Hallo, ich bekomme im Mai mein Baby es wird ein Mädchen. Das Kind ist von meinem Ex-Freund mit dem ich eigentlich nichts mehr zu tun haben möchte. Nur das Problem, er weis das ich von ihm schwanger bin und droht mir, wenn ich ihm den Kontakt zum Kind verweigere, dass er es mir per Jugendamt wegnehmen will. Nun sagte mir eine Freundin, wenn ich ihn nicht als Vater bei der Geburt eintragen lasse, hat er kein Recht auf das Kind, stimmt das? Oder kann er mir das Kind doch irgendwie wegnehmen... bin echt verzweifelt. Ich habe hier eine eigene Wohnung groß genug, er dagegen hat bis jetzt noch keine eigene Wohnung, wenig Platz das er das Baby überhaupt richtig aufziehen kann und er war in seiner Jugend schon 1 Jahr im Gefängnis. Er möchte, dass nach der Geburt er mal 2 Wochen das Kind bekommt und dann mal ich 2 Wochen das Kind bekomme, abwechselnd, das geht doch nicht...das Kind braucht ja ein gewohntes Umfeld und nicht mal hier und mal da... habe ihm angeboten er kann es am Wochenende besuchen (er wohnt momentan 80 km weg von mir), aber das ist ihm auch wieder nicht recht...Was für Rechte hat er um das Baby? und vor allem wenn ich ihn gar nicht als Vater eintragen lasse? oder muss ich ihn eintragen lassen?
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen, vielen Dank.
MfG Alicia mit meinem Mädchen Mia im Bauch :) vorraussichtlicher ET 11.Mai.2015
...nach Geburt - Vater angeben???
Ganz so einfach kann er dir das Kind nicht wegnehmen, im Gegenteil. Lass dich am besten beim Jugendamt beraten, die können dir wirklich helfen.
LG und alles Gute!
Wenn du ihn eintragen lässt, hat er ja noch lange nicht das Sorgerecht, aber du und das Kind, ihr hättet eventuell Unterhaltsansprüche, dein Kind hat später Erbansprüche usw.
Wenn du für dein Kind sorgen kannst, wird es dir auch keiner wegnehmen. Ich würde ihn als Vater eintragen lassen, aber das alleinige Sorgerecht beantragen. Ich finde, dass auch ein Vater ein Recht auf sein Kind hat und das Kind auf den Vater. Aber es geht natürlich nicht, dass ihr alle zwei Wochen das Kind hin und her tauscht. Das wird auch das Jugendamt so sehen, da würde ich mir keine Gedanken machen. Du bist die Hauptbezugsperson für das Kind, es wird bei dir wohnen und er kann das Kind am Wochenende besuchen.
Lass dich doch mal vom Jugendamt oder der Caritas beraten? Dann musst du auch keine Angst mehr haben.
Alles Gute!
Meine Freundin musste vor ein paar Jahren eine eidesstattliche Erklärung beim Jugendamt abgeben, dass ihr der Name des Vaters nicht bekannt ist, weil es ein Karnevals- One - Night Stand gewesen sei.
Sie wollte ebenfalls nicht, dass der Vater das Baby sieht. Ihr Glück - der Erzeuger wusste nichts von der SS und wohnte weit weg.
Es hat geklappt bis heute.
Ich glaube auch heute ist es noch so, dass Du dazu befragt wirst, denn jedes Kind hat sein Recht auf den Vater und auch auf Unterhalt DARFST Du nicht verzichten. Es gehört dem Kind! Du würdest Dich strafbar machen, wenn Du wissentlich den Erzeuger nicht angibst...
Wird also in der Hinsicht nicht klappen.
Das Umgangsrecht ist eine andere Sache, aber da würde ich mich im Vorfeld einfach mal beraten lassen, sei es beim Jugendamt oder beim Anwalt. Hier gibt es Prozesskostenhilfe, die Du beantragen kannst.
Jedenfalls ist ein Wechselmodell bei einem Säugling nicht durchführbar, schon mal gar nicht wenn Du stillst
Ich gebe Dir aber einen Satz zu bedenken: wenn Du schlecht über den Vater sprichst, sprichst Du über 50% Deines Kindes auch schlecht
Alles Gute
Boah der Typ meint wohl auch er hat jetzt Macht über dich und das Kind. Was ein Ar***!!!
Das geht alles nicht so wie er sich das vorstellt, mach dir da keine Sorgen. Du bist die Mama. Er kann und wird dir das Kind nie weg nehmen können, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Und das mit zwei Wochen bei dir und zwei Wochen bei ihm geht auch sicher nicht, da du nach der Geburt automatisch das ALLEINIGE Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht hast.
Ich hatte den scheiß auch durch mit meinem ex. Bin schon vor der Geburt zum Jugendamt gegangen und mich beraten lassen. Es wäre auch für dich zum Vorteil, wenn du denen deine bedenken und seine Drohungen schilderst.
Angeben würde ich ihn trotzdem. Er ist zum Unterhalt verpflichtet. Und dein Kind hat schon das Recht auf einen Vater. Vielleicht ändert er sich danach und wird ein umgänglicher Mensch.... Man weiß ja nie was so Papagefühle in einem auslösen können (im positiven Sinne).
Lass sich von dem nicht ärgern, der ist es nicht wert....
Lg
Also ihn einfach nicht als Vater abgeben ist nicht die Lösung. Es wird dann voraussichtlich ein Vaterschaftstest per Gericht angeordnet sobald er zum Jugendamt geht. Also sollte eine andere Lösung her. Das Kind wegnehmen kann er dir nicht so einfach, schon gar nicht mit seiner Vorgeschichte, da wird ziemlich genau drauf geschaut. Ihr solltet euch wirklich mal zusammensetzen und in Ruhe reden. Oft gibt es eine Lösung mit der beide Leben können. Denkt daran das es nicht um euch sondern um euer Kind geht, dafür solltet ihr ein friedliches Umfeld schaffen, denn Kinder merken die Spannung der Eltern ganz genau. Eine Trennung an sich ist kein Weltuntergang und es gibt genug Eltern die eine gute Einigung finden wenn beide das Beste für den Krümel wollen und das ist alles was zählt. Sich einigen ist die beste Möglichkeit, wenns nicht anders geht auch im Beisein des Jugendamtes. Versuch es, es wird sich dann zeigen in wie weit er zu einer Einigung bereit ist. Auch ist es sicher vor dem Jugendamt für dich ein Pluspunkte wenn sie sehen das du dich darum bemühst eine Einigung zu finden, sollte es unschön werden.
Genauso wenig wie er dir das Kind wegnehmen kann,genauso wenig solltest du es ihm vorenthalten!
Hier geht es nicht darum,ob du Lust hast darauf oder nicht.Hier geht es um ein Kind und das braucht nunmal Mutter und Vater.
Wenn du es doch so verwerflich findest,dass er mal im Knast war,frage ich mich,warum du mit ihm zusammen warst?
Da ist ein Mann,der genauso Papa wird wie du Mama.Er will sich kümmern,also lass ihm die Möglichkeit.
Ihn nicht eintragen zu lassen,kann nicht die Lösung sein.
Huhu
Du kannst ihn zwar nicht eintragen lassen, Dein Problem wird aber sein, dass er dann vor das Gericht kann und das Umgangsrecht einzuklagen (hier kann es sein, dass du dann die Kosten für einen Vaterschaftstest tragen musst ca. 500€)...dazu hat ein Vater egal welches Verhältnis er zur Mutter hat das Recht! Er hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind also das Umgangsrecht!!!!!!!!! Egal ob du das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, das spielt keine Rolle. Es ist schon schlimm genug, wenn ein Kind in verstörte Familienverhältnisse hineingeboren wird , aber ihr macht es eurem Kind ja dann nicht gerade einfach. Mein Gott ihr seit erwachsene Leute, dann verhaltet Euch auch so. Ich hoffe doch sehr, dass Eure Eltern Euch in der Kinderstube Respekt und Achtung beigebracht haben und erst recht einen anständigen und respektvollen Umgang dem Gegenüberstehenden....
Fakt ist, so einfach, wie Deine Freundin das darstellt, ist es ganz und gar nicht...
Reißt Euch EUREM! Kind zu liebe zusammen, was für ein Umgang wird dem Kind den da vorgelebt....toller Start ins Leben...
Trotzdem alles Gute
klee-blaettchen mit Krümeli inside 12+4
Ich hätte es nicht besser schreiben können :)