Urlaubsanspruch?

Hallo!
Ich bin 7+2 Ssw
Demnach bin ich ab dem 25.7 in Mutterschutz. Habe normal 28 Urlaubstage. Kann ich die bis zum 25.7 komplett aufbrauchen? Oder wie ist das geregelt ?

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Wenn dein Kind termingerecht kommt und du nach dem Mutterschutz gleich in Elternzeit ohne 'Teilzeit bis Jahresende gehst, dann hast du "nur" 23 Tage Urlaubsanspruch bis Ende Oktober, kommt dein Kind später sind es 26 Tage.

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Ja aber wenn ich nicht schwanger wäre , dann kann hätte ich den ja quasi auch bis zum 25.7 aufbrauchen können die 28 Tage.

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Auch dann würde dir zuviel gewährter Urlaub abgezogen vom nächsten Jahr ;)

So ist es hier auch, nutzt du den ganzen, dann hast du nach der Elternzeit weniger in dem Jahr!

Siehe dazu auch §17 BEEG.

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Nein, das darfst du nicht. Normalerweise steht dir dein Urlaub anteilig zu, je nach dem wann dein Mitterschutz ENDET. Der Urlaubsanspruch baut sich auch im Mutterschutz auf. Ausschlaggebend ist also nicht der Termin wann du in MuSchu gehst sondern wann er aufhört. Dir stehen bei 28 Urlaubstagen im Jahr also pro Monat 2,33 Urlaubstage zu (28:12).
Bei mir wird das alles durch die Personalabteilung berechnet, evtl. bei dir ja auch? Das erspart dir die Rechnerei ;)

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Ich habe das Thema gerade durch und nach langer Diskussion mit dem AG endlich recht bekommen!

Also es ist so Zitat aus dem Internet: Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Sie in diesen Zeiten gar nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen.

Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Sie während dieser Zeit arbeiten würden. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt. Sie haben nach Ende der Mutterschutzfristen weiterhin Anrecht auf Ihre 25 Tage Jahresurlaub.

Diesen Anspruch können Sie sogar noch länger geltend machen als üblich. Denn normalerweise verfällt nicht genommener Urlaub zu einem festen Zeitpunkt im folgenden Jahr. Diesen Termin legt für gewöhnlich der Arbeitgeber fest. Doch Urlaub, der sich aus der Zeit des Mutterschutzes angesammelt hat, und den Sie beispielsweise wegen anschließender Elternzeit noch nicht genommen haben, können Sie entweder im laufenden oder im gesamten Folgejahr geltend machen. Wenn Sie ihn dann allerdings nicht nehmen, verfällt er.

Anders als beim Mutterschutz sieht es mit Ihren Urlaubsansprüchen für die Elternzeit aus. Der Arbeitgeber darf für jeden vollen Monat, den Sie in Elternzeit gehen, ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs streichen. Wenn Sie also ab April Elternzeit für den Rest des Jahres einreichen würden, dann darf Ihnen Ihr Arbeitgeber den Jahresurlaub um neun Zwölftel kürzen, weil Sie neun Monate von 12 nicht arbeiten. Abgezogen von 25 Tagen Urlaubsanspruch würden also 19 Tage (Rundungen sind üblich), übrig blieben sieben Tage Urlaub.

Haben Sie vor dem Mutterschutz mehr Urlaub genommen, als Ihnen hinterher durch die Kürzung während der Elternzeit zusteht, dann werden Ihnen diese Tage von den Urlaubstagen im nächsten Jahr abgezogen.

Ich habe es dir mal ausgerechnet:

Der volle Monat beginnt für dich im August

November - Dezember = 2 Monate

2 : 12= 0,166

28 x 0,166= 4,64 Tage hast du kein Anspruch drauf

28-4,64= 23 Tage Urlaubsanspruch

Es stimmt auf jedenfall weil unsere Persoanltusse hat bei der IHK angerufen weil sie mir nicht glauben wollte bei uns Schwangeren greift das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit Abschnitt 4 §17

Hoffe ich konnte helfen!

LG

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Sorry der volle Monat beginnt für dich im November

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Vielen lieben Dank ! Ja das konntest du :-)