Elterngeld - Steuerklasse - Mann Selbständig

Hallo!

Ich wollte mal nachfragen ob jemand eine ähnliche Situation hatte und mir helfen kann. Ich werde vom Steuerberater zum Finanzamt und wieder zurück verwiesen. Niemand gibt mir eine klare Aussage. Jetzt hoffe ich, dass mir hier evtl jemand Auskunft geben kann.

So meine Situation:

Mein Mann und ich haben letztes Jahr geheiratet. Er ist selbständig und ich bin in einem Angestellten Verhältnis. Die Steuerklasse habe ich nicht gewechselt, da es Steuerlich keinen Unterschied macht, da mein Mann ja keine Steuerklasse hat. Jetzt meine Frage: macht es Sinn für mich die Steuerklasse zu wechseln, da ja das Elterngeld vom Netto berechnet wird? Oder werden dann die Steuern sowieso wieder zum Schluss so berechnet, dass es keinen Sinn macht zu wechseln und wir dann viel höhere Abzüge haben werden, als das bisschen mehr vom Nettogehalt? Ich hoffe ich konnte es richtig erklären was ich meine.

Danke euch für eure Hilfe!

1

Also aus meiner Erfahrung macht es keinen Sinn, da du denn Steuern nachzahlen musst Ende des Jahres. Frei dich lieber, wenn du was wieder kriegst. Ich hätte vor der Geburt 5 und bin dann auf 3 gewechselt. Ende des Jahres musste ich dann 1000 Euro nachzahlen.

2

Danke dir für deine Antwort. Genau das habe ich mir nämlich auch gedacht, dass ich dann evtl ein paar Euro mehr Netto hätte, doch dass ich dann eine kräftige Nachzahlung bekomm. Dann lieber so wie du sagst, lieber etwas wieder bekommen als nachzahlen. Auf den Ämtern bekommt man dann nie eine richtige Antwort wenn man das expliziet fragt und man kann es anscheinend auch nicht berechnen, was die beste Variante wäre...Man ist das alles kompliziert...

3

Im Grunde genommen stimmt die Empfehlung, dass der Elterngeldbezieher möglichst auf Steuerklasse III wechseln sollte. Aber viele machen dabei zwei grundlegende Fehler. Natürlich bekommt Du mit der Lohnsteuerlasse III ein höheres Nettogehalt als bisher. Der höhere Ausahlungsbetrag jetzt sollte aber beiseite gelegt und nicht ausgegeben werden, um damit die spätere Steuernachzahlung ausgleichen zu können. Der Vorteil aus der Konstellation ergibt sich aus dem folgenden höheren Elterngeltbezug und eben nicht aus dem vorab höheren Nettogehalt. Das Nettogehalt ist ja aber die Basis für das Elterngeld und deshalb ist diese Möglichkeit für einige interessant.

Ob ein Steuerklassenwechsel jetzt noch Sinn macht ist allerdings fraglich. Meines Wissens nach, werden Steuerklassenwechsel, die erst während der Schwagerschaft vorgenommen werden und die offensichtlich nur den Grund im dann höheren Elterngeld haben, ohnehin nicht anerkannt. Dann wäre durch den zu späten Wechsel wirklich nichts gewonnen.

4

Ok, danke. Bis jetzt hat eben unser Steuerberater gesagt, es bringt nichts zu wechseln, da ich zwar Netto mehr haben würde, doch wir danach höhere Abzüge durch eine Steuernachzahlung bekommen werden. Also bliebe es eben beim Gleichen. Wenn das jetzt mit dem Elterngeld genauso sein sollte, dann lass ich es eben lieber so wie es ist. Weil ob ich jetzt das Geld weg lege, nur um es später wieder zurück zahlen zu müssen, ergibt für mich echt wenig Sinn.
Ich dachte zur Berechnung des Elterngeldes werden nur die letzten drei Monate berücksichtigt?
Das Elterngeld wird ja auch nochmal versteuert, oder? Habe nämlich irgendwetwas davon gehört, dass man damit rechnen kann, eine Rückzahlung in der Höhe eines Monatsbetrages zu bekommen?

Ich versteh das alles noch nicht so ganz und wie gesagt, habe ich egal an welche Stelle ich mich diesbezüglich gewendet habe nie eine konkrete Antwort bekommen...

6

"Bis jetzt hat eben unser Steuerberater gesagt, es bringt nichts zu wechseln, da ich zwar Netto mehr haben würde, doch wir danach höhere Abzüge durch eine Steuernachzahlung bekommen werden."
Das stimmt im Bezug auf Steuern schon, aber nicht für das Elterngeld, denn das mehr im Netto oder richtiger das weniger an Abzügen macht sich in dem mehr an Elterngeld bemerkbar und da wird am Ende eben nichts mehr ausgeglichen, das hat man!

Es werden 12 Monate berücksichtigt! Und nein, es wird nicht versteuert, es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist also selber steuerfrei. Aber der Steuersatz für die anderen Einkünfte steigt!

5

Es hätte Sinn gemacht in die 3 zu wechseln, aber vermutlich bist du jetzt schon zu spät.
Elterngeld wird übrigens vom Brutto mit pauschalen Abzügen nach der überwiegenden Steuerklasse berechnet, somit müsstest du vermutlich 6 Monate vor dem Mutterschutz die 3 haben und ich bin nicht sicher, ob das noch klappt.