Wohnung Eigenbedarf was jetzt 2 kindern und ss

Hallo ich weiß gerade nicht wo mir mein kopf steht heute morgen Anruf erhalten von mein Vermieter die Wohnung wo wir wohnen Eigenbedarf benötigt wird ab mitte November nach Rechnung würde der Krümel am 2 November zu Welt kommen .
Wir haben noch zwei kinder bzw drei mein großer14j lebt beim vater die zwei kleinen 9jund 1j bei uns jetzt eine Wohnung finden fast unmöglich .:'(:'(

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Naja, bis dahin sind es ja noch 8 Monate #schein. Meinst du nicht, dass es in dieser Zeit möglich ist, eine neue Wohnung zu finden #kratz? Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt und wie der Wohnungsmarkt dort aussieht.

LG Vinnie #winke

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Als Schwangere kannst Du Dich auf eine Härtefallklausel beziehen, die euch zumindest mehr Zeit verschafft. Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss schriftlich erfolgen, dagegen müsst ihr - ebenfalls schriftlich - widersprechen und auf die Schwangerschaft verweisen.
Am besten ihr lasst euch vom Mieterschutzbund beraten.

Klar ist aber auch, dass euch das einen Zeitvorteil verschafft, mehr aber nicht. Irgendwann nach der Schwangerschaft wird der Vermieter die Kündigung durchsetzen können.

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Ist das mit der Härtefall-/Sozialklausel nicht nur bei "fortgeschrittener" Schwangerschaft der Fall?! So steht es zumindest in der Broschüre vom Bundesministerium für Justiz...

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Ehrlich gesagt bin ich da auch überfragt. Kenne mich in den Details nicht aus. Deshalb empfehle ich ja, sich beraten lassen. Ist in jedem Fall eine Chance, die man nutzen kann, wenn es passt und die TE darauf angewiesen sein sollte.

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Hi.

das tut mir leid, aber leider kannst du nichts dagegen tun. Jetzt auf Wohnungssuche gehen.

Lg

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Hallo,

auch unsere Vermieterin hat uns kurz nach meinem positivem Test auf Eigenbedarf gekündigt- hatte mich dann informiert, dass man wohl in einer Schwangerschaft wegen unzumutbarer Härte und wohl auch mit Neugeborenem nicht zwingend ausziehen muss rein rechtlich gesehen- wir haben natürlich parallel trotzdem gesucht und zum Glück auf was gefunden, denn auf einen langen (Rechts-) Streit hatte ich in der Schwangerschaft auch keine Lust. Also mein Tipp haltet Augen und Ohren nach neuen Wohnungen offen aber kontaktiert evtl. auch eure Rechtsschutzversicherung/einen Anwalt und lasst euch genau beraten, man hat als Schwangere und mit kleinem Baby einen besonderen Schutz und generell muss der Vermieter ein ganz genaues Prozedere einhalten, wenn er den Eigenbedarf durchsetzten möchte.

Ales Gute für euch und ich drücke die Daumen, dass ihr eine akzeptable Lösung findet!

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Danke euch .
Lg

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Sobald ihr die schriftliche Kündigung habt, kannst du Widerspruch wegen unzumutbarer Härte einlegen. Google mal oder frag den Mieterschutzbund, die Formulierungen sind wichtig. Es wäre dann Sache der Vermieter, das vor Gericht zu zerren. Wenn die sich beraten lassen, wird Ihnen garantiert davon abgeraten und eine außergerichtliche Einigung empfohlen.

Ihr könnt euch den Umzug zumindest gut bezahlen lassen. Fordere Maklerkosten und Umzugsunternehmen erstattet und lasst euch die Renovierung erlassen.

Wir hatte das auch mal, es war so schlimm
:-(
Alles Gute euch!

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Aber es sind doch noch 8 Monate. Könnt ihr nicht sofort mit der Suche starten? Was ist daran so aussichtslos?

Natürlich ist das echt unschön, aber man muss auch den Vermieter verstehen.

Man weiß ja, dass wenn man zur Miete wohnt, sowas kommen kann. Und der Vermieter muss ja auch auf sein Eigentum irgendwie zugreifen können wenn er es selber nutzen möchte.

8 Monate vorher bescheid zu sagen empfinde ich als recht human, jedoch weiß ich nicht, wie das Gesetz das vorsieht.

LG
Julchen

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Die Frist richtet sich danach, wie lang ein Mieter in der Wohnung wohnt. Bis fünf Jahre sind es drei Monate, zwischen fünf und acht Jahren sechs Monate und ab acht Jahren neun Monate.
Inwieweit die Frist human ist hängt vor allem davon ab, wo man wohnt und wie leicht oder schwer es dort ist, eine vergleichbare Wohnung zu finden.

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Der Anruf ist erst mal nur eine Information und hat noch keine Konsequenzen. Die Kündigung muss dir schriftlich zugehen und dann kannst du prüfen, ob es sich um gerechtfertigten Eigenbedarf handelt. Die Kündigungsfrist richtet sich danach, wie lang ihr schon da wohnt, also 3, 6 oder 9 Monate. Reagieren, also widersprechen musst du erst zwei Monate vor Ende des Fristablaufs und dann wirst du hochschwanger und ein Härtefall sein.

Sollte der Eigenbedarf gerechtfertigt sein, wird ihn der Vermieter wohl letztendlich durchsetzen können, deshalb würde ich mich schon bemühen, eine Wohnung zu finden. Aber hochschwanger oder mit Neugeborenem umziehen wirst du nicht müssten und vielleicht kannst du was raushandeln.

Lass dich halt mal beim Mieterbund/Mieterverein beraten.

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1. Muss er warten bis ihr eine neue Wohnung habt
2. Muss er nachweisen das der eigenbedarf berechtigt ist.