vaterschaftsanerkennung bei bestehender ehe

Meine freundin ist von mir schwanger und ist aber noch verheiratet.scheidung läuft,
wie und wer ist dann der rechtliche vater?
Was muss ich tun wenn ich nicht der rechtliche vater bin,weil meine freundin noch verheiratet ist?

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Wenn deine Freundin bei der Geburt immer noch verheiratet ist, wird automatisch der Ehemann eingetragen.

Er muss dann meine ich die Vaterschaft anfechten. Ich glaube eine Vaterschaftsanerkennung nützt in dem Fall nicht viel, allerdings bin ich leider kein Experte auf dem Gebiet.

Am besten Mal beim Jugendamt nachfragen, was ihr machen könnt.

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#heul dankeschön

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Hallo , keine Sorge - in deinem Fall, sollte vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen , das macht ihr bei eurem zuständigen Standesamt , dauert keine 15 min und wird in der Regel ohne Termin gemacht. Somit stehst du von Anfang an als Vater in der Geburtsurkunde. Ich habe mich bereits sehr genau informiert. Falls ihr auch das gemeinsame Sorgerecht wollt , müsstet ihr das nochmal extra beantragen , das wird beim zuständigen Jugendamt gemacht.

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Hallo!
Rechtlicher Vater ist "leider" immer der Ehemann. Auch, wenn die Scheidung bereits rechtshängig ist.
Ein anderer kann die Vaterschaft dann nicht anerkennen.
Dafür muss die des Ehemannes zunächst durch einen von euch dreien angefochten werden.

Wann ist denn ET und wie weit ist die Scheidung?
Wenn beide bereit sind, die Folgesachen abzutrennen, kriegt man die Scheidung vielleicht noch vor der Geburt hin.

Alles Gute!

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Das gleiche Problem hatte ich auch mit meinem freund (jetzt Ehemann ) das wat 2006 , ich war leider noch verheiratet und das Baby wurde noch in der Ehe geboren. Wir sind alle zusammen während der Schwangerschaft zum Jugendamt, jeder hat eine schriftliche Aberkennung und Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben aber das ist erst rechtskräftig ab Datum der Scheidung. Das war bei und dann ende 2006 , das Kind hat bis dato den Nachnamen meines ex getragen aber das konnten wir dann sofort nach Urteil ändern .

Mit der Krankenversicherung ist es dann auch etwas kompliziert gewesen weil keine Versicherung den kleinen nehmen wollt . Ich war noch über mein ex versichert aber die wollten nicht zuständig sein wegen der Aberkennung. Die Versicherung von meinem Jetzigen mann hat ihn aus Kulanz dann versichert.

Alles Gute

Achso

Sorge recht hatte dann mein ex auch noch bis zum Urteil . Schon blöd ....

LG hanna mit baby inside 8ssw

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in dem fall ist aber glaube ich auch eine härtefall scheidung möglich das müsste man dann mal mit den anwalt abklären

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Hallo,

oh je.... Das Problem haben wir auch durch :-( Unsere Welt schickt Sonden auf den Mars und baut Computer die im Bruchteil einer Sekunde Millionen von Berechnungen machen können - aber Deutschland schafft es immer noch nicht, einem rechtmäßigem Vater die Vaterschaft problemlos anzuerkennen....
Noch "besser": In D wird einem ohne hin und her eine Lüge beurkundet #schock Und es ist meiner Meinung nach schlichtweg eine Lüge, wenn man die Geburtsurkunde erhält und der Noch-Ehemann als Vater eingetragen ist - obwohl alle Beteiligten das Gegenteil behaupten.

Es wird also so sein, dass Euer Kind (falls die Scheidung Deiner Freundin bei Geburt nicht mindesten 4 Monate rechtsgültig ist - rechtsgültig= Zustellung des Urteils mit der Post nach ablaufen der Einspruchsfrist), das offizielle Kind des Ex ist. Es wird seinen Nachnamen tragen, zur Hälfte auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen sein und er hat das Sorgerecht #klatsch
Das Sorgerecht haben wir beim Jugendamt nach der Geburt komplett auf mich umschreiben lassen können (gegen Gebühr versteht sich).
Die Vaterschaft selbst haben wir vor Gericht eingeklagt. Da nicht abzusehen war, dass die Scheidung innerhalb der nächsten Monate durch ist, blieb uns nur dieser Weg.

Ich habe über einen Anwalt den Antrag auf aberkennen der Vaterschaft meines Ex beantragt und die Anerkennung für meinen Lebensgefährten. Vor Gericht hat die Richterin den Antrag verlesen und mich gefragt, ob das so richtig ist. Meinen Ex hat sie gefragt ob er dem Antrag zustimmt. Das ganze dauerte etwa 5 min und kostete ca 700,-€.

Nach einigen Wochen haben wir das rechtsgültige Urteil zugestellt bekommen. Die Kleine hat jetzt den Nachnamen meines Lebensgefährten und sie steht zur Hälfte in seiner Lohnsteuerkarte. Wir bekamen auch eine neue Geburtsurkunde ausgestellt (unsinnig zu erwähnen, dass auch das alles wieder etwas kostet....)
Das Sorgerecht muss man aber trotzdem beim Jugendamt noch schriftlich klären lassen, er bekommt nicht automatisch die Hälfte sondern es bleibt bei nicht miteinander verheirateten Eltern bei der Mutter.

Ach ja - eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt hilft Dir in diesem Fall nicht wirklich etwas :-(

Wenn Du noch Fragen hast melde Dich gerne er PM

LG #klee

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Da fällt einem doch echt nix mehr zu ein #klatsch
Das wäre doch was für's Fernsehen!!

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Hallõchen
Also rein rechtlich ist leider noch ihr Ehemann der Kindsvater. ...ihr könnt aber schon mal zum Jugendamt gehen und dort die Vaterschaftsanerkennung deinerseits unterschreiben, dann wird der jetzige Ehemann sofort aus der Geburtsurkunde gestrichen, sobald die Scheidung durch ist und dein Name wird dann eingetragen.
Gruss Sabrina