Hallo ihr hübschen werdenden Mamis,
seit kurzem darf ich mich glücklicherweise zu einer von euch zählen!
Nach 4 Jahren, einer erfolglosen ICSI, einer erfolglosen Kryo und zahlreichen Frühaborten bin ich endlich schwanger mit Zwillingen!
Nun zu meiner Frage: Kennt sich hier jemand mit Beschäftigungsverboten aus?
Ich arbeite als Logopädin in einem integrativen Kindergarten mit 2 U3 Gruppen. Der Bluttest durch den Betriebsarzt hat gezeigt, dass ich KEINEN Immunschutz gegen Cytomegalie und gegen Hepatitis B habe. Ich habe also ein generelles Beschäftigungsverbot für Kinder U3. Theoretisch dürfte ich also nur noch in einer Gruppe arbeiten und das auch nur sehr eingeschränkt!
Weiß einer, was ich jetzt tun kann bzw. was mein Arbeitgeber tun kann, damit ich ein generelles Beschäftigungsverbot erhalte? Die würden mir das nämlich gerne erteilen, haben aber keine Ahnung, wie das funktioniert!
Ich wünsche euch einen sonnigen Tag,
MaMaLi
Beschäftigungsverbot!?
Da musst Du mit Deinem Frauenarzt drüber reden der kann Dir ein BV geben.
Die sagte wiederum, dass der Betriebsarzt (der sagt er spricht nur Empfehlungen aus, den Rest müsste der Arbeitgeber machen!) oder eben der Arbeitgeber das machen könnten!
Falsch!
Wieso sollte ihr der Arzt ein BV geben -das ist in dem Fall eindeutig Sache vom Arbeitgeber.
Huhu
ich denke da müssen sie sich an den zuständigen Träger wenden. Gemeinde oder Kirche etc.
Also müsste der Arbeitgeber = Träger = Kirche sich darum kümmern? Die sagen, sie haben keine Ahnung!
Der AG kann etwas schriftliches verfassen worin steht dass er dich nicht nach dem MuSchuGesetz beschäftigen kann. Und dich on BV schicken soweit ich weiss und du musst dso ein gefahrenzettel ausfüllen
Dein AG muss einfach bestätigen, dass er überhaupt keine passende Arbeit für dich hat.
Da er das aber hat, darfst du auch kein absolutes BV erhalten
Naja, ich dürfte halt nur noch einen Teil meiner Patienten therapieren und für den Rest müsste eine externe Praxis kommen. Und ich darf keinen Gruppendienst mehr machen! Reicht das nicht aus?
Oder ist das dann der Unterschied zwischen generelles und individuelles Beschäftigungsverbot?
Ich würde es so schreiben lassen.
Laut Mutterschutzgesetz (Paragraph weiß ich jetzt nicht) erteilen wir Fr. ... ein generelles Beschäftigungsverbot ab sofort bis zum Beginn des Mutterschutzes (oder bis zum Ende der Schwangerschaft) Aufgrund der Tatsache das der Arbeitsplatz von Fr. .. nicht Schwangerschaftsgerecht ist und wir (AG) ihr keinen passenden Arbeitsplatz anbieten können.
So in der Art würde ich es schreiben lassen. Vielleicht hat ja jemand noch einen besseren Text.
MfG
Und das bekäme dann die Krankenkasse?
Ja.. aber das ist eigentlich auch die Idee.
Wenn du eine gute Krankenkasse hast.. dann ruf dort an, und frage die Krankenkasse was sie gerne haben möchten.. also was der AG drauf schreiben soll.. oder ob es der Träger machen muss, oder der Frauenarzt.
So wie ich das verstanden haben, hast du das jetzige BV vom Frauenarzt bekommen, weil du keinen Hepatitis B Impfschutz hast und Cystomegalie negativ bist, richtig?
Und dein AG würde dir gerne ein komplettes geben, weil sie mit dir eigentlich "nichts anfangen" können, richtig?
LG
Ich arbeite auch in einer kita und u3 Gruppe.mir fehlt fett gleiche Schutz. Ich muss jetzt administrative Aufgaben machen und bin Stunden weise in der einzigen in frage kommenden Gruppe eingesetzt:(....
Der ag hat auf Rat des betriebsarzt es so entschieden....auf die gleiche Weise hätte er bv aussprechen können....
Drück dir die Daumen! !!!gerade auch noch mit Zwillingen!!
Netter Arbeitgeber
Meiner ist zum Glück FÜR ein generelles Beschäftigungsverbot in meinem speziellen Fall!
Lieben Dank und auch für dich alles Gute!
DAs ist vollkommen korrekt was der AG macht, dass deiner das lieber anders möchte ist aber klar, denn dann bekommt er mehr Geld für dich wieder!
Also ich habe mein Beschäftigungsverbot vom Hausarzt bekommen. Ein vorläufiges individuelles Arbeitsverbot. Die Empfehlung hab ich vom zuständigen Regierungspräsidum bekommen. Die Formulare dazu gibt's auf denen ihrer Seite. Arbeite auf einer Intensivstation und mein Arbeitgeber hätte mir den Arbeitsplatz auch nicht nach dem Mutterschutzgesetzt gestalten können/wollen. Die Kopie ging dann an die Krankenkasse.
Hoffe das hilft dir!
Meine Hausärztin sagte sie dürfe das nicht! Das dürfe nur die Gyn, der Betriebsarzt oder der Arbeitgeber!
Aber vielen Dank!
DAs ist falsch, sie darf aus medizinischem Grund, aber der liegt ja hier nicht vor!
In dem Fall ist klar dein Arbeitgeber zuständig, dir das BV zu erteilen. Er kann sich sicher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, der er deine Schwangerschaft sowieso melden muss, erkundigen. Hier in NRW gibt es bei der Bezirksregierung ein Formular "Gefährdungsbeurteilung". Hab gerade nochmal nachgesehen, arbeite beim Steuerberater und hatte gerade einen Fall mit einer schwangeren Zahnarzthelferin.
Dann gehe ich morgen mal in Verhandlung mit meinem Arbeitgeber
Dein AG muss sich darum kümmern, dass du einen Schwangerengerechten Arbeitsplatz hast. Kann er das nicht muss er dir BV erteilen. Der Frauenarzt darf das auch, aber nur wegen Krankheit.