Einleitung bei Beleghebamme?

Hallo Mädels,

wollte mal fragen, ob das bei euch auch so ist oder nur in meinem KH: offiziell dürfen die Beleghebammen weder im KH die Geburt einleiten noch anschließend die Entbindung begleiten bzw. durchführen. Bei einem KS - logisch, aber bei Einleitung? Versteh nicht ganz, wieso das so ist. Kennt jemand von euch den Grund?

Bei meinem 1. Kind hat die Beleghebamme bei ET+10 mit Wehentropf im Kreißsaal eingeleitet (hatte quasi überhaupt keine Wehen) und so wie ich das verstanden habe, war es wohl nicht so ganz "legal", jedenfalls sollte ich es nicht so an die große Glocke hängen. Hatte diese "Schweigepflicht" schon ganz vergessen, nur kam heute bei meiner neuen Hebi das Gespräch darauf und ich habe es prompt "ausgeplaudert" (kann/will andererseits den Ablauf der 1. Geburt ja auch nicht verschweigen oder lügen). Deshalb würde mich interessieren, wie das bei euch aussieht und ob ihr den Grund wisst.

Liebe Grüße!

1

Das ist hier absolut nicht so. Wenn ich eine Beleghebamme habe, dann begleitet die die Geburt, egal ob spontan, eingeleitet oder KS (auch bei einem KS muss gesetzlich vorgeschrieben eine Hebamme dabei sein)

3

Das finde ich auch richtig so. Gerade weil ich mit einer vertrauten Hebamme entbinden will, nehme ich ja eine Beleghebamme. Wenn dann doch eingeleitet werden muss, schaut man -zumindest in meinem KH - in die Röhre. Blöd ist das. Das mit der Hebi beim KS stimmt natürlich. Hab das nur deswegen gesagt, weil meine 1. Hebamme gesagt hat, da seien auch keine Beleghebammen zugelassen, aber klar muss eine Hebamme dabei sein.

2

Meine beleghebamme hat bei meinen beiden letzten Schwangerschaften auch eingeleitet im kh....einmal bei 40+6 weil ich eine woche drüber war und in der 37.ssw wegen bluthochdruck das kh wusste immer Bescheid und ich wüsste jetzt garnicht warum die Hebamme das nicht darf wenn sie mit im kh ist dann hat sie mit dem kh doch einen Vertrag das sie dort ihre Frauen entbinden darf....und sie darf auch die Gerätschaften sowie alles andere was so benötigt wird benutzen....
Bei mir War auch nie ein Arzt dabei wollte alles ohne Arzt und bin nach zwei Std nach den Geburten immer heim gegangen

LG verena 17.ssw

4

2 Stunden später? Du bist ja echt sportlich ;-). Aber das möchte ich bei der nächsten Geburt gern auch so machen, der Aufenthalt im KH war nicht so prickelnd und gar kein optimaler Start in die Babyzeit.

Mir ist auch völlig schleierhaft, weshalb das hier so gehandhabt wird. Aber die Hebamme hat das heute auch extra noch mal betont, dass die Beleghebamme bei einer Geburt mit Einleitung nicht dabei ist.

6

Na dann braucht man doch gar keine Beleghebamme? Was ist das denn bitte für ein Witz... da kann man auch alleine Zuhause entbinden -.-

5

Kommt auf die Verträge an die die "Beleghebammen" mit dem KH haben. Wenn sie sich den Kreissaal sozusagen nur "mieten"und sonst keine rechtliche Handhabe vereinbart haben dürfen sie dort auch nur das nutzen, was sie zB bei einer HG machen dürften. Also kaum Medis, kein Zutritt zum OP und noch viel mehr... darüber sollte man sich vorher erkundigen. Die Hebamme ist dann im KH nur "Gast" und hat dort nichts zu sagen. Es gibt auch Beleghebammen mit anderen Verträgen, die dürfen so gut wie alles was die dort angestellten Hebammen auch machen dürfen.

Ich hab eine Beleghebamme die alles machen kann und darf, war mir auch extrem wichtig.

7

Du bist doch erst in der 9. Woche -wieso machst du dir denn jetzt schon nen Kopf wegen einer Einleitung? (Nur weil das einmal so war, muss das nicht immer so sein!)

Eine (Beleg-)Hebamme hat doch auch noch andere Tricks um die Geburt anzustupsen, sollte es nötig sein, als nur den Wehentropf. Bspw. den Wehencoktail...

8

Ja, hast schon recht und ich bin nicht so von vornherein auf Einleitung eingestellt. Aber mir ist die Frage nur so spontan eingefallen, nachdem meine Hebi heute das Gespräch darauf gebracht hat. Und im Nachhinein habe ich mir überlegt, ob ich meiner 1. Hebi damit jetzt Schwierigkeiten verursacht habe, falls das Einleiten eben nicht "legal" war.