Mutterschaftsgeld, Elterngeld , Arbeitslosengeld ,....

Hallo ihr lieben ,

Zu meiner Frage / Problem :
Et ist 11.8. , Mutterschutzbeginn ca 30.6. ! Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31.5. aus . Wie sieht es jetzt mit den ganzen Geldern aus ?

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Wenn du nicht verheiratet bist.wirst du harz 4 beantragen müssen,damit du krankenversichert bist.arbeitslos kannst dich nicht melden da du nicht mehr arbeiten gehen kannst wenn du Kurz vor dem Mutterschutz stehst.wie es mit dem Mutterschaftgeld aussieht kann ich dir nicht genau sagen.das wird normalerweise glaube ich vom arbeitgeber/kv gezahlt,wenn man noch in einem Arbeitsverhältnis ist.

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Wieso kann man schwanger nicht arbeiten? Wenn man einen Job hat, kann man doch auch arbeiten. Natürlich kann man sich auch schwanger arbeitssuchend melden. Man ist schwanger, nicht krank.

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ja das schon aber nicht wegen 4 Wochen vor dem mutterschutz

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Kommt drauf an. Verheiratet? Also die paar Wochen vor Geburt darfst Du ja trotz MuSchutz arbeiten wenn Du willst, kannst Dich also auch Arbeitslos melden und kriegst ALG1. Krankenkasse zahlt dann bestimmt auch die paar Euro MuSchutzGeld. Finden wird das Amt da ja eh nix für Dich ;-)

Ab Geburt darfst Du dann 8 Wochen nicht arbeiten, da gäbs dann "Hartz4" vom JobCenter. Danach darfst Du Dich arbeitslos melden, aber nur wenn Du Betreuung hast fürs Baby mit Nachweis.

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nur mal ergänzend wegen dem Kommentar über meinem: Vor der Geburt im MuSchutz kannst/solltest Du Dich arbeitslos melden. Ich war selber beim Amt weils bei mir ähnlich ist. Die Mitarbeiterin dort hat mir das gesagt. Auch daß sie sowieso 1. so kurzfristig nix finden 2. schon garnicht für ne Schwangere, also hast Deine Ruhe :-)

Ich hab auch nicht gewusst daß man bis zur Geburt arbeiten darf wenn man möchte. Nur danach die 8 Wochen darf man nicht.

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Aber in den 8 Wochen nach der Geburt gibts doch Mutterschaftsgeld, nicht Hartz IV. Das steht einem in jedem Fall zu.

Und danach dann Elterngeld.

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Das mit dem Hartz IV beantragen stimmt so natürlich nicht. Auch schwanger bist du in der Lage zu arbeiten, also kannst du dich auch arbeitssuchend melden und demnach Arbeitslosengeld beantragen.

Arbeitssuchend melden musst du dich 3 Monate, bevor dein befristeter Vertrag ausläuft. Demnach hättest du also für einen Monat Anrecht auf Arbeitslosengeld. Danach kannst du bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen, dieses ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.

Nach dem Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt, 8 Wochen danach) steht dir Elterngeld zu. Dieses berechnet sich aus den 12 Monaten vor derr Geburt. Wobei das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung nicht gerechnet wird, es wird also auf Basis der Monate berechnet, die du gearbeitet hast. Die Monate, in denen du ALG bezogen hast, werden mit 0 € berechnet.

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Stimmt schon fast ;-)
Das MuSchuGeld von der Krankenkasse beträgt maximal 13€ pro Tag. Der Rest würde vom AG dazukommen bis zum üblichen Netto. Fällt in dem Fall weg (wie bei mir auch) und man bekommt, falls man bedürftig ist, Hartz4 als Aufstockung. DAS weiss ich sicher weils eben bei mir auch so ist. Elterngeld gibts dann nach den 8 Wochen, je nachdem wieviel und eben ob man verheiratet oder alleinerziehend ist, gibts dann auch noch Hartz4 drauf.

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Also bei mir hatte das Mutterschaftsgeld die gleiche Höhe wie das Arbeitslosengeld.

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Arbeitslos melden, ALG 1 bis zum Mutterschutz, danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe des Krankengeldes, danach ganz normal Elterngeld. Beitragsfrei versichert bist du solange du Eltergeld erhältst, vielleicht wäre Splitten deshalb von Vorteil. Elternzeit hast du keine, da du ja auch keinen AG hast.

lg, verena

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Nach dem neuen Gesetz soll man auch mit Betreuungsgeld jetzt beitragsfrei sein.

Endlich mal jemand, der hier nicht irgendwelche Unsinn erzählt. Mir tut die TE leid, dass hier soviel Müll erzählt wird!

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Ah, das mit dem Betreuungsgeld habe ich tatsächlich nocht nicht gewußt.

Ja, ich habe mich auch sehr über die Antworten gewundert, da meist ja direkt geschrieben wurde "ich kenne mich aus" und dieser Quatsch steif undfest behauptet wurde.

Ich hoffe die TE liest alle Antworten.

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Hast du Anspruch auf ALGI?

Dann ALGI bis zum 30.6., dann im Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI von der KK und danach ganz normal Elterngeld. Nach der Kindererziehungszeit wieder Anspruch auf ALGI!

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Es tut mir leid, dass du so viele unsinnige Antworten erhalten hast, die von Verena und mir ist eine der wenigen korrekten ;)

Also keine Sorge, wenn du Anspruch auf ALGI hast, dann bekommst du durchgängig Geld und bis zum Ende des Elterngeldes mindestens beitragsfreie KK!