Wie verhält sich das mit Resturlaub nach Elternzeit

Ihr Lieben,

bei meinem Sohn "damals" habe ich vor Eintritt in den Mutterschutz und anschließender Elternzeit meinen gesamten Urlaub verbraucht gehabt.

Nun schwebt mir vor, dass ich vom Urlaubsjahr '15 (ich gehe Ende September in MuSchu) 12 Tage als Resturlaub stehen lassen möchte.

Wie lange ist der Resturlaub denn gültig...ob ich den im Dezember/Januar 2016 (über den Jahreswechsel) noch nehmen kann?

Dankeschön
Tanja (mit Leonard, 1 3/4 Jahr + Bauchzwerg 12+3)

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Huhu :-)

Also bei mir ist es so. Ich habe durch mein BV noch 45Tage Resturlaub bzw gesamt anspruch für dieses Jahr. (Ist noch Rest vom letzten bei)

Und ich kann den Urlaub mitnehmen bis nach der Elternzeit, das vereinfacht mir die Kitaeingewöhnung sehr!!!

Bin aber auch im öffentlichen Dienst.

Lg Cyra (2Jahre und 21.woche)

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Hallo Tanja,

also bei uns (öffentlicher Dienst) bleibt der Resturlaub bestehen bis ich wieder komme, selbst wenn ich drei Jahre Elternzeit nehme.

Gruß mathildalein

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Bedenke, dass du auch für die Mutterschutzzeit nach der Geburt Urlaub erwirbst. (geht dein Muttershcutz bis in den Januar rein? Dann hast du auch für den kompletten Januar Urlaubsanspruch)

dein Resturlaub von vor der Schwangerschaft, den du nicht genommen hast bleibt bestehen bis zum 31.12. des Folgejahres aus dem du aus der Elternzeit wiederkommst.

lg, verena

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Wenn du im September 2016 zurückkommst dann bis 31.12.2017, aber nur, wenn du vorher nicht die Möglichkeit hattest ihn zu nehmen vor dem Mutterschutz, nicht, wenn du ihn mitnehmen willst!

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Hallo,

das ist ganz klar geregelt. Der Urlaub verfällt auf keinen Fall und Du kannst diesen ganz normal nach Deiner Elternzeit nehmen!

Du musst halt nur schauen, ob es in Eurer Firma Regelungen gibt, bis wann man diesen nach der Elternzeit genommen haben muss.

Ich hab damals im Februar wieder angefangen zu arbeiten. Bei uns ist es so geregelt, dass "Resturlaub" (aus dem Vorjahr oder wie bei uns nach der Elternzeit) bis Ende März, des laufenden Jahres, genommen werden muss. Das war für mich natürlich ein bisschen blöd, da ich kaum ein paar Wochen gearbeitet hatte und musste schon wieder in den Urlaub. Aber ich kannte die Regelung ;-)

Liebe Grüsse, Ivonne 26. SSW #herzlich

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"Du musst halt nur schauen, ob es in Eurer Firma Regelungen gibt, bis wann man diesen nach der Elternzeit genommen haben muss."
Nein, das muss sie nicht, diese Regelung trifft für alle einheitlich das BEEG und das sagt im auf das Ende der Elternzeit folgende Urlaubsjahr verfällt der Urlaub am 31.12.

Sprich Ende 2016, verfällt am 31.12.2017, Ende 2017, verfällt am 31.12.2018 usw.

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Interessant und wie schaut es dann mit Überstunden aus?? LG :D