elernzeit weg erneuter ss zum mutterschutz beenden

hallo mädels,

vieleicht kann mir jemand mal weiterhelfen.

ich bin offiziell noch bis 2.3.16 in eltern zeit.
da ich erneut schwanger bin hat mein ag mir angeboten die ez zum mutterschutz zu beenden wegen dem mutterschaftsgeld, plus ag zuschuss.

der vorraussichtliche et ist der 7.8.15.
wann beginnt dann die mutterschutzfrist?
und hat jemand evtl einen entwurf für so ein schreiben?

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Dein Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor ET, bei dir am 26.06. Also ist dein Ende der Eltetnzeit der 25.6.

"Hiermit kündige ich meine laufende Elternzeit vorzeitig laut paragraph 16 BEEG zum 25.6.2015, da am 26.6. mein Mutterschutz beginnt."

so in etwa kannst du das schreiben.

lg, verena

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Hallo,

Arbeitest du denn schon wieder in Teilzeit oder bist du komplett zu Hause?

Ich habe mein 2. Kind auch während der Elternzeit bekommen und da durfte ich nichts "beenden". Mit der Beendigung meiner Elternzeit, hätte ich diese verloren und ich wäre wieder in meinen normalen Arbeitsvertrag gekommen.

Mir wurde damals von der Personalabteilung gesagt, dass ich die SS nur melden muss und gesetzlich die neue Mutterschutzfrist die alte Elternzeit dann unterbricht/pausiert. Ich musste dabei explizit angeben, dass ich auf das 3. Jahr von meinem 1. Kind nicht verzichte und die vollständige verbliebene Elternzeit nach dem Ende der Elternzeit meines 2. Kindes anschließe. Konkret hieß das...

Juli-Okt 2008 Muschu Kind 1
Okt 2008-April 2010 Elternzeit Kind 1

April - August 2010 Muschu Kind 2
Sep 2010 - Juni 2013 Elternzeit Kind 2
Juni 2013 - Sep 2015 Restelternzeit Kind 1

Hoffe, dass das hilft.

VG & Alles Gute

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Meinte Sep 2014...

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Hallo,

2010 ging das auch nicht mit dem vorzeitigen kündigen der Elternzeit zum neuen Mutterschutz:-)

Lg, verena

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huhu, bin in der gleichen Situation wie du.
Habe folgendes geschrieben (DEINE Daten eingetragen!):

"Ich setze Sie nun hiermit schriftlich darüber in Kenntnis, dass ich nach

§ 16 Abs. 3 S. 3 BEEG meine bestehende Elternzeit (angemeldet bis 02.03.2016) wegen einer weiteren Schwangerschaft vorzeitig zum Beginn des neuen Mutterschutz beende, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen nach § 3 Abs. 2 und

§ 6 Abs. 1 MuSchG und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen.

Errechneter Entbindungstermin ist der 07.08.2015.

Der Mutterschutz beginnt am 26.06.2015. Um den vollen AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten, beende ich die bestehende Elternzeit zum 25.06.2015

Desweiteren möchte ich Sie bitten, mir die verbleibende Zeit aus der ersten, vorzeitig beendeten Elternzeit, im Anschluss an die 2. Elternzeit zu gewähren.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung.
Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung."

lg Anadevka mit Lausi 14 Monate und Prinzessin 31.SSW

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Das klingt total gut! Ich habe auch schon über die Formulierung nachgedacht. Das gilt ja auch wenn man Teilzeit in EZ arbeitet, oder? Ich möchte nämlich schon gerne das volle Geld behalten. Sag mal, mit dem Gewähren der EZ später... ist das ok oder bei dir im Unternehmen nur so geregelt, weisst du das?

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Leider kann ich das nicht genau sagen. Ich hab es einfach mal so reingeschrieben #schein

Irgendwo hatte ich im Internet einen Artikel gefunden....

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/56.html

(war ein anderer Artikel, aber les mal hier den letzten Absatz, ich als Laie würde es so verstehen ;-) )

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