Hallo zusammen
Brauche dringend Rat. Am besten Fachmännisch.
Habe gerade meine Kündigung zum 9.4.15 bekommen. Probezeit und Schwanger in der 6. Woche.
Leider habe ich noch keinen Mutterpass bekommen, da es noch früh ist um zusehen ob das Herz schlägt.
Laut Telefongespräch letzte Woche, meinte meine Firma, klären Sie das erst in Ruhe und melden Sie sich.
Ich hatte einen Tag nach Eröffnung der SS eine Blutung und sollte somit erstmal bis zum 7.4.15 zu hause bleiben. Nun habe ich gerade die Kündigung im Kasten.
Habe sofort angerufen, er meinte er will das mit dem Chef klären, da ich nur eine Krankmelden eingereicht habe und noch keinen Mutterpass, also dem wieder erklärt ohne bestehende und beweisbar intakte Schwangerschaft kein Mutterpass deswegen erst Dienstag nochmal Termin.... Man bin so wütend.
Brauch den scheiss Job.
Habe gesagt melde mich Dienstag sofort nach dem Arzt.
Sagte ihm auch das ich zwei Wochen Zeit habe innerhalb der Kündigung den Mutterpass einzureichen, und das sie das wussten und mich jetzt doch nicht kündigen können.
Wie ist denn nun die Rechtslage?
Kann mir jemand helfen??????
Bitte bitte bin am Verzweifeln....
Lg Anja
Schwanger,Probezeit entlassen
Erstmal tut es mir Leid was dir passiert ist. Du hast 2 Wochen nach Kündigung sogar Zeit, den Arbeitgeber zu informieren. Auch wenn es erstmal nur mündlich ist, darf er dich nicht entlassen. Sollte dein Arzt mit dem Ausstellen des Mupa noch warten wollen, bitte ihn um eine schriftliche Bestätigung der SS. Wie gesagt, lt Gesetzeslage hast du 14 Tage Zeit. Bis du nach der PZ unbefristet?
Hi
Danke, ja gelesen habe ich das aucH. Habe ihm das ja eben auch so gesagt vorallem weil alles abgeklärt war! Ja der Chef hat so entschieden. Ja wenn ich Dienstag beim Arzt bin und das Kind noch da ist, rede ich mit ihm.
Bin so sauer. Kann das gerade echt gebrauchen!
Achso Probezeit sechs Monate. Vertrag läuft nur ein Jahr.
Hi,
du musst den Mutterpass nicht einreichen!!! Wäre ja noch schöner! Eine Bestätigung von Arzt für den Arbeitgeber reicht völlig aus! Frag am Besten bei deinen Arzt nach! Wenn du deinen AG wegen deiner SS informiert hast, tritt doch eigentlich das MuSchGe in Kraft und somit bist du nicht kündbar (Falls ich mich nicht irre)!
Ich finde es auch fragwürdig, dich kündigen zu wollen, wegen einer Krankmeldung die durch eine Blutung in der Frühschwangerschaft begründet wurde (Fall das der Kündigungsgrund ist)! Menschlich unterste Schublade... Ist aber nur meine Meinung!!!
Ich wünsche dir und deinen Krümel alles Gute!
Liebe Grüße schnupsi3.0
Danke sehe ich genauso
Woher soll der AG wissen das es eine Blutung in der Frühschwangerschaft ist? Er bekommt nur eine Krankmeldung. Und mit der hat er eben nun mal das Recht zu kündigen.
Das jetzt eine SS vorliegt ändert natürlich die Sachlage, aber das kann der AG ja nicht wissen wenn er nichts schriftlich zu einer SS hat.
Von daher ist das Vorgehen des AG meiner Meinung nach im Moment noch korrekt. Wäre hat die Frage wie er sich verhält wenn dann die Bestätigung der SS bei ihm eingeht.
Ich hab das gerade im Dezember mit einem Arbeitsrechtsanwalt durch.
Die Kündigung ist in dem Moment unwirksam wenn du auch mündlich mitteilst, das du schwanger bist.
Sie können dich nicht mehr entlassen, auch wenn sie es versuchen sollten.
Meine Ärztin hat mir unter anderem deswegen ein BV gegeben. Das heisst, das ich die komplette Ss zu Hause bleibe und sie mir mein volles Gehalt zahlen müssen.
Das gilt auch in der Probezeit, es sei denn, die Probezeit ist ein eigenständiger, befristeter Vertrag. Der neu aufgesetzt wird, nach ablauf.
Es ist auch total belanglos, wir lange du schon von der Ss wusstest bzw ob sie davon wussten.
Du musst nur die 3 wöchige Frist für die Kündigungsschutzklage und die 2 Wöchige Frist zur Bekanntgabe einhaltn.
Solltest du innerhalb der 3 Wochen keine schriftliche Rücknahmebestätigung haben, musst du Klage beim Arbeitsgericht einlegen.
Ja danke ich kläre das Dienstag ab.
Und nein ist nur ein Vertrag mit Probezeit und Befristung.
Es kann höchstens Probleme geben weil du ja nur in der Probezeit bist. Sprich es ist ja keine Kündigung im herkömlichem Sinne sondern einfach ein Beenden ohne Angaben von Gründen.
Sehr interessant dazu auch das Buch: "Kündigung von Unkündbaren" von Helmut Naujoks. Von daher dann lieber gleich zum Arbeitsamt gehen wenn der Arbeitgeber Stress macht. Die helfen da gerne weiter und vermitteln auch Rechtsbeistand. Die wollen ja das du als arbeitend gemeldet bist und keine Karteleiche bei ihnen ;)
Auch in der Probezeit greift der Kündigungsschutz.
Sag deinem AG dass du schwanger bist, dafür brauchst du weder den Mutterpass noch eine schriftliche Bestätigung, mündliche reicht.
Dein AG muss die Kündigung SCHRIFTLICH zurücknehmen. Tut er es nicht, geh zum Anwalt!
lg, verena
Danke euch. Werde Dienstag berichten!
Also ich habe auch gestern meine neue Arbeit angefangen und direkt gesagt das ich schwanger bin natürlich waren die nicht begeistert aber können mich rechtlich nicht feuern obwohl ich erst gestern meinen ersten Arbeitstag hatte
Na das ja nicht gerade Fair. Die werdewerden das aber auch versuchen
Auch falls die mündliche Info tatsächlich reicht, würde ich Dir empfehlen, das auch irgendwie schriftlich zu machen, und zwar nachweislich. Also Empfangsbestätigung auf der Personalabteilung auf einer Kopie der ärztlichen Bescheinigung, Einschreiben oder sonstwas. Denn Recht haben und Recht bekommen sind halt immer noch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Am Ende drehen sie es vielleicht sonst so, als hättest Du innerhalb der 2-Wochen-Frist nichts gesagt, und dann weise das mal vor Gericht nach, wenn Du nichts schriftlich hast...
Hallo,
du kannst dir vom Arzt auch vorab eine Bescheinigung geben lassen,dass du schwanger bist.
Den Mutterpass muss dein Chef nicht sehen- die Bescheinigung reicht völlig aus!
Du hast laut Gesetz 2 Wochen Zeit, um deinem Chef die Schwangerschaft mitzuteilen.
Auch innerhalb der Probezeit genießt du einen Kündigungsschutz!
"Das Mutterschutzgesetz schützt die Schwangere vor Kündigungen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann nicht wirksam kündigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß oder wenn ihm die Schwangere innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung die Schwangerschaft anzeigt.
Man spricht hier vom Sonderkündigungsschutz, der unabhängig vom allgemeinen Kündigungsschutz (nach dem Kündigungsschutzgesetz) greift"
!!!Dies gilt auch während der Probezeit. Das Mutterschutzgesetz macht hier keinen Unterschied, ob die Schwangere bereits seit kurzer Zeit und schon lange beschäftigt ist. Auch ist es unerheblich, ob sich die Arbeitnehmerin in der Probezeit (die Probezeit hat nichts mit dem Eintritt des Kündigungsschutzgesetzes zu tun) befindet oder ob die Wartezeit für den Eintritt des Kündigungsschutzgesetzes (6 Monate) erfüllt ist oder nicht.
Fazit: Auch während der Probezeit und auch vor Ablauf der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt der besondere Kündigungsschutz der schwangeren Arbeitnehmerin vor einer Kündigung des Arbeitgebers.!!!
Sollte dein Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknehmen,dann unbedingt Kündigungsschutzklage erheben!
Und bitte setze deinen Arbeitgeber SCHRIFTLICH davon in Kenntnis,dass du schwanger bist!
Denn ansonsten kann er auch behaupten,dass er davon ja nichts wusste!
Liebe Grüße und viel Glück,
chewie
Hi
Habe ich bereits per Mail. Werde aber noch ein Einschreiben los schicken.
Einschreiben ist immer gut, am besten noch mit Rückschein
auch in der probezeit bist du geschützt in der schwangerschaft! lass dir das bloss nicht gefallen! und wenn du alles durch hast und deinen platz praktisch wieder hast, lässt du dich von deinem fa ein bv ausstellen! da weiter arbeiten wird natürlich nicht lustig
tut mir leid für dich!
Warum sollte sie dafür ein BV bekommen? Das bekommt man wenn Leib und Leben auf dem Spiel stehen (und selbst dann nicht immer). Sie soll es bekommmen, weil sie Schwanger ist? Ähm ja....
nun, wenn sie aber unter solchen umständen arbeiten muss ist dies stress für sie und dafür kann man ein bv bekommen!
ÄÄHHM JA!!!