Tagung während Mutterschutz besuchen möglich?

Hallo zusammen,

ich habe mal eine spezielle Frage zum Mutterschutz nach der Geburt.

Ich habe ET am 26.7. und daher endet mein Mutterschutz am 20.9.15 sofern es nicht nochmal eine Frühgeburt wird.
Nun ist es so, dass Anfang September an der Uni, an der ich bis vor 1 Jahr studiert habe, eine Tagung stattfindet. Sie geht über 3 Tage und ist für "meinen" Betrieb sowie für mich privat sehr interessant. Ich würde total gerne teilnehmen, mein Chef wäre bereit es mir zu zahlen. Ich muss dazu sagen, dass ich bei unserer ersten Tochter 3 Wochen nach der Geburt schon wieder in den Vorlesungen war und es war weder für sie noch für mich eine Last. Sie hat einfach geschlafen und getrunken, immer abwechselnd :-p.
Nur dieses Mal bin ich eben kein freier Student, sondern Angestellte, die an Gesetze gebunden ist #aerger.

Was meine "normale" Tätigkeit angeht werde ich mich dem Gesetz beugen müssen, auch wenn mir daheim die Decke auf den Kopf fallen wird. Ich brauche einfach meine Beschäftigung, und wenn es stark reduziert wäre #zitter. Aber eine Tagung in einer vertrauten Umgebung bedeutet für mich reinsetzen, zuhören und stillen #verliebt.

Darf ich während des Mutterschutzes an Fortbildungen/Tagungen teilnehmen? Gibt es einen Weg, wie man es tun kann? Hat da evtl. eine von euch schon Erfahrungen?

LG,
Logo, 19. SSW

PS: Mir ist bewusst, dass ich nicht weiß, wie unkompliziert das Kind sein wird. Das erste war es, und ich bin optimistisch was das zweite angeht. Wenn es gar nicht geht, weil es z.B. viel schreit, findet sich garantiert jemand anderes im Betrieb, der meinen Platz einnimmt.

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Also ich glaube wenn du dienstlich dabei bist, also dein Chef es dir zahlt etc dann macht er sich strafbar... Glaub ich wenigstens... Auf jeden Fall ist es verboten nach der Geburt die 8 Wochen zu arbeiten, egal wie.

Ich bin auch damals nach 5 Wochen wieder in die Uni gegangen.. was muss das muss:-)... Aber das ist halt freiwillig gewesen. Kannst du die Veranstaltung privat nutzen?? Und iwie mit deinem Chef das anders drehen mit den Kosten. Zahlst zb das privat und wenn du wieder arbeitest dann zahlt er dir ne sonderzahlung iwie?

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Auf die Idee es als Sonderzahlung zu deklarieren bin ich noch nicht gekommen.

Mein Chef kam bisher mit dem Mutterschutzgesetz nicht in Berührung, daher versuche ich mich selber zu informieren, was geht und was nicht.

Nur, wenn er bereit es mir zu zahlen, dann will ich ungern auf den Kosten privat sitzen bleiben, da es absolut betrachtet kein geringer Betrag ist ... Ich werde auf jeden Fall mal mit ihm reden, ob er sich eine Sonderzahlung oder so vorstellen könnte.

LG und vielen Dank,
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Hallo du,

interessante Frage. Bei uns wird das gerade geprüft, da eine Kollegin gerne zur mündlichen Prüfung im Mutterschutz zugelassen werden möchte.

Es sieht allerdings rein rechtlich nicht gut aus. Ausnahmen gibt es nur in ganz engem Rahmen.

Auf der anderen Seite würde ich sagen: du bist einverstanden, der Chef ist einverstanden, sonst störst du keinen, es klingt nicht nach einer übermäßigen Belastung, warum nicht? So lange nicht irgendjemand Übermotiviertes dich mit Kind sieht und daraus ein Drama macht, was soll passieren?

Wo kein Kläger und so weiter ...

Es ist ein kleines Risiko, aber wenn es allen Beteiligten gut geht dabei, kann man es sicherlich eingehen.

Viel Spaß und eine schöne Schwangerschaft!

tantessa

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Danke für deine Antwort. Aber er hat (allerdings in Bezug auf eine Messevorbereitung im August) schon klargestellt, dass er da kein Risiko eingehen wird.

Allerdings mache ich nebenbei noch eine Fortbildung und die läuft auch im Mutterschutz weiter. Die wird in mehreren Teilrechnungen abgerechnet, und eine so lautet die Abmachung, trage ich selber. Da werde ich dann die nehmen, dessen Termine teilweise in den Mutterschutz fallen. Dann hat mein Chef keine Probleme damit, dass er Zahlung in meinem Mutterschutz rechtfertigen/verteidigen muss.

LG,
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Ich bin in einer Auswahlkommission, die am ersten oder zweiten Tag meines Mutterschutzes tagt. Da ich gerne da drin bin, um auch zu beeinflussen, mit wem ich in Zukunft arbeite, will ich da hin. Haben bisher abgesprochen, dass ich unterschreibe, dass ich das freiwillig in meiner Freizeit mache.

LG, Ravenous Raccoon

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Nein, darfst du nicht. Dein AG darf dich keinesfalls beschäftigen in der Zeit und das tut er auch, wenn er dich auf eine Tagung schickt!

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Es ist ja nicht so, dass er mich schickt, sondern, dass ich gefragt habe, ob ich daran teilnehmen darf. Deshalb dachte ich, ich frage mal, ob es dann Möglichkeiten gibt, denn vor der Geburt geht das ja ohne Probleme ... :-(

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Weißt du zufällig, wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, wenn man vor der Geburt noch länger arbeiten geht?
Ich gehe zur Zeit Vollzeit arbeiten. Wenn ich den Mutterschutz annehme bekomme ich Mutterschaftsgeld. Wie ist das wenn ich zB noch 2 Wochen länger arbeite aber mit nur halber Zeit pro Woche?

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