Ich habe eine frage wenn ich als Student eingeschrieben bin bekomme ich dann weniger elterngeld ? Gelte ich dann als beschäftigte?
studium und elterngeld
Hallo,
als Student ohne Nebenjob bist du keine Beschäftigte, du hast ja keinen AG.
Du bekommst dann den Mindestbetrag an Elterngeld, das sind monatlich 300€. Anspruch auf Mutterschutzgeld hast du logischerweise nicht, da du ja nicht arbeitest.
LG
Genau so ist es, ich hatte noch nen über 450 Euro Job und habe daher Krankengeld für den Mutterschutz bekommen. Mutterschutz hatte ich zwar nicht, konnte aber Prüfungen etc vorziehen, sodass ich nicht so viel Stress hatte- lohnt sich auch alles rechtzeitig abzugeben.
Und wenn das Baby da ist gibts EG - entweder 150 für zwei Jahre oder 300 für ein Jahr, sofern ich richtig informiert bin.
Nein du bist nicht beschäftigt.
Bafög bekommst du nur so lange du studierst. Unterbrichst Du darf Studium für elternzeit, dann bekommst du noch drei Monate Bafög(§ 15 Abs. 2a BAföG)und dann nur 300 Euro elterngeld. Plus natürlich Kindergeld.
wenn du nicht nach drei Monaten dein Studium wieder aufnehmen willst, dass solltest du dich informieren wie du mit hartz iv aufstocken kannst. Da wird aber dann sich das Geld des Vaters, wenn er bei eich lebt, mit einbezogen. Je nach dem wie viel der verdient kann da dein Anspruch auch bei Null liegen.
Wohnt er nicht bei euch, dann muss er dem kind Unterhalt zahlen. Kann er das nicht, dann kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ich bekomme kein bafoeg. Ich studiere aktuell neben dem Beruf. Werde aber mit der geburt des kindes auch " arbeitslos " sein da mein Vertrag nur bis sommer befristet ist. Das heisst ich studiere dann nur noch und bin in elternzeit.
Nach meinen Recherchen bekommst du aber mehr als 300 Euro Elterngeld, da du ja scheinbar versicherungspflichtig arbeitest und wahrscheinlich ein nicht so niedriges Brutto/Netto hast. Es werden ja auch die letzten 12 Gehälter zum Elterngeld berechnet.
Bist du Vollzeit oder berufsbegleitender Student?
Wann hast du ET? Wenn dein Arbeitsvertrag weit vor dem Mutterschutz endet prüfe ob du Arbeitslosengeld I berechtigt bist-> § 139 SGB 3 hat dazu einige Aussagen.
Überprüfe auch ob du nach deiner Arbeit doch Bafög erhalten kannst, meine damaligen Kommilitonen haben kein Urlaubssemester eingelegt, weiter Bafög bekommen plus Eltern- und Kindergeld. Damit kamen alle immer gut zurecht. Bei uns war es relativ kinderfreundlich und man hat sich gegenseitig ein wenig unterstützt.
Viele Grüße
Wenn du vorher nicht gearbeitet hast bekommst du den Sockelbetrag. Studieren darfst du während des Elterngeldes normal weiter!