Nach geburt Steuerklasse wechseln

Halli hallo....hab eine Frage...vor der Geburt bin ich jetzt schon lange in Steuerklasse 3!dadurch bekomme ich das höchste elterngeld was drin war;)das elterngeld ist ja steuerfrei wie ich gelesen habe!wenn ich nach der Geburt wieder in 5wechseln,bekomme ich dann entsprechend der Steuerklasse weniger ausgezahlt oder nicht?hoffe jemand hat Ahnung davon

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Nein, das bleibt so, wie es berechnet wurde und wird von der Elterngeldkasse so ausgezahlt, wie es auf dem Bescheid steht.

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, d. h. es erhöht dein zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung.

Über deine Steuererklärung wirst du etwas von dem Elterngeld "zurückzahlen" müssen. Nicht vergessen ;-)

LG
Julchen

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Dein Elterngeld wird nicht weniger...aber den Wechsel würd ich an deiner Stelle so lieber nicht machen. Verdienst du mehr als dein Mann, oder habt ihr ca gleich viel?

Wir haben es so gemacht und mussten dann im Jahr nach der Elternzeit ordentlich nachzahlen (900€) weil mein mann natürlich durch die Klasse 3 weniger gezahlt hat, als er musste. Und ich glaube so ganz stimmt das mit dem steuerfrei auch nicht...zumindest nicht vorbehaltslos...aber da können dir andere hier eher was zu sagen (verena,susannea etc)

Also wie gesagt, wir mussten ordentlich draufzahlen als das Elterngeldjahr um war, weil wir die Steuerklassen so gewechselt hatten. (nach der Geburt ich 5 er 3)

Wir verdienen aber auch beide ca. das selbe.

LG

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Genauso wie bei Cyra war es bei uns auch. 1000 Euro haben wir nachgezählt... Das bringt am Ende far Nux. Wenn würde ich auf 4,4 wechseln.

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Hast du es auf 1 oder 2 Jahre ausbezahlen lassen?

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Hay
aber nicht jeder macht ja ne lohnsteuer Abrechnung

ich zb habe es noch nie gemacht (kein Eigentum etc) dann kann man sofort wechseln weil du dann ja nix zurück zahlen müsstest. ... lg

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Hat man allerdings Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld), unterliegt man der Steuererklärungspflicht.

Es geht automatisch eine Mitteilung der auszahlenden Behörde ans Finanzamt. Wenn man keine Steuererklärung macht, bekommt man eine Aufforderung vom FA.
Also sollte man sich den Wechsel schon überlegen.

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Mit Elterngeld musst du aber eine machen!

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Macht ihr bisher eine Steuererklärung? Gab es viel zurück? Wenn ja, würde ich so wie geplant wechseln, aber schon im Mutterschutz, wenn du nicht verbeamtet bist.
Sonst nach der Geburt und wenn ihr keine Steuern bisher erstattet bekommen habt, dann gibt's die besserer Variante in 4/4 zu wechseln.

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Wir haben auch vor von 4/4 auf 3/5 zu wechseln. Was ist der Vorteil von bereits zu Beginn des Mutterschutzes und nicht erst zu Beginn der Elternzeit zu wechseln? :-)

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Ab dem ersten vollen Monat Mutterschutz hat die Steuerklasse keine Auswirkung mehr auf die Zahlung an die Mutter. Der Vater kann also schon von mehr Netto profitieren.
Man hat damit einfach nur in dem Moment schon mehr Geld zur Verfügung und nicht erst später.

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Also, schon gleich zu Anfang der Schwangerschaft habe ich auf 3 und mein Mann auf 5 gewechselt. Somit hab ich mehr Elterngeld bekommen.
Nach der Geburt haben wir wieder getauscht.
Das Elterngeld haben wir uns auf 2 Jahre auszahlen lassen.

Wir haben zwar ne Rückzahlung erhalten, aber hätten da auch nicht viel zurückzahlen müssen.
Ansonsten muss nämlich fast jeder was zurückzahlen. Ich kenn mich damit nicht aus, aber stellt euch darauf schonmal ein. Am besten auch mit dem Steuerberater besprechen, der kann euch helfen.
Du bekommst aber nicht weniger ausgezahlt, wenn du nach der Geburt wieder wechselst.