Hallo zusammen,
mich würde es interessieren wie es mit dem Elterngeld bei Kind Nr. 2 läuft.
Wir bekommen im Juli Kind Nr. 1. Das Elterngeld erhalte ich dann bis Juli 2016.
Wie müsste denn Kind Nr. 2 auf die Welt kommen damit man Anspruch auf die
vollen 65 % von seiner Vollzeitstelle hat?
Kennt sich damit jemand aus?
LG
Elterngeld bei Kind Nr. 2
Spätestens bis zum 1. Geburtstag von Kind 1.
14 Monate nach Kind 1.
Huhu!
Du kannst dir das Elterngeld auch auf zwei Jahre verteilt auszahlen lassen, dann bekommst du pro Monat zwar nur die hälfte aber du hast mit dem 2. Kind Zeit bis zum 2. Geburtstag des 1. Kindes um wieder den vollen Anspruch zu haben.
Lg waldfee
Bei deiner Konstellation gibt es zwei Denkfehler:
1. Beim Splitten gibts wenn man Mutterschaftsgeld erhält bloß Elterngeld bis das Kind 22Monate alt ist.ca.
2. Wenn sie nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 nicht gearbeitet hat die erforderlichrn 12 Monate, dann erhält sie nur den Mindestbetrag an Elterngeld!
lg, verena
Hallo Waldfee,
danke für den Hinweis. Da würde dann auch das Elterngeld PLUS evtl. wieder Sinn machen oder? Kennst du dich damit evtl. auch aus?
Würde es so funktionieren:
1 Jahr vollzeit zuhause (1/2 Auszahlung des Elterngeld Plus)
2 Jahr Teilzeit (1/2 Auszahlung des EG Plus + Gehalt)
Oder muss man wenn man das Elterngeld Plus beantragt nach einer gewissen Zeit wieder eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten? Bzw. wie wirkt sich die Teilzeit arbeit dann auf
das Elterngeld für das zweite Kind aus? Selbst wenn es nur ein paar Monate Überschneidung gibt.
Hatte letztens wegen genau dieser Berechnung beim Jugendamt anrufen.
Die nehmen die letzten 12 Monate in denen du gearbeitet hast. Also wenn du direkt nach dem ersten Elterngeld wieder Elterngeld bekommst, wird es nach den zwölf Monaten vor der Geburt des ersten Kindes berechnet. Wenn du zwischendurch kein Elterngeld bekommst oder arbeitest werden diese Monate genommen und zu den anderen gezählt. Also wenn du zwei Monate nach dem ersten arbeitest dann werden die genommen und die restlichen 10 Monate vor Geburt nr. 1. Wenn du die zwei Monate 0 Euro hast,also kein Elterngeld und kein Gehalt dann wird auch die 0 mit einbezogen und du erzählst weniger Elterngeld wie zuvor. Weil der Durchschnitt weniger wird.
Sollte das erste Kind nicht mit einem jahr in kita kannst du ab dem 15 ten Lebensmonat 150 Euro Betreuungsgeld beantragen.
Danke Dir das hat mir sehr weitergeholfen :)
Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamten- oder soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Kalendermonate, in denen aus anderen Gründen kein zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen erzielt wurde, werden mit null Euro angesetzt.
noch mehr hier:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html
Ca. 14 Monate nach dem 1. Kind.