schwanger und ALG 1 - was nun?

Hallo Ihr Lieben, ich brauch mal wieder Euren Rat. ich bin seit Februar arbeitslos und nun schwanger. Wann muss ich das dem Amt melden und muss ich dann weiter Bewerbungen schreiben? Und wie sieht dass dann aus? Bekomme ich trotzdem ALG 1 bis zum Mutterschutz gezahlt? Oder was ist mit krankschreiben? Ist das besser? Verfällt dann der Anspruch auf ALG 1? Bekomme ich dann eigentlich Elterngeld? Ich weiß viele Fragen. Kennt sich da jemand aus?

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Hallo,

Ich bin genauso wie du, seit Februar leider arbeitslos. Du hättest es 3 Monate vor Vertragsablauf oder spätestens 3 Tage nach Kündigung melden müssen. Ansonsten bekommst du eine Sperre von x Tagen (das kann bis zu 3 Monaten gehen), wo du kein ALG 1 erhältst. So wie ich dich verstanden habe, hast du es noch nicht gemeldet und wirst somit höchstwahrscheinlich auch eine Sperre bekommen.

Du erhältst dann ALG 1 bis zum Mutterschutz. Dann gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und wie es danach weitergeht, weiß ich selber noch nicht.

Ich muss trotzdem Bewerbungen schreiben, ab April dann nicht mehr. Würdest du ein BV bekommen, stände dir kein ALG 1 zu. Wenn du eine AU erhältst im Krankheitsfall, bekommst du trotzdem weiterhin ALG1.

LG #blume

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Arbeitslos bin ich gemeldet. Nur macht es ja keinen Sinn sich jetzt nen neuen Job Zu suchen. Wenn ich aber ein BV hätte würde dass im Elterngeld anders berechnet werden?

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Also beziehst du schon ALG1?

Wenn du ein Beschäftigungsverbot erhältst, hast du keinen Anspruch auf ALG1, weil du vermittelbar sein musst, damit dir das zusteht. Wenn du normal krank bist und eine AU bekommst, erhältst du weiterhin ALG1.

Ob du weiter Bewerbungen schreiben musst, wird individuell entschieden. Viele müssen es nicht, eben weil schwangere kaum eine Chance haben. Ich allerdings musste es doch - Ca. 1 pro Woche.

Mein nächster Termin Beim Amt ist in 3 Wochen, da bin ich 29. Woche und da wird dann alles weitere besprochen und ab da an brauch ich mich nicht mehr bewerben.

Wenn das Amt sagt, du musst dich bewerben, dann ist das deine Pflicht, auch wenn du schwanger bist. Denn das ALG1 bekommt man, wenn man vermittelbar ist. Wärst du es nicht (z.b. wenn du ein BV hast), bekämst du auch kein AlG 1. Als schwangere kann man ja generell schon arbeiten. Aber vielleicht hast dj Glück und sie sagen, du musst dich nicht bewerben.

Wie es mit Elterngeld aussieht, weiß ich nicht. Da muss ich selbst erstmal nachfragen.

LG

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Hey

Also ich wurde leider auch von einem teilzeit vertragen auf 450€ runter gestuft

Habe Mich auch erst über 1 Monat später arbeitslos bzw Arbeitssuchend gemeldet und habe auch keine sperre bekomme das einzige was die mich gefragt haben warum ich erst so spät komme.

Zu dem Elterngeld kann ich dir nicht viel sagen aber ich glaube das steht dir nur zu wenn du einen versicherungspflichtigversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hast bin mir aber nicht sicher.

Und Bewerbungen musst du weiterhin schreiben

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Achso: wenn du selbst gekündigt hast, wirst du mit einer Sperre rechnen müssen, denn das sehen die nun wirklich nicht gerne.

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Ich hab nicht gekündigt. Mir wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt.

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Hi Pauline,
ich hoffe mal ich habe deine fragen richtig verstanden und versuche dir zu helfen.
arbeitslos sein an sich passiert jedem Menschen mal und ist nichts dramatisches,
aber zu deinen fragen wann du es melden musst, zu der frage wann du es dem Amt melden musst, sobald du von deinem FA deinen Mutterpass bekommen hast brauch das Amt eine Kopie der Seite auf der der errechnete Geburtstermin steht, ALG 1 steht dir auch trotz Schwangerschaft zu und bekommst es ja für einen Zeitraum für den verbleib der einbezahlt wurde also maximal 1 Jahr wenn ich da recht informiert bin, und wenn das bis zu deinem Mutterschutz gegeben ist bekommst du es also auch bis dahin.
Krankschreiben machen FA sehr ungern da schwanger sein an sich ja keine Krankheit darstellt und somit zu der Frage Bewerbungen schreiben, auch das musst du bis zum Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach, es sei denn du gehst in Elternzeit, dann musst du bei der Elterngeldstelle nach der Geburt einen Antrag auf Elterngeld stellen und musst deine Einkünfte des letzten Jahres also 12 Monaten mitteilen, demnach richtet sich die Höhe deines Elterngeldes, mindestens aber 300 Euro pro Monat.

P. s.: Dem Arbeitsamt würde ich auf jeden Fall deine Schwangerschaft schriftlich und mit Kopie deines Mutterpasses melden, demnach richtet sich auch wie viel du noch arbeiten kannst und inwiefern du vermittelbar bist, nicht jeder mag eine Schwangere einstellen, weil man Schwanger nicht mehr für alles einsetzten kann und die Zeit absehbar ist bis sie in Mutterschutz und Elternzeit geht.
Ich hoffe ich konnte dir etwas bei deinen Fragen helfen.

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Vielen dank für deine Antwort

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Meine Sachbearbeiterin wollte übrigens nie meinen Mutterpass sehen. Ich habe ihr lediglich ET und Mutterschutzbeginn (mündlich) mitteilen müssen.

LG

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Guten morgen

AlG1 zählt als Lohnersatzleistung und daraus ergibt sich kein Anspruch auf Elterngeld.
Das bedeutet, dass nur die Monate vor deiner Arbeitslosigkeit in die Berechnung einfließenen.
12 Monate vor ET....wären wenn du jetzt z.B. seit März schwanger bist seit Januar....also wird nur ein Monat mit Verdienst gerechnet. Daraus wird sich wahrscheinlich nicht mehr wie die 300€ ergeben, die jeder bekommt.

LG
rosengarten+ käferline 29+3 #verliebt

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"Wann muss ich das dem Amt melden "
Gar nicht.
Erst die Geburt.

"muss ich dann weiter Bewerbungen schreiben? "
Natürlich, du bist ja arbeitsfähig.

Alles andere bekommst du ganz normal weiter.