Auch mal eine Frage zum Elterngeld

Hallo ihr lieben Mitschwangeren.
Ich habe mich heute einmal hingesetzt und mit den ganzen Anträgen beschäftigt die ein Baby so mit sich bringt..
Ich denk ich habe soweit alles verstanden nur beim Elterngeld bin ich planlos...
Was hat es mit dieser Anlage N auf sich? brauche ich die?
Und brauche ich nur die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder auch den Steuerbescheid?
Wenn mein Mann auch Elternzeit nimmt und für die besagten zwei Monate Elterngeld beantragt müssen wir dann einen separaten Antrag stellen oder wird dass alles entsprechend auf einem Antrag ausgefüllt?
Ansonsten muss ich zum Enterlgeld ja noch einen Nachweis der KK über das Mutterschaftsgeld mitschicken und eine Bescheinigung vom AG über eventuelle Zuzahlungen zum Mutterschaftsgeld. Und eine Kopie der Personalausweises um die Staatsangehörigkeit zu bescheinigen.
sonst noch was?

Und Mutterschaftsgeld.... Da bekommt man ja den Zettel der Frauenärztin und den geb ich bei der KK ab... Setzt die sich dann mit dem AG in Verbindung oder muss ich da auch noch was machen?

LG
Magda

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"Was hat es mit dieser Anlage N auf sich? brauche ich die?"
Hast du Einkommen, dann wird das die Anlage wohl sein. Ansonsten hat jedes Bundesland andere Anträge, also wird kaum jemand etwas mit bloßen Buchstaben anfangen können ;)

" Und brauche ich nur die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder auch den Steuerbescheid?"
Beides.

"Wenn mein Mann auch Elternzeit nimmt und für die besagten zwei Monate Elterngeld beantragt müssen wir dann einen separaten Antrag stellen oder wird dass alles entsprechend auf einem Antrag ausgefüllt?"
Hängt vom Bundesland ab.

"Ansonsten muss ich zum Enterlgeld ja noch einen Nachweis der KK über das Mutterschaftsgeld mitschicken und eine Bescheinigung vom AG über eventuelle Zuzahlungen zum Mutterschaftsgeld. Und eine Kopie der Personalausweises um die Staatsangehörigkeit zu bescheinigen. sonst noch was?"
Bundeslands abhängig, bei uns eine Meldebescheinigung und die Bestätigung des AG über die Elternzeit.

"Und Mutterschaftsgeld.... Da bekommt man ja den Zettel der Frauenärztin und den geb ich bei der KK ab... Setzt die sich dann mit dem AG in Verbindung oder muss ich da auch noch was machen?"
Da musst du nichts machen.

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Also ich gebe nur die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate mit, genau so wie mein Mann, wir füllen zusammen EINEN Antrag aus. Anlage N geben wir mit ab.
Personalausweis und Geburtsurkunde und Heiratsurkunde.

Mutterschaftsgeld habe ich bereits bei der KK beantragt - einfach meinen ET bestätigt durch die FA hingeschickt.
Die setzen sich mit meinem AG auseinander.

ach ja / wir kommen aus Bayern!

LG, Minzi mit ihren zwei Prinzen, 24.SSW #herzlich

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"Also ich gebe nur die Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate mit, genau so wie mein Mann, wir füllen zusammen EINEN Antrag aus. Anlage N geben wir mit ab."
Dann wirst du wohl kein Elterngeld erhalten. Der Einkommenssteuerbescheid ist in allen Bundesländern Pflicht um nachzuweisen, dass du nicht zuviel fürs Elterngeld an Einkommen hast.

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Sieht man das an den Gehaltsbescheinigungen nicht?
Zu mir hat die Dame am Telefon gesagt dass das reicht, wenn's sein muss eben auch noch den Bescheid.

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