Unbefristeter Arbeitsvertrag - AG will, dass ich kündige!!??!?

Hey Mädels :-) !!

Ich hab mal eine Frage: Warum will mein AG, dass ich zum Ende des Mutterschutz kündige?
Geht es dabei ums Geld? (Um was sonst?)

Zur Erklärung:

Wir ziehen um - 3 Std. von der Arbeit entfernt, außerdem im April das 2.Kind. Mein Mann hat eine neue Arbeitsstelle. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und darf wg. BV und Elternzeit nicht arbeiten, bzw., es muss ein Ersatz her. Da ich fair sein wollte, habe ich dem AG unseren Umzug mitgeteilt, so ist es einfacher jemanden für meine Stelle zu finden.
Nun legte man mir nahe, dass ich bitte zum Ende des Muttschutz kündigen soll, das Mutterschaftsgeld wollen sie mir noch bezahlen. Wenn ich gekündigt habe, dann bekomme ich mein Arbeitszeugnis (ist Erpressung, Arbeitszeugnis ist Pflicht). Naaaja, also ich komme mit dem ganzen Vorgang nicht so klar....??? Wieso können die mir nicht einfach nach Ende der Elternzeit kündigen, so dass ich "normal" arbeitslos sein kann?

Ensteht meinem AG dadurch ein Nachteil, wenn sie mir nach der Elternzeit erst kündigen?

Eigentlich habe ich nichts zu befürchten, egal was die sagen, oder ;-) ? Schwanger und Elternzeit sind ja "safe".

Danke schonmal an alle, die mir beim Verstehen helfen können #freu !

Sophie + Lotti (4) und Janne insinde (34 ssw) #blume

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Bin mir jetzt nicht sicher aber ich glaub wenn man selber kündigt kriegt mann kein oder weniger Arbeitslosengeld. Hab da mal was von einer Sperrzeit gehört, genau weiss ich es aber nicht

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Mit der Begründung, dass sie woanders hingezogen sind würde sie keine Sperrzeit bekommen.

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Doch, ich hatte das auch vor wenigen jahren wegen umzug und hatte auch eine sperrzeit! Das sind schweine und nehmen jede lücke wo sie nicht zahlen müssen! Null menschlichkeit und verdtändniss!:-(

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Warum soll denn Dein Arbeitgeber DIR kündigen?

Wie soll er denn die Kündigung begründen?

Ich würde an Deiner Stelle Elternzeit einreichen und dann am Ende der Elternzeit kündigen wenn Du nicht dorthin zurück möchtest/kannst.

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Hm wenn du kündigst bist du im Normalfall erstmal beim Arbeitslosengeld gesperrt. Anders wenn dir gekündigt wird.

Wie das allerdings bei der Elternzeit ist weiß ich nicht. Ruf am besten mal beim Arbeitsamt an oder bei der Elterngeld Stelle bei dir und frag nach.

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Bei AA hab ich angerufen und dort will man einen Termin zum Beratungsgespräch vereinbaren. Da wir in 4 Tagen umziehen, ich zum FA muss, etc... klappt das definitiv nicht. Aber das mit der Elterngeldstelle ist eine gute Idee :-) ! Hab auch Angst, dass ich gesperrt werde beim AA - aber es gibt ja auch "triftige Gründe" keine Sperre zu bekommen. Whatever it means....

Ooooh sch.... in meinem Bauch gehts grade wild her....Baby in Querlage, fühlt sich an als hätte sie Schluckauf und versucht sich selbst zu drehen.

Achja, DANKE frog .... es wird alles den richtigen Weg und Ausgang finden :-p.

#herzlich

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Um eine Sperre beim Arbeitsamt musst du dir keine Sorgen machen, wohl aber um die beitragsfreie Versicherung, die fehlende Elternzeit, das evtl. fehlende Mutterschaftsgeld (und AG-Zuschuss) bei einer weiteren Schwangerschaft usw.

Also keinesfalls zum Ende des Mutterschutzes kündigen!

Auf das Elterngeld hat das auch keine Auswirkung!

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Hmm, mir ist jetzt spontan nicht klar, wieso dein AG möchte, dass du kündigst. Bis zum Ende des Mutterschutzes hat er dir gegenüber gewisse finanzielle Verpflichtungen. Aber danach bekommst du doch von ihm sowieso nichts mehr bis du wieder einsteigst.

Der einzige Nachteil ist vielleicht, dass er die Stelle nicht unbefristet weiter vergeben kann, weil es ja theoretisch sein könnte, dass du wieder kommst, solange du nicht kündigst. Aber befristete Stellen sind ja heutzutage (leider) auch nicht mehr ungewöhnlich.

Also ich würde mich da nicht erpressen lassen und einfach ganz normal Elternzeit einreichen. Du kannst ja auch noch mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Aber es gibt evtl. auch noch bessere Beratungsstellen für deine konkrete Situation.

LG

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Ah, okay. So sehe ich das auch, ich wusste jetzt nur nicht, ob der vielleicht die Sozialleistungen in der Elternzeit weiterzahlen muss- was ein finanzieller Nachteile für ihn wäre. Keine Ahnung ob und was der AG sich dabei denkt. Da hab ich gedacht, ich tu dem AG einen gefallen und informiere ihn über den Umzug (dann findet er eher jemanden langfristig) , und dann sowas... #kratz ?

Danke dir (immer gut, wenn man nicht alleine mit der Meinung ist :-) )

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Du hast ein Recht auf Elterngeld. Glaube wenn du kündigst erlischt das... bin mir aber nicht 100%ig sicher...

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Finanziell macht das für den Arbeitgeber keinen Unterschied. während der Elternzeit ruht dein Arbeitsvertrag und er hat keinerlei Kosten. Das Mutterschaftsgeld bekommt er auch von der Krankenkasse über das Umlageverfahren wieder. Einzig etwas Verwaltungsaufwand entsteht da du trotzdem noch als Mitarbeiterin in Elternzeit existierst.

Kündigen könnte er dich erst am ersten Arbeitstag nach Beendigung deiner Elternzeit.

Wahrscheinlich möchte er nur Planungssicherheit. Kündigst du jetzt schon brauch er nicht befürchten das du doch nach der Elternzeit wieder bei ihm arbeiten möchtest....

Kündigst du jetzt zum Ende des Mutterschutzes welches du bis zur Geburt des Kindes ja terminlich noch nicht 100% genau kennst und daher auch noch gar nicht zu diesem Termin kündigen kannst hast du danach auch keine Elternzeit da du keinen Arbeitgeber hast. Das Elterngeld ist unabhängig davon. Nach Ablauf des Elterngeldbezuges wärst du dann aber nicht mehr beitragsfrei krankenversichert!!! Dann könntest du dich noch familienversichern wenn du verheiratet bist oder müsstest dich freiwillig selbst versichern was dich dann Geld kostet wenn du länger als den Elterngeldbezug zu Hause bleiben möchtest.

Da deinem Arbeitgeber keine Nachteile entstehen empfehle ich auch erst fristgerecht (3 Monate ) zum Ende deiner Elternzeit zu kündigen.
Weiterhin ist nämlich zu bedenken wenn du innerhalb deiner Elternzeit wieder schwanger werden würdest kannst du die Elternzeit zum neuen Mutterschutzbeginn beenden und hättest Anspruch auf den vollen Arbeitgeberanteil zum Mutterschaftsgeld, aber natürlich nur wenn du nicht jetzt schon kündigst.

Man weiss ja nie was so kommt....

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Guten Morgen,

Also ich kenne einen ähnlichen Fall...
soweit ich dass noch zusammen kriege, ist meine Freundin umgezogen weil ihr Partner einen neuen Job in einer anderen Stadt angenommen hat. Gekündigt hat sie meines Wissens erst zum Ende der Elternzeit und ich möchte meinen danach von Anfang an ALG bekommen, da eine Kündigung wg.Wohnungswechsel bedingt durch neuen Arbeitsplatz da eine Ausnahme darstellt. traurig dass sich die fleißige arbeitende Bevölkerung über sowas einen Kopf machen muss, während andere hier nur die Hände aufhalten. Aber so läuft das nunmal hier leider.

Mach dich vorsichtshalber noch mal bei den zuständigen Behörden schlau, bevor du hier voreilige Schlüsse ziehst!! Viel Glück

LG Rosalie 08 mit Pupi inside 18+2

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Da würde ich mich auch nicht drauf einlassen. Man weiß nie was kommt. Man sagt ja immer, man hat schon "Pferde vor der Apotheke kotzen sehen". Es geht ihn ja nichts an, ob du jetzt schon weißt, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass du nach der Elternzeit wieder kommst.

Ich würde mit der Kündigung warten, bis es soweit ist und jetzt noch gar nicht einreichen, auch nicht zum Ende der Elternzeit.

Im Falle einer erneuten Schwangerschaft könnte es auf jeden Fall von Vorteil sein.

Krankenversicherung wurde ja auch schon angesprochen!

Außerdem sollte man sich in der heutigen Zeit einen Arbeitsplatz eh immer so lange es geht in der Hinterhand behalten für den absoluten Notfall. Umzug hin oder her.

LG
Julchen

Ich habe mich sogar nach einem Jahr nachgeholter Elternzeit noch 1 Jahr unbezahlt beurlauben lassen und gehe jetzt aus dieser Auszeit direkt in den Mutterschutz und wieder in Elternzeit im Herbst, da ich meinen Arbeitsplatz für den Notfall behalten möchte.

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"Wieso können die mir nicht einfach nach Ende der Elternzeit kündigen, so dass ich "normal" arbeitslos sein kann?"
Natürlich kannst und solltest du das, denn sonst hast du eben keine Elternzeit und bist nur während der Elterngeld- und oder Betreuungsgeldzahlung beitragsfrei versichert.
Dir entstehen also nur Nachteile, wenn du kündigst.

Für den AG ist damit aber sicher, dass du nicht irgendwann doch zurückkommst, wenn etwa schiefläuft usw.

Aber mal ganz ehrlich, diese Sicherheit willst du dir doch nicht nehmen lassen von einem AG, dass du bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit deines Mannes wieder Anspruch auf eine Stelle hättest.

Lass den AG reden, fair ist von ihm übrigens was anderes! Oder hat er dir die ganzen Nachteile aufgeführt?

Und ja, du bist nicht einfach kündbar, nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde und guter Begründung, also kündige nicht!

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HalliHallo,

Also ich würde auch von einer Kündigung abraten. Wie seit ihr denn krankenversichert? Wenn du kündigst, musst du dich selbst versichern oder bei deinem Mann in die familienversicherung, (wenn ergesetzlich versichert ist, ist das ja nicht weiter tragisch, aber ist er privat versichert wird's wieder teuer..)

Würde mich aber wirklich nochmals beraten lassen. Finde es schon ziemlich dreist von deinen AG.

Liebe Grüssle

ever.green

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"wenn ergesetzlich versichert ist, ist das ja nicht weiter tragisch,"
DAs kommt darauf an, wie ihre weitere Familienplanung aussieht, denn in der Familienversicherung hätte sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss bei einer erneuten Schwangerschaft ;)
Also das kann schon weiter tragisch sein ;)
Zumal sie ja auch in unterschiedlichen Kassen sein könnten mit unterschiedlichen Leistungen, auch das wäre dann ein Nachteil.