hallo, endlich geht es mir heute etwas besser und ich habe mich mal mit den Steuerklassen auseinander gesetzt fällt mir auf dass ich wohl zu spät dran bin
Ich bin verheiratet und wir sind beide in 4.
der Entbindungstermin ist der 17.10.
Sind also niemals 7 Monate bis Mutterschutz. Der müsste ja schon Anfang September beginnen :(
Brauche ich nun gar nicht mehr wechseln oder wie ist das genau?
Danke euch
Steuerklassenwechsel zu spät?
Hey
Ich hab einen tag nach dir ET
Ich meine jeder monat zählt, wo du mehr haben wirst:-/ blöd ist ja leider, dass man nur einmal im jahr wechseln kann! Wusstest du es vorher nicht, als ihr mit dem üben gestartet seid
Ne hatte das noch nie gehört. Nur durch Zufall gelesen. Naja sind dann wohl 300€ weniger Elterngeld im Monat. So eine Scheisse.
Und so wie ich das gelesen habe zahlt eben nicht jeder Monat mehr. Wenn man keine 7 Monate vorher die Steuerklasse gewechselt hat, zählt für alle Monate die vorherige Steuerklasse.
Naja wenn man nur einmal wechseln kann ist es eh egal. Haben erst im Dezember geheiratet und daher im Januar erst gewechselt.
Hallo, das ist schon doof. Normalerweise muesste man mit dem positiven test wechseln aber wer macht das schon.
Bei uns war es auch zu spät.
Aber ich habe gelesen dann gibt man einfach später mit an, dass man den ersten Monat Mutterschaftsgeld mit eingerechnet haben möchte. Sowas in der Art.
Also wir haben noch gewechselt.
Liebe Gruesse
"Wenn man keine 7 Monate vorher die Steuerklasse gewechselt hat, zählt für alle Monate die vorherige Steuerklasse."
Damit würde sie viel mehr Geld verlieren als irgend etwas anderes.
Wenn sie dies tut, dann hat sie ja für September nur 5 Tage oder so Einkommen, denn das Mutterschaftsgeld und der AG-Zuschuss ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und zählt damit 0 Euro mit rein. Da nützt dann vermutlich auch die bessere Steuerklasse nichts um den einen Monat ohne Einkommen auszugleichen!
Da solltest du dich auch noch mal richtig informieren, ob das bei euch noch was bringt.
Ich denke eher nicht!
Hallo
ich stand vor derselben Situation.
Steuerklasse wechseln brauchst du nicht mehr. Um es für "mehr" Elterngeld angerechnet zu bekommen muss man 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gewechselt haben!
LG
Ob sie das noch braucht hängt davon ab, ob sie durchgängig bisher 4 hatte. Wenn nicht reicht es noch!
Der Mutterschutz beginnt Anfang September, der Steuerklassenwechsel geht ja erst zum 1.4.
Somit sind es nur 5 Monate und genau einer zu wenig damit, denn 6 hätten gereicht, es müssen keine 7 sein!
Hattest du durch gängig seit September 2014 die 4? Dann ist es wirklich zu spät!
Hatte bis Januar durchgängig die 1 (unverheiratet) und eben seit Januar oder sogar Februar die 4
Dann solltest du mal die Elterngeldstelle anrufen und fragen, ob sie 1 und 4 als eine Steuerklasse sehen, sonst würden nämlich sogar 4 Monate noch reichen oder eben 5, wenn du jetzt wechselst.
Mal davon abgesehen, dass dies keine verlässliche Quelle ist, denn es sind einfach zwei Privatpersonen, die diese Infos geben, sind sie z.T. noch falsch bzw. geht auch nicht hervor, dass der obere Abschnitt veraltet ist usw.
Es müssen aber eben auch anders als dort gesagt keinesfalls 7 Monate sein vor dem Mutterschutz!
Mag sein, dass das keine gute Quelle ist, aber wenn man das mal googelt, findet man genug Seiten, auf denen steht, dass man den Mutterschutz-Monat ausklammern kann.
Hallo,
Also wechseln macht jetzt leider keinen Sinn mehr , da du die mindestens 6 Monate bis zum MU nicht hast.
In wie weit ein Wechsel sinnvoll ist, hängt auch von der insgesamt Einkommenssituation ab. Das eltern Geld unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt, so dass je nachdem auch eine dicke Nachzahlung kommen kann, womit viele auch nicht rechnen...
Da sie bisher verschiedene Steuerklasse hatte, macht ein Wechsel evtl. noch Sinn.
Es ist nur zu klären ob 1 und 4 als eine Steuerklasse angesehen wird! Wobei dies eigentlich nicht sein dürfte!
Die Einkommenssituation hat aber keine Auswirkung auf die Elterngeldhöhe ;)
Ne auf die Elterngeldhöhe hat die Einkommenssituation keine Auswirkung, aber auf die Versteuerung des insgesamt zu versteuernden Einkommens. Auch wenn das Elterngeld steuerfrei ist, unterliegt es dem Progressionsvorbehalt.
Das sie vorher in Steuerklasse 1 war hab ich gerade erst gelesen :-/
Es ist immer hin und her zurechnen was jetzt besser ist, ob Wechsel oder nicht. Was kommt z.B. netto raus wenn der Partner in 5 ist?!?!
Einfach mal bei der zuständigen Stelle fragen
Ist ärgerlich, aber im Endeffekt ist es dann gar nicht so viel mehr und ich weiß auch nicht genau wie dass dann wäre, wenn du Elterngeld bekommst und dein Mann dann die Steuerklasse nicht wechseln kann.
Du hast dann zwar 300 € mehr Elterngeld, aber dein Mann verdient dann ja in Klasse 5 deutlich weniger und ich bin nicht ganz sicher ob er dann dieses Jahr direkt noch Mal wechseln kann, wobei es eigentlich geht, meine ich, wenn ein Partner keinen Lohn mehr bezieht.
Wichtig ist nur, sobald du im Mutterschutz bist, es spätestens so zu ändern, dass dein Partner Steuerklasse 3 hat, dann ist es bei dir egal welche Steuerklasse du hast und bei deinem Mann macht es sich gleich richtig bemerkbar, weil er deutlich mehr Gehalt bekommt. Mein Mann hat nicht schlecht gestaunt über seine Abrechnung, das hat sich gelohnt, vor allem, weil bei uns noch seine Prämie mit dabei war.
Danke für eure Antworten. Ja ist jetzt halt so.
Bedeutet sobald ich Elterngeld bekomme sollte mein Mann in 3 wechseln und ich brauch sozusagen ja dann gar keine oder? Oder es ist eben egal in welcher ich bin ich bekomm immer gleich viel?!
Elterngeld bekomme ich nach dem Mutterschutz also 8 Wochen nach der Geburt, richtig? Und dann noch für 10 Monate? Ist das so richtig? Finde das enorm kompliziert alles :(
Dein Mann kann schon wechseln, wenn du in den Mutterschutz gehst.
Ich bin seit Dezember im Mutterschutz und Mitte Januar haben wir das Formular an das Finanzamt geschickt und für Februar schon die neuen Steuerklassen berechnet bekommen, bzw. vom Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber wird gar nichts abgezogen, daher ist es da dann egal, in welcher Steuerklasse du bist.
Du bist dann automatisch in 5, das musst du auch auf dem Antrag so angeben, aber auf das Elterngeld zahlst du ja keine Lohnsteuer usw. daher ist die Steuerklasse dann egal. Sobald du wieder arbeiten gehst, müsst ihr halt neu ausrechnen, welche Kombination am günstigsten ist, bzw. am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen, dann bekommt ihr das zu viel gezahlt ja auch zurück.
Und Elterngeld bekommst du 12 Monate, allerdings wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet und da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist als das Elterngeld, bekommst du für die 8 Wochen kein Elterngeld und effektiv also eigentlich nur 10 Monate Elterngeld, musst es aber für 12 Monate beantragen.
geh mal zum FA. Ich meine, mn kann rückwirkend zum 01.01. wechseln. Wir waren im Februar da und haben zum 01.01. gewechselt.
Nein, rückwirkend geht nicht!
Nach der Hochzeit zählt das verheiratet sein für das ganze Jahr, aber ein rückwirkender Wechsel der Steuerklassen ist nicht möglich.
Habe angerufen. Geht wohl nicht. Hoffe die nette Dame hat mich auch richtig verstanden. Aber habe ihr auch alles genau so erklärt. Sie meinte es zählen die 7 Monate die die gleiche Steuerklasse hat.
Danke dir trotzdem :)