kann. Die Männer haben da ja so leicht die A-Karte, wenn nichts schriflich ist.
LG Sabine+ boy (35.ssw)
Hallo,
damit kein Mißverständniss entsteht. Das brauchst Du nur, wenn Ihr nicht verheiratet seid. Vorher Sorgerechtsteilung und Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben ist entspannender, als hinterher mit Baby und Stillen und Schlafmangel und... und... und das ganze abzuwickeln.
Zumal die Jugendämter nicht gerade flink bei der Terminvergabe sind.
Außerdem, was meine Vorschreiberinnen schon erwähnten, hat dein Freund bei event. Komplikationen Entscheidungsbefugnis, was das Kind betrifft.
LG Lottie 39.SSW
Hallo, ich habe da auch gleich eine Frage:
wir sind nicht verheiratet, ich hätte schon gerne, dass der Vater auf der Geburtsurkunde steht, aber ich möchte kein geteiltes Sorgerecht, kann man das so ohne Weiteres machen oder ist das Sorgerecht automatisch gemeinsam, wenn der Vater mit auf der Geburtsurkunde steht?
Lg Manuela
Hallo,
nein, V-anerkennung und SoRe sind ganz sicher 2 paar Schuhe!
77ena
na dann bin ich ja froh, denn das möchte ich nämlich nicht. Einmal erteiltes Sorgerecht läßt sich nicht so einfach zurück nehmen und solange wir nicht verheiratet sind... So ganz sicher ist es nämlich nicht, ob wir zusammen bleiben.
Lg und danke für die Antwort!
Manuela