Elternzeit-danach Kündigung wegen Umzug-hatte das schonmal jemand?

Hallo,

also im April soll mein 2. Kind zur Welt kommen, angestellt bin ich noch bei meinen alten Arbeitgeber, bin aber kurz vor der Schwangerschaft 500km weit weggezogen und war noch teilzeitbeschäftigt (in der SS gesundheitl. Beschäftigungsverbot).

Nun möchte ich nach der Elternzeit in meiner Gegend einen neuen Job suchen, weiß aber natürlich nicht, ob das direkt im April 2016 klappt oder evt. paar Monate später (manchmal werden Stellen ja erst paar Monate später frei ect.)

Beantrage ich jetzt 1 Jahr Elternzeit, kündige ich danach und bin dann evt. paar Monate arbeitslos?? (bekommt man eigentlich Leistungen wenn man selbst kündigt? )

oder

Beantrage ich 2 Jahre Elternzeit und beende sie dann evt. vorzeitig, sollte sich z.b. im Herbst 2016 eine neue Stelle anbieten?

Versteht ihr was ich meine?

Elterngeld würde ich mir gern nur 1 Jahr auszahlen lassen, da es insgesamt nicht viel sein wird wegen der Teilzeitbeschäftigung, aber das wäre doch unabhängig von Elternzeit, oder?

Und wie formuliere ich den Antrag auf Elternzeit, wenn ich noch kein genaues Entdatum weis?

#schwitz

Puh, ich hoffe ihr könnt mir folgen #hicks
Vielleicht kann mir ja jemand Rat geben :)
Danke

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hallöchen,

ich bin vor 1,5 Jahr umgezogen unsw. 725km von Sachsen nach NRW. Ich habe gekündigt und hatte anspruch auf Arbeitslosen Geld (Grund - Familienzusammenführung) war kein Problem erfährst du sogar telefonisch vom Arbeitsamt das es geht. Kündigen würde ich natürlich schon erst wenn deine Elternzeit zur ende ist. Danach ist wenn du auf dem Arbeitsamt bist hast du immer noch zeit dir neue Arbeit zu suchen. Ich hatte Glück und habe mich vom Vertriebsleiter vermitteln lassen (Baumarkt) Dazu hatte ich Glück das ich gleich unbefristete Stelle bekam. Also gehe ich dann nach einem Jahr zum Glück auch wieder arbeiten ((-:

LG Vera

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Da hattest du Glück, normalerweise bekommt man eine 3 monatige Sperre. Aber die TE sollte sich vorher bei AA informieren. Am besten ist es jedenfalls wenn der AG sie kündigt.

VG

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das kommt darauf an was für einen Grund man hatte. Bei mir war Umzug Familienzusammenführung und deshalb keine Sperre! Außerdem mein alter Chef hatte mir ganz deutlich gesagt das er mich nicht kündigen wird. War für mich erstmal total schlimm, aber auf Arbeitsam wurde ich aufgeklärt das dies Grund ist warum ich kündigen kann und keine Sperre bekomme. Dies habe ich auch getan und hatte drei Monate Arbeitslosen Geld eher ich dann wieder erneut arbeiten gegangen bin. ((-:

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Ich würde ganz klar 2 Jahre anmelden.

Notfalls kannst du wenn du was neues hast kündigen bzw. teilzeit in Elternzeit arbeiten oder wenn du noch nichts gefunden hast auch sobald du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also kInderbetreuung hast, dich arbeitssuchend melden.

ALG 1 kann man auc hwährend der Elternzeit beziehen!

lg, verena

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Hallo,

du kannst selbst kündigen in er EZ . Ich würde 3 Jahre beantragen und dann kündigen wenn du einen Job findest.

Du kannst aber auch nur 1 Jahr EZ nehmen und dein AG soll dich danach kündigen.

Wenn du kündigst bekommst du 3 Monate Sperre.

VG

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Ich würde keinesfalls kündigen!

Die Elternzeit beantragst du erst nach der Geburt. Würde diese dann zwei Jahre beantragen und einen neuen Job suchen, wenn du den dann hast kannst du kündigen.

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"Beantrage ich 2 Jahre Elternzeit und beende sie dann evt. vorzeitig, sollte sich z.b. im Herbst 2016 eine neue Stelle anbieten?"
Genau so solltest du es machen, wenn du dann nämlich einfach kündigst ist die Elternzeit beendet.

"Elterngeld würde ich mir gern nur 1 Jahr auszahlen lassen, da es insgesamt nicht viel sein wird wegen der Teilzeitbeschäftigung, aber das wäre doch unabhängig von Elternzeit, oder?"
Ja, ist es.

"Und wie formuliere ich den Antrag auf Elternzeit, wenn ich noch kein genaues Entdatum weis?"

Wieso? Du meldest einfach zwei Jahre an und mit Vertragsende ist die Elternzeit beendet!