individuelles beschäftigungsverbot und arbeitszeit

Momentan bin ich in der 19.Woche schwanger und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot, nach dem ich nicht mehr als x Stunden pro Woche als Lehrerin unterrichten darf.
Nun ist es im Schulalltag ja so,dass hier und da mal eine Stunde verschoben werden muss. Daher hab ich letzte Woche eine Stunde weniger gemacht,die ich diese Woche wieder mehr mache. Geht das denn,wenn ich damit in einer Woche mehr mache,als das Bv erlaubt? Oder ist das eh okay,weil halt der Durchschnitt zählt?

Bitte versteht mich nicht falsch, ich werde diese Stunde natürlich ohne einen Ton zu meckern geben. Ich frag mich nur rein theoretisch, was wäre,wenn nun in grad der letzten Unterrichtsstunde der Woche was passiert, mit mir oder einem Schüler. Also eher Theorie als tatsächliche Praxis ;-)

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Hallo,

Wenn es auf x Stunden beschränkt ist, dass darfst du auch nicht mehr machen.

Wenn dann nämlich mehr gemacht wird und es passiert was, dann ist das Theater groß.

Du kannst weniger machen. Wenn was ausfällt ist das eben so, aber mehr auf keinen Fall!!!

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Du darfst immer mehr machen, man darf auch bei einer Krankschreibung arbeiten, wenn man den möchte...

Aber ich würde es nicht tun. Es hat ja einen Grund, warum du nur 3 Stunden arbeiten sollst, und selbst wenn du am Tag zuvor nur 2 gearbeitet hast, nutzt das deinem Körper ja nicht, er spart sich die Erholung ja nicht für den nächsten Tag auf.

Also geh ruhig zu deiner Schulleitung und sag ich, dass du gerne ausnahmsweise mal 4 Stunden arbeitest, aber wie gesagt, nur zur Ausnahme!!!

:-)

So würde ich es machen!!!

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"Du darfst immer mehr machen, man darf auch bei einer Krankschreibung arbeiten, wenn man den möchte..."
Das ist beim BV anders, da darf man nie mehr machen, denn derjenige, der sie mehr machen lässt, macht sich strafbar!

Das kann mit Geld- und Freiheitsstrafe bestraft werden, also kein guter Tipp da mehr zu machen ;)

Und darauf sollte sie die Schulleitung hinweisen, dass sie sie ja machen würde, aber nicht möchte, dass ihre Schulleiterin sich strafbar macht!

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"Geht das denn,wenn ich damit in einer Woche mehr mache,als das Bv erlaubt? "
Nein geht natürlich nicht, denn das BV sagt, was du machen darfst und dein AG darf dich nicht mehr beschäftigen, sonst macht er sich strafbar.