Hallo Ihr lieben,
ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Vorgesetzten, wie ich mir die Zeit nach der Geburt/ Elternzeit vorstelle und wann sie in welchem Umfang wieder mit mir rechnen können.
Aktuell: Ich bin im öffentlichen Dienst mit mehr als 15 Angestellten und habe seit dem 01.11.2014 einen Vertrag über 30 Std. wöchentlich. Vertrag ist unbefristet und ich Arbeite seit 09/2003 hier. Bis 11/11 habe ich Vollzeit gearbeitet. Dann 3 Jahre Elternzeit und nach dem ersten Jahr auf 20 Std. gearbeitet. Nach der Elternzeit habe ich, wie o.g. zum 01.11.2014 meinen Vertrag auf 30 Std. reduziert.
Planung ist wieder 3 Jahre Elternzeit und nach dem ersten Jahr wieder auf 20 Std. wiederkehren.
Mein Chef sagte mir dann gestern, dass ich dann aber nicht meinen alten Arbeitsplatz wieder bekommen kann (was mir klar war, weil für 10 std. findet man niemanden) und das sie mir die 20 std. dann aus betrieblichen Gründen nicht genehmigen.
Nun steht im Elternzeitgesetz, dass sie meinem Wunsch während der Elternzeit nur Teilzeit zu arbeiten nur ablehnen dürfen bei dringenden betrieblichen Gründen........aber was sind dringende betriebliche Gründe.....
Wir sind ein normales Büro mit einigen TZ Kräften. Weiß jmd. zufällig genaueres.
Ich habe kein Problem mir was neues zu suchen, denn es kommt mit 2 Kindern für mich nicht in Betracht sofort nach 1 Jahr wieder auf 30 Std. zu gehen, jedoch wäre es sehr schade wegen den Vorzügen des öffentlichen Dienstes und der bereits hier seit fast 12 Jahren geleisteten Arbeit.
Lg und Danke im vorraus
Yve mit Zwergi (3 Jahre) an der Hand und Krümel (20.SSW) im Bauch
Elterntzeit und Teilzeit. Chef will Teilzeit nicht zustimmen
Wenn im Gesetz steht das dein ag die Geleit auf dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann und er dir angibt, dass es für den Betreib wirtschaftlich unmöglich ist dir die teilzeit zu gewähren, dann ist das ein zwingender Grund.
Wenn du ihn persönlich nicht davon überzeugen kannst, dann bleibt dir nur, die einen Anwalt zu nehmen und das anzuzweifeln.
Aber so macht leider oft das ag-an-verhältnis ziemlich kaputt.
Also du kannst versuchen dir die teilzeit zu erklagen. Es ist aber ungewiss ob das zum Erfolg führt und ob man sich dann dort überhaupt noch haben will.
Lass dich am besten anwaltlich beraten, WAS für Gründe es hier sein könnten. Er muss es schon klar darlegen können!
Notfalls reich die Elternzeit nach der Geburt ein und beantrage später deine TZ in Elternzeit mit Auflistung der genauen Stunden und Stundenverteilung. Dann siehst du ja ob er fristgerecht schriftlich ablehn und kannst darauf entsprechend reagieren. Wenn er ablehnt MUSS er dir die schriftliche Erlaubnis erteilen woanders während deiner Elternzeit zu arbeiten. Falls du nichts findest kannst du damit, wenn du gesicherte Kinderbetreuung hast, dich arbeitssuchrnd melden und während deiner Elternzeit ALG 1 beziehen bis du was gefunden hast.
lg, verena
Das ist natürlich auch eine Idee. Danke, hat mir sehr geholfen!!!
Hallo,
gesetzlich ist dein AG nur dazu verpflichtet dir nach der Elternzeit einen "gleichwertigen" Arbeitsplatz zu gewähren. Er muss nicht zustimmen dich nach 1 Jahr schon mit weniger Std einzustellen.
LG Tina
Natürlich ist er das wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Schau mal ins BEEG, dann weisst du dass deine Aussage nicht korrekt ist.
lg, verena
Also im Elternzeitgesetz steht eindeutig drin, dass während der EZ beantragte TZ nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden darf. Also so wie du es schreibst ist es nicht ganz richtig.
Danke trotzdem
Hallo,
bin auch im öffentlichen Dienst und hab 16 Stunden gearbeitet und werde es nach 2 1/2 Jahren wieder tun.
Zwingende dienstliche Gründe gibt es nicht wirklich, dein Chef muss dir genau sagen was es sein soll. Vielleicht überlegst du dir welche Stelle für dich in Frage kommt und besprichst es mit ihm. Aber wenn ihr mehrere TZ Kräfte habt muss es doch eine Möglichkeit geben. Und außerdem in 3 Jahren kann sich soviel ergeben, dass die vielleicht froh sind wenn du mit 20 Stunden wieder kommst.
Leider kenn ich das, die Chefs mögen keine TZ Kräfte.
Lg
Ich habe ihm schon gesagt, dass er mich gerne auf jede Stelle setzen darf. Es gibt nur eine einzige die ich verneine, da ich da vor der ersten SS massiv gemobbt wurde. Das ist aber bekannt.
Ich wollte nach 1 Jahr wieder auf 20 Std., also 07/2016 wieder arbeiteten.......
Danke euch schonmal
"Mein Chef sagte mir dann gestern, dass ich dann aber nicht meinen alten Arbeitsplatz wieder bekommen kann (was mir klar war, weil für 10 std. findet man niemanden) und das sie mir die 20 std. dann aus betrieblichen Gründen nicht genehmigen"
Es wären dringende betriebliche Gründe, die nur zur Ablehnugn führen dürfen und damit kommt er niemals im öffentlichen Dienst durch!
Wende dich an den Personalrat!
Dazu wollte ich Dir auch raten. Geh zum Personalrat!
Nur weil es öffentlicher Dienst ist heißt es ja nicht, dass er als Chef nicht wirtschaftlich arbeiten muss. Und wenn es unwirtschaftlich und unzweckmäßig wäre eine weitere Teilzeitkraft zu haben, dann ist das so.
Kling immer so, dass nur weil es öffentlicher Dienst ist jeder arbeiten kann Wie wer will. Das stimmt aber nicht. Auch da gibt es stellen die eben nur vollzeit sinn machen.