Antrag beim AG für Elternzeit abgeben

Hallo

wollte fragen wann ihr eueren Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber abgegeben habt oder abgeben wollt #kratz ?

LG#winke

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Bei uns ist 3Monate vor antritt der Elternzeit Pflicht, aufgrund von Planung etc

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Da auch bei euch das Gesetz gilt muss das erst 7 Wochen vorher abgegeben werden, sprich nach der Geburt!

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Gut, Pflicht war vllt zu großes Wort.
Aber gewünscht ist es so und ist auch okay. Warum nicht.

Ich weiss wie ich es handhaben will/werde.

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Ich hab's abgegeben als ich wusste was ich will.
Glaub es war so um die 20ssw

Gesetzlich musst du es 7 glau ich Wochen vorher machen.

Ich dachte mir aber was weg ist ist weg.

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Genau genommen kannst du ja erst nach der Geburt sagen wann du in die Elternzeit gehen willst! Und da du nach der Geburt noch 8 Wochen Mutterschutz gehst du logischer Weise erst danach!

Genau gesetzlich sind 7 Wochen vorher sagen, das heist du hast eine Woche nach der Geburt Zeit dein Arbeitgeber zu informieren

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Kann ich es so schreiben, ich möchte es lieber vor der Geburt abgeben, was weg ist, ist weg!

Antrag auf Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes . voraussichtlicher Geburtstermin am 30.04.2015. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz beginnen.

Nach einer 24 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen
auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

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hi,

ich kam nach der geburt heim und hab dann bescheid gegeben. ich hatte 2 varianten im kopf und hab mich nach der geburt für die längere entschieden

#verliebt

lg

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Ich muss es wie gesetzlich vereinbart machen.

Frühstens 8 Wochen / spätestens 7 Wochen vor antritt der Elternzeit.

Vg babyface01 34+6

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Früher geht schon, aber erst nach der Geburt.

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Deshalb frühstens 8 Wochen vor antritt. :-D

Muschu geht ab Geburt 8 Wochen....danach folgt Elternzeit. ;-)

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Direkt nach der Geburt, dafür hat man dann ja mindestens eine Woche Zeit, weil die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt.

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Direkt nach der Geburt, dafür hat man dann ja mindestens eine Woche Zeit, weil die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt.