Hebamme wechseln möglich?

Meine Hebamme hat mich bisher 2 mal zu hause besucht zum kennen lernen. Gleich am Anfang hab ich eine Anmeldung zum geburtsvorbereitungskurs unterschrieben. Ich hab außerdem einen behandlungsvertrag unterschrieben müssen. Darin sind auch die ganzen Besuche im Wochenbett aufgeführt. Wenn ich die Behandlung abbreche, ist die hebamme berechtigt mir ein ausfallhonorar in Höhe des kassensatz privat zu berechnen.

Jetzt habe ich den geburtsvorbereitungskurs abgeschlossen und auch bei den Besuchen von ihr wurde mir klar, dass wir gar nicht auf einer Wellenlänge liegen.
Zusätzlich hab ich einen säuglingspflegekurs bei einer anderen hebamme besucht und fand sie ganz toll. Sie würde mich auch betreuen und meint eigentlich darf man sich fürs wochenbett eine andere hebamme nehmen. Aber ich hab ja diesen gruseligen behandlungsvertrag unterschrieben... Weiß jemand Rat? Mein ET ist 15.05. Ich könnte also theoretisch die alte hebamme meiner Meinung nach rechtzeitig informieren hab aber angst, dass die sich auf den Vertrag beruft und ich dann nur Stress mit der hab.

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Ich würde mit ihr reden und ihr sagen, dass es menschlich bei euch scheinbar nicht passt und du dich im Wochenbett mit einer anderen Hebamme wohler fühlen würdest. ? Es wäre schon sehr unmenschlich von ihr, wenn sie darauf bestehen würde dich weiter zu besuchen wenn du dich nicht mit ihr verstehst...

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Frag doch mal wegen dem Behandlungsvertrag bei der Hebamme vom Säuglingspflegekurs nach oder bei der Krankenkasse, ob du nicht doch wechseln kannst... die wissen doch Bescheid.

Hast du eine Kopie, dann nimm sie mit.

LG Tina

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Ich würde es aber schnell regeln..dann hat die andere noch 7 Wochen Zeit sich eine neue Schwangere zu suchen

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Guck mal hier:

Aufhebung des Behandlungsvertrages
Während der Patient - dem Selbstbestimmungsrecht folgend - jederzeit die Aufhebung des Behandlungsvertrages vornehmen kann, ist dies dem Arzt nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Ist der Patient auf den Dienst des Arztes angewiesen, darf eine Behandlung nicht abgelehnt werden. Der Patient muß die Möglichkeit haben, sich die ärztlichen Dienste ohne Schaden rechtzeitig von einem anderen Arzt zu beschaffen. Geringe Pflichtversäumnisse der Patienten können nicht als Grund für die Kündigung des Behandlungsvertrages in Betracht kommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Patient und Arzt enden im allgemeinen durch den Abschluß der Behandlung.
Für den Vertragsarzt gelten strengere Berufsregeln. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zugelassene Ärzte müssen in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht behandeln und dürfen Patienten nur in begründeten Fällen ablehnen (= Sicherstellungsauftrag). Kassenpatienten dürfen niemals willkürlich von einer Behandlung ausgeschlossen werden.

Außerhalb eines Notfalles können z.B. zur Ablehnung einer Behandlung berechtigen:

Es mangelt am Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Das Vertrauensverhältnis kann wie folgt gestört sein:
a) Ärztliche Anordnungen (z.B. Einnahme von Medikamenten, Einhaltung von Bettruhe) werden wiederholt nicht befolgt.
b) Der Patient verlangt beharrlich medizinisch nicht begründete oder unwirtschaftliche Behandlungsmaßnahmen.
c) Es kommt zu Auseinandersetzungen oder Beschwerden.
Es sind bereits so viele Patienten in Behandlung, daß deren ausreichende Versorgung durch die Übernahme weiterer Patienten gefährdet wird.
Die Behandlung liegt außerhalb des Fachgebietes, so daß die notwendigen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausreichend vorliegen

Quelle:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Grundzuege/rechtsbeziehungen.php

Frag trotzdem noch mal bei der KK nach, aber ich bezweifel, dass wenn der Vertrag nun rechtzeitig gekündigt wird, Kosten auf dich zurückfallen.

Kündigung sicherheitshalber per Fax oder Einschreiben

LG Tina#winke

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Cool danke! Stimmt die von der Krankenkasse wissen da vielleicht auch was.

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#pro ich finde das Vertrauensverhältnis gerade zur Hebamme ist superwichtig, Druck dir feste die Daumen - klappt schon#pro#klee#herzlich

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Hey,

ich hatte gerade deinen Beitrag in der Suchfunktion gefunden.

Hat das mit dem Wechselvorhaben geklappt oder gab es Ärger wegen des Vertrags?

Ich habe auch gerade das Vorhaben zu Wechseln. Bin erst in der 13. Woche, hatte aber bereits einen Kennenlerntermin mit einer Hebamme für eine Hausgeburt und hoffe das gibt nun keinen Ärger. Im Grunde genommen hat sie ja noch alle Zeit der Welt den Zeitraum nachzubesetzen.

Ich habe Ihr eine sehr nette eMail geschrieben, welche Sie aber - wie auch meine vorherige - gar nicht beantwortet hat.

Sie war vor etwa 4 Wochen hier und ich habe erst nach einigem "Sacken lassen" gemerkt, dass die Chemie irgendwie gar nicht stimmt. #hicks

LG
Julchen