Darf Jobcenter den Mutterpass einsehen?

Hallo,

ich wollte mal bei Euch nachfragen, ob bei Euch das Jobcenter Einsicht in den Mutterpass verlangt hat...

Ich bin 7+6 und habe heute meinen Mutterpass bekommen. Eine Bescheinigung über die Schwangerschaft liegt dem Jobcenter schon seit 2 Wochen vor und ich habe auch eine Krankmeldung bis 01.06. vorgelegt. Jetzt haben die mich angerufen und verlangen eine Kopie vom Mutterpass... Dürfen die das? Habt Ihr da Erfahrung?
Wäre dankbar über einige Antworten. .. im Mutterpass steht, dass Behörden keine Einsicht verlangen dürfen... Ich bin ratlos. Wird mir die Leistung verweigert, wenn ich den Pass nicht vorlege??#kratz

40

Hallo,

nein, die Arbeitsagentur darf nicht den Mutterpass bzw. Einsicht verlangen! Das Dokument ist persönlich und unterliegt dem Datenschutz. Eine Bescheinigung des Frauenarztes muß der Arge genügen. Wie kommen einige hier drauf, daß man den MuPa zeigen muß?
Im Mutterpass steht folgender Satz auf der Seite mit "Hinweise für Schwangere" (S. 2 oder 3) drin: "Der Mutterpass ist Ihr persönliches Dokument. Sie allein entscheiden darüber, wem er zugänglich gemacht werden soll. Andere (z.B. Arbeitgeber, Behörden) dürfen eine Einsichtnahme nicht verlangen."
Vielleicht sollten einige User mal ihre Mutterpässe genauer ansehen.

LG
Manu

1

Ja, das könnten sie in der Tat...aber meistens wollen sie nur die Seiten wo der Frauenarzt und der Entbindungstermin drin stehen

LG Thien 28+5

3

Also bei mir standen sowohl der Arzt als auch der ET auf der Schwangerschaftsbescheinigung für den AG.

4

Ich würde mich weigern denn die haben doch bekommen was sie brauchten, wollen die mehr sehen als ihnen zusteht würde ich den Paragraph einsehen wollen der das bestimmt, und auch mit meinem FA darüber reden! Ein Mutterpass ist doch sehr privat und geht niemand was an!

weitere Kommentare laden
2

Der MuPa geht nur dich etwas an. Immerhin stehen da Blut- und Untersuchungsergebnisse drin!
Auf gut Deutsch: Es geht niemanden etwas an, wie lange deine Cervix ist und wie der pH deiner Scheidenflora ist und ob du Toxo-Negativ bist oder nicht.
Die spinnen wohl#nanana Mit welcher Begründung vor allem?

LG lelamari 29+5#klee

6

Ich musdze meinen Arbeitgeber auch den Mutterpass vorlegen. Dabei ging es ihnen nur um den ET. Denke das ist da ähnlich

36

Die Bescheinigung des FA über den ET hätte völlig gereicht.

Der Arbeitgeber darf den Mutterpass nicht verlangen.

LG

8

Huhu#winke

Normalerweise reicht die Bescheinigung vollkommen aus, alles andere geht das Amt in der Tat nichts an. Wenn die darauf bestehen, dann kopier' die erste Seite mit errechnetem ET und schwärze den Rest oder lege direkt was drüber beim kopieren...
Alles Gute

klee-blaettchen mit Purzel inside 15+3 #verliebt

14

Omg was bin ich froh dass ich nicht in DE entbinde, die sind ja noch schlimmer geworden als sie mitte 90er jahre waren und da hatten manche Ämter und Arbeitgeber schon einen Sockenschuss!

Ich warte auf den Tag wo sie vor dem Arbeitsvertrag noch einen negativen Schwangerschaftstest verlangen.... Echt paranoid!

11

Hmm also jetzt krankenakte unterliegt dem Datenschutz! Für mich gehört der mutterpass auch dazu.

Aber um den Ärger einfach zu umgehen, kopiere doch einfach nur die Seite mit dem ET und mehr nicht. Wenn du nicht willst das die sonst was von der Seite lesen, dann schwärze es.

Dann kann dir keiner was und mehr dürfen dich sicher NICHT wissen. Wäre ja noch schöner.....

13

Blöde autokorrektur Sorry :-)

12

In der Bescheinigung vom FA stand der Entbindungstermin bereits drin, deshalb bin ich überrascht, dass ich den Mutterpass vorlegen soll....

15

Frag bitte mal, mich würde nämlich ganz brennend der Grund dafür interessieren.

16

Eine Bescheinigung vom FA zählt nicht. Nur der Mutterpass ist das benötigte Dokument. Dabei ist es nur wichtig den VET einzusehen, wegen Gewährung MB Schwangerschaft, 1. Rate Geburt und Schwangerschaftsbekleidung. Man kann allerdings den Mutterpass persönlich in der EZ vorlegen und von der Mitarbeiterin verlangen über die Einsicht des Passes und Angabe VET einen Aktenvermerk des Mitarbeiters zu erstellen. Grundsätzlich muss keine Kopie davon in die Leistungsakte.

weitere Kommentare laden
21

Schonmal was von mitwirkungspflicht gehört? Wer Geld fürs nix tun haben will der muss auch mitwirken und geforderte Unterlagen vorlegen. Es geht ausschließlich um den entbindungstermin - alles andere interessiert die Mitarbeiter nicht. Du willst ja schließlich den Mehrbedarf haben.

Mein Arbeitgeber wollte auch meinen Mutterpass sehen. Einen Aufstand hab ich da auch nicht gemacht....

23

Zeig mir den nötigen paragraf und die Richtlinie, ausserdem haben die doch die Bescheinigung und mehr geht die nicht an!! Wer nicht lesen kann oder zu dumm zum verstehen ist dem hilft auch der Mutterpass nicht, denn da steht nichts anderes als auf der ärztlichen Bescheinigung!

24

Wo steht das denn mit der ärztlichen Bescheinigung?

weitere Kommentare laden
25

wenn du vom jobcenter lebst und ab der 13 ssw den Mehrbedarf willst musst du den leider vorzeigen einfach als Beweis und so.
Hab eine bekannte die hatte selbst erst die Situation und hat das nicht so recht verstanden.. die wollen doch immer alles haben :/

Aber man will auch was von dene also naja

Alles Gute weiterhin :)

LG Due mit babygirl Insid (25+5)