Hallo liebe Forenmitglieder,
mein Sohn ist 2013 mit einem schweren Herzfehler und als hypotrophes Frühchen (37 SSW, aber nur 1815 g) auf die Welt gekommen. Er wurde operiert und jetzt hat sich nach viel auf und ab alles super eingependelt und er entwickelt sich super.
Deshalb haben mein Freund und ich mich für ein zweites Kind entschieden und ich bin auch gleich im ersten ÜZ schwanger geworden. Zumindest fühle ich mich so wie das letzte Mal und hatte am Freitag auch einen positiven Test in der Hand.
Morgen habe ich die erste Untersuchung bei meiner Frauenärztin. Mein Freund will mir jetzt dauernd einreden, dass ich ein Anrecht darauf habe ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, da ich ja durch die erste SS bestimmt als risikoschwanger eingestuft werde. Zudem muss ich mehrmals die Woche pendeln (1 1/5 h je Strecke). Ich bin IT-Anwendungbetreuerin, also vorwigend sitzende, nicht anstrengende Tätigkeit.
Meine Frage ist nun, ob das wirklich gerechtfertig wäre, oder ich morgen lieber nicht das Thema ansprechen soll?
Versteht mich nicht falsch, eigentlich will ich, wenn es nicht unbedingt notwendig ist um mein kleinen Bauchkrümel zu gefährten , kein BV erzwingen.
Vielleicht war einer von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir Rat geben.
Nach Herzfehler und Frühgeburt erneut Schwanger - Beschäftigungsverbot?
Es freut mich das es deinem Kleinen gut geht und er sich super entwickelt.
Ich glaube aber kaum, das das ein Grund für ein Beschäftigungsverbot für dich ist. Das ein Kind mit Herzfehler geboren wird oder irgendeine andere Krankheit hat, einen Gendefekt oder ähnliches...das sind halt alles Sachen, die passieren können. Wenn du dann zu Hause sitzt, hast du bloß mehr Zeit dich verrückt zu machen. So gehst du schön arbeiten, so lange es geht (wenn du das mit dem Fahren nicht mehr schaffst, kannst du ja mit deinem Chef reden), wirst prima abgelenkt und machst dir gar nicht erst so viele unnütze Gedanken.
Alles Gute für euch!
Ein BV kann keinen Herzfehler oder Krankheiten verhindern... Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Gerade wenn du nicht schwer körperlich arbeitest sehe ich keinen Grund.
Hallo,
ich denke nicht, dass Du anrecht auf ein BV hast - der Herzfehler ist ja kein Problem dass durch Deine Arbeit entstanden ist.
Und selbst wenn Du als "Risikoschwangere" eingestuft wirst wird es deswegen kein BV geben. Ein BV gibt es nur, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind bei weiterführen der Arbeit bedroht ist.
Aber den FA fragen kostet doch nichts??!!
Alles Liebe für Euch
Ach so - noch etwas
Du hast mit Sicherheit Anspruch auf mehr / besondere Untersuchungen. Frag den FA mal, aber ich denke das wird er von selbst ansprechen
Huhu
Erstmal schön, dass bei deinem Kleinen alles gut ist...
Ob diese Situation ein Grund für ein Bv ist, wage ich zu bezweifeln, will mich aber nicht festlegen. Wenn es nur das ist und du sonst keinerlei Krankheiten oder Probleme hast, denke ich nicht, dass dein Arzt dir ein Bv gibt. Sprich es doch einfach mal an, dann weißt du es in jedem Fall.
Ich zum Beispiel habe ein vorläufiges Bv (bis ich in der 12 ssw bin, dann gibt's das volle his zum Mutterschutz ) weil ich 2 Fgs hatte, einen angeborenen Herzfehler und Herzrrythmusstörungen habe. Zumal arbeite ich als Krankenschwester auf der Hämatologie/Onkologie und einer abgeschlossenen
Da war der Text sxhon erf
Mit einer abgeschlossenen Isolierstation. Deshalb habe ich zum Beispiel ein Bv und das hat eben mehrere Gründe und nicht nur einen
Ich wünsche Dir und deinem Knirps alles Gute
Ganz liebe Grüße
klee-blaettchen mit Krümeli inside 8 + 3
Erst mal danke für die vielen Antworten.
Dass ein Herzfehler oder andere Missbildungen, Gendefekte usw. nichts mit meiner Arbeit zu tun haben und durch ein BV verhindert werden könnten ist mir klar. Mir geht es primär um die Frühgeburt und dass ich dieses Mal auf jeden Fall soetwas verhindern möchte. Momentan bin ich zwar noch sehr ruhig, aber ich weiß, dass ich je näher die entscheidenden Screenings kommen, ich fast verrückt werde vor Sorgen.
Mit den erweiterten Vorsorgeuntersuchungen habe ich auch schon gelesen. Z.B. glaube ich habe ich Anspruch auf Kostenübernahme des Erst-Trimester-Screening. Aber das wird meine FA mir morgen schon sagen.