Behördengänge in der Schwangerschaft/ Beamtin

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe das ist das richtige Forum.

Im Moment sind bei uns Osterferien und ich dachte, ich setze mich schonmal ein bisschen mit Behördengängen auseinander, die ich tätigen sollte (bin jetzt in der 20. SSW).

Die Checklisten, die ich bisher dazu im Internet gefunden habe, beziehen sich aber nicht auf Beamtinnen.
Gibt es hier andere Lehrerinnen, die auch gerade schwanger sind und schon rausgefunden haben, welches Geld man wann, wie und wo beantragen sollte? Vorallem das Mutterschaftsgeld verwirrt mich :-p.

Liebe Grüße

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Als Beamtin bekommst du kein Mutterschaftsgeld, weil dir deine Besoldung während des MuSchu durchgehend in voller Höhe bezahlt wird. Du kannst/ brauchst also nichts beantragen.
Ich gehe davon aus, dass du dem SL deine Schwangerschaft schon mitgeteilt hast und du bereits die Bestätigung deiner Schwangerschaftsanzeige vom RP erhalten hast.

Des Weiteren solltest du als Beamtin beim Land BaWü ausfüllen:

Antrag auf Elternzeit
Erklärung zum Familienzuschlag
Änderung familiärer Verhältnisse (dreifache Ausführung)
Antrag auf Kindergeld (Achtung 2 Formulare)
Zuordnung von Erziehungszeiten bei gemeinsamer Erziehung
KV Beitragserstattung

Bis auf den ersten Antrag bekommst du alle beim LBV heruntergeladen, den ersten direkt bei Regierungspräsidium auf der Homepage

LG lelamari 34+6 #klee

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Den Teil hat dann wohl immer mein Mann erledigt :-p

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Welchen Teil? Und warum sollte mein Mann meine Anträge ausfüllen? Der würde mir was husten :-D

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Ich bin Lehrerin in NRW, bekomme mein drittes Kind und außer Elternzeit / Elterngeld musste ich nie was beantragen. Im Mutterschutz bekommst du ganz norma dein Gehalt weiter, ist ja auch egal, aus welcher Kasse genau der Staat das jetzt bezahlt.

Hinterher ist nur wichtig, dass du Bez.Reg und LBV Geburtsurkunden zukommen lässt. Und mit der Krankenversicherung solltest du einen Termin ausmachen, abhängig davon, wie du dein Kind versichern willst.

LG!

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hi du, bin auch beamtin und zum 2. mal schwanger.behördengänge musst du nicht viele machen. das mutterschaftsgeld gibt es ja in dem sinne bei uns nicht; du bekommst automatisch dein gehalt vom lbv weitergezahlt, wenn du dann im mutterschutz bist! die zwri monate nach der geburt werden dir dann aufs elterngwld angerechnet, sprich, du bekommst nur 10 monate elterngeld bei 12 beantragten ausgezahlt. ansonsten : mit der kv rechtzeitig abklären, was den bauchzwerg angeht (du brauchst z.b. einen beitragsnachweis fürs lbv, damit du den kv- zuschuss bekommst) elterngeldantrag nach der geburt stellen, ebenso familienzuschlag plus kindergeld beim lbv (vordrucke)
du benötigst einige geburtsurkunden von dir und event. deinem mann. ich habe sie mir einmal bestellt und kopiert und von meiner schule beglaubigen lassen...bei der geburtsurkunde meines sohnes habe ich das auch so gehandhabt-die konnte ich schon im krankenhaus beantragen.
hoffe, ich konnte dir helfen.
lg remla

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Hallo,
das ist von Bundesland zu Bundesland offenbar seeeehr unterschiedlich.

Schreib doch erstmal, um welches Bundesland es geht.

Alles Gute dir

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Vielen Dank für eure Antworten!

Es geht um Schleswig-Holstein. Sieht es da anders aus?

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Das würde mich auch interessieren. Ich bin Lehrerin in Rheinland Pfalz. Kennt sich jemand aus?

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Hi!
Ich bin auch an einer Schule in RLP und hoffe, dass hier vielleicht schon eine von euch ein paar Tipps hat... :-)